…Das Finanzamt stützt sich bei seiner Entscheidung offenbar auf obigen Punkt 3.2.3/b, unterstellte ein ertragsteuerliches Abzugsverbot und beurteilt die Überlassung der Dienstwohnung unter Berufung auf die Angehörigenjudikatur des VwGH als fremdunüblich. Es gebe zudem weder einen Dienstvertrag noch eine nachvollziehbare Vereinbarung darüber…
…Abzugsfähigkeit versagt, weil diese dem Grunde nach zu Unrecht gebildet wurde. EU-Geldbußen unterliegen dem zwingenden Abzugsverbot gem § 12 Abs 1 Z 3 lit b KStG idF AbgÄG 2011 und sind deshalb keine Betriebsausgaben und schon dem Grunde nach nicht abzugsfähig und nicht rückstellbar. Der…
…eines unmittelbaren Zusammenhanges zwischen der Kreditaufnahme und der als Einkommensverwendung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 zu wertenden Ausschüttung nicht zum Abzugsverbot für die anfallenden Zinsen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der fremdfinanzierten Ausschüttung nicht um die Ausschüttung der von der…
… 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern, Umsatzsteuer (soweit sie auf nicht abzugsfähige Aufwendungen entfällt) sowie für die aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung (etwa im Falle der Zuwendung eines Grundstücks durch eine Privatstiftung) anfallende Grunderwerbsteuer…
12.3.7 Abzugsverbote Rz 837: Gemäß § 20 Abs. 3 EStG 1988 sind Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (zB Bestechungs- und Schmiergelder oder an ihre Stelle tretende Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist) vom Abzug…
…Aufwandseigenverbrauch Rz 59: Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988…
…sondern nur, um dem Gesellschafter einen Vorteil zuzuwenden (Ausschüttung aus einer Gesellschaft). 3.2.2 Vorsteuerabzugsverbot aufgrund ertragsteuerlichen Abzugsverbots Vor dem Hintergrund der Unionsrechtslage und somit jedenfalls bis 2010 (vor dem Inkrafttreten des Art. 168a MwStSystRL) ergeben sich die Regeln für einen allfälligen (anteiligen) Vorsteuerausschluss…
…für die Betriebskosten Die Kosten für den Betrieb eines ausschließlich elektrisch angetriebenen Fahrzeuges (CO 2 -Emissionswert = 0 Gramm pro km) sind idR in voller Höhe abzugsfähig. Sind die Kosten jedoch unangemessen hoch und unterliegen daher den ertragsteuerlichen Abzugsverboten ist der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…im Falle von Grundstücken (Gebäude) durch den Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 erster Satz UStG 1994 erreicht. Darüber hinaus haben die ertragsteuerlichen Abzugsverbote des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 in der zum 1.1.1995 geltenden Fassung auch Auswirkungen…
…20 % Umsatzsteuer. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 normiere, dass sich ertragsteuerliche (überwiegende) Abzugsverbote auch auf das Umsatzsteuerrecht durchschlagen würden. Jeder Raum des Appartements diene zur Gänze der umsatzsteuerlichen Vermietung, weshalb die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG…
…Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 darstellen. Die Bestimmung geht als…
…die in späteren Perioden geleistet werden, stellen im Jahr der Bildung ebenfalls einen Aufwand dar und können dem Grunde nach dem Abzugsverbot unterliegen (siehe auch Rz 4852h). Für die Ermittlung des nicht abzugsfähigen Betrages (Betrag über der 500.000 Euro-Grenze) sind Rückstellungsdotierungen als letzte…
…12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988) Rz 1266aa: Die in § 20 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 vorgesehenen Abzugsverbote iZm Entgelten über 500.000 Euro und Entgelten, die beim Empfänger sonstige Bezüge darstellen, gelten auch im Anwendungsbereich des KStG 1988. Näheres siehe…
… 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig. 14.8.2 Sonstige Personensteuern- unentgeltliche Grundstücksübertragungen Rz 4848: Das Abzugsverbot umfasst auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer einschließlich Grunderwerbsteueräquivalent und entsprechende ausländische Steuern (sowie entsprechende ausländische Vermögenssteuern). Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist auch in Zusammenhang mit…
14.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen Rz 4846c: Mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, BGBl. I Nr. 151/2005, wurde ab 1.1.2006 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von "Verbänden" für Straftaten eingeführt. Verbände sind juristische Personen sowie bestimmte Personengesellschaften. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes besteht bei Begehung einer Straftat…
…Dieses Abzugsverbot wurde mit dem AbgÄG 2014 eingeführt und betrifft sämtliche Zinszahlungen und Lizenzgebühren die ab dem 1.3.2014 geleistet werden. Eine "nicht angemessene" Besteuerung kann sich aufgrund folgender Fälle ergeben: Die Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder…
…Dieses Abzugsverbot wurde mit dem AbgÄG 2014 eingeführt und betrifft sämtliche Zinszahlungen und Lizenzgebühren die ab dem 1.3.2014 geleistet werden. Eine "nicht angemessene" Besteuerung kann sich aufgrund folgender Fälle ergeben: Die Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder…
…Quelle zu erhebende Abzugsteuer mit einem moderaten einheitlichen Steuersatz zu erfassen. Die Erträge sollten dabei im Interesse einer erhofften höheren Akzeptanz der neuen Regelung aber keinen weiteren ertragsteuerlichen Konsequenzen - etwa durch Einbeziehung in eine Veranlagung - ausgesetzt werden. Bei dieser Zielsetzung erscheine die Anwendung des Bruttosteuerprinzips…
…20.204/2017). Auf die ertragsteuerliche Behandlung von Sozialplanzahlungen wurde dabei nicht eingegangen. Der VfGH (9.12.2014, G 136/2014) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Hinblick auf das Abzugsverbot bei Managerbezügen im Lichte des objektiven Nettoprinzips gerechtfertigt sei, wenn der Gesetzgeber…
…jedoch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, also jene Bestimmung, die vom FA als Grundlage für ein Abzugsverbot herangezogen wird (vgl. auch die Aufzählung der für den Körperschaftsteuerbereich geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, in der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…