…disponibles Einkommen"). Das Leistungsfähigkeitsprinzip erfordert daher, die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Dies wird vor allem durch Tarifmaßnahmen (§ 33 EStG 1998) erreicht. Derzeit besteht für die ersten € 3.640,00 des Jahreseinkommens ein Nullsteuersatz. Damit wird das Existenzminimum nur zu einem Teil berücksichtigt, der restliche Teil…
…80 und liegt daher weit unter dem allgemeinen, unpfändbaren Grundbetrag gem. § 291 a EO in Höhe von € 872,00. Da mein gesamtes Einkommen das Existenzminimum (bei weitem) unterschreitet, ist die gegen mich als verpflichtete Partei geführte Forderungsexekution gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 Abgabenexekutionsordnung…
…Unter Berücksichtigung der erwähnten Unterhaltsverpflichtungen, insbesondere zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen bleibe dem Bw. nicht einmal das Existenzminimum. Es wäre ihm daher bei "Nichtstattgebung" seiner Berufung nicht mehr möglich, von seiner Pension zu leben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab…
…differenziert verschliffen wurde, ist mit der Tarifumstellung auf Steuerformeln mit dem StRefG 2005 weggefallen. Die Funktion des allgemeinen Steuerabsetzbetrages, ein steuerliches Existenzminimum sicherzustellen, erfüllt nunmehr der Eingangssteuersatz von 0 % bei einem Einkommen bis Euro 11.000,00 (bzw. 2008: Euro 10.000,00). Die gesetzliche…
…€ 72,67 unter dem Existenzminimum liege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11. November 2002 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz führte die Bw. aus, dass das Existenzminimum von € 630,00…
…gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob der Beschwerdeführerin aus dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") an die Beschwerdeführerin zurückzuzahlen ist. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder…
…worden. Die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung für die Gattin würde daher folgendes Ergebnis ergeben: Einkommen Gattin A B: 7.615,00 € abzüglich Existenzminimum 2023: 11.693,00 € Außergewöhnliche Belastung für Gattin: 0,00 € Beantragte Krankheitskosten Gattin: 7.610,21 € abzüglich außergewöhnlich…
…dass ihrer Ansicht nach die Pfändung zu Recht erfolgt sei. Es sei nämlich nicht Aufgabe der belangten Behörde das Existenzminimum zu berechnen; diese Verpflichtung obliege dem Drittschuldner. Am 2.1.2026 überwies die Bank einen Betrag in Höhe von EUR 1.177,73 auf das…
… 291a EO zu verweisen, wonach ein Pfändungsschutz ("Existenzminimum") besteht. Dabei hat der Drittschuldner bei der Berechnung des Überweisungsbetrages an das Finanzamt (unter Zusammenrechnung aller monatlichen Einkünfte) das der Bf. zustehende Existenzminimum zu berücksichtigen, das auf ihre zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse abstellt. Sollte dies nicht erfolgt…
…Zeit" für die am 15. Mai 2013 fällig werdende Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von € 4.123,00 mit der Begründung, dass er wegen der Pfändung seines Pensionseinkommens auf das Existenzminimum nicht in der Lage sein werde, den genannten Betrag zu bezahlen. Das gleiche gelte für…
…die Drittschuldnerin verpflichtet war, das Existenzminimum zu berechnen. Ermittlungen und Feststellungen zu den Pfändbarkeitsgrenzen durch das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde sind nicht vorgesehen und daher entbehrlich (siehe VwGH 30.5.2017, Ro 2015/16/0012). Um zu verhindern, dass das Existenzminimum gepfändet wird, bestimmt …
…ob es Ersätze gegeben hat. Weiters sei das Einkommen der Gattin zu berücksichtigen. Soweit dieses über das steuerliche Existenzminimum (in 2023 € 11.693) gehe, müsse sie ihre Kosten selber tragen. Möglicherweise könnten auch in den bei der Gattin anerkannten agBel Kosten des Badumbaus bereits…
…August 2014 mit, dass die Beschwerde lediglich damit begründet werde, dass auf Grund verschiedener Umstände die Einkünfte des Bf. unter dem Existenzminimum lägen. Dies könne aber wohl kaum Thema einer Beschwerde sein. Soferne sich keine überweisbaren Beträge ergäben, wäre dies vom Drittschuldner mitzuteilen und die…
…wies das Finanzamt die Berufung ebenfalls als unbegründet ab. Zum monierten Sachverhalt wurde ausgeführt, dass der Antragsteller ein Einkommen unter dem Existenzminimum hätte und über keine Vermögenswerte verfüge. Daher besitze er weder ein pfändbares Einkommen noch Vermögen. Auch bestehe derzeit keine Hoffnung auf höheres Einkommen…
…Existenzminimums an den Abgabepflichtigen zurückzuzahlen (vgl. BFG vom 25.02.2016, RV/7106388/2015; VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). Da nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Einkommensteuergutschriften somit keinem Pfändungsschutz unterliegen, war das daraus resultierende Guthaben nicht einmal teilweise (in Höhe des Existenzminimums…
…enthaltenen haftungsgegenständlichen Forderungen entgegen der Rechtsansicht der Bf. im Konkurs der G-2 vom D-2 bis D-3 angemeldet waren, es jedoch mangels ausreichender Masse zu keiner Verteilung an die Konkursgläubiger gekommen ist. Existenzminimum Gemäß § 53 AbgEO sind im abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Bestimmungen der §…
…lit a ASVG stimmt nunmehr auch gem. § 291a Abs. 1 EO der unpfändbare Freibetrag (Existenzminimum) überein." Da es bei dieser Beurteilung ausschließlich um die eigenen Unterhaltsbedürfnisse des Gatten der Bw. geht, kann nur der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende herangezogen werden. Dieser betrug im Jahr 2010 monatlich…
…Abstattung der aushaftenden Abgabenschuld in Raten würde einen Zeitraum von etwa 20 Monaten dauern und die Lebensverhältnisse der Bw. spürbar negativ beeinflussen, weil ihre gegenwärtige Einkommenssituation unter dem Existenzminimum liegt. Es bedarf nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer wirtschaftlicher Schwierigkeiten und Notlagen…
…einstreifte, in gemeinsamer Absprache bei seiner Schwester Iris l, der Gewerbescheininhaberin für Erdbewegungen, nach außen hin lediglich angestellt und hat dabei nur einen geringen Lohn unterhalb des Existenzminimums bezogen. Da er sich in Konkurs befunden hat, hat er durch diese Scheinkonstruktion einen vollen Sozialversicherungsschutz innegehabt…
…iVm § 290 Abs.1 Z.2 Exekutionsordnung (EO) der Vollstreckung entzogen ist, gelangt man zu einem Betrag, der nahe dem Existenzminimum des § 291a Abs.1 EO iVm § 293 Abs.1 lit.a ASVG liegt (der allgemeine Grundbetrag liegt 2009 bei 772,40 €, 2010 bei…