…für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurden. Die in der Berufung begehrte Aufteilung der deutschen Rentenbezüge in einen steuerfreien Tilgungsanteil und einen steuerpflichtigen Ertragsanteil nahm die Behörde nicht vor. Die an den Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wendet sich gegen die Berechnung des Progressionsvorbehaltes. Mit Erkenntnis vom 14…
…Gemeinden haben gemäß § 3 Bedarfszuweisungsgesetz in ihrem Antrag nachzuweisen, dass auf Grund der bisherigen Entwicklung die eigenen Einnahmen einschließlich der Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben unter Berücksichtigung der vom Land gewährten Zuwendungen nicht mehr ausreichen, die von ihnen eingegangenen rechtsgültigen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Gemeinden haben…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…
…Ein geringer Anteil sei lohnsteuerpflichtig. Der Rest sei mit dem Ertragsanteil von 18 Prozent zu versteuern, abzüglich eines Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 €. 3) Rente aus der Pensionskasse (Petrol/ Relo GmbH): Von dieser Rente sei ein Versorgungsfreibetrag von 3.900 € plus 102 € als…
…S). Der Abgabepflichtige erhob fristgerecht am 15.10.1998 Berufung. Er wendete sinngemäß ein, die in Deutschland ausbezahlten Renten seien in Deutschland nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig. In Österreich seien zur Berechnung der Progression nur die Einkünfte einzubeziehen, die im anderen Staat besteuert werden dürfen…
16.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften Rz 1183: Zu den Gewinnanteilen aus Aktien und Stammeinlagen einer GmbH gehören nur jene Beträge, die mit einem Stammrecht (sozietäre Beteiligung) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Unternehmensrechtlich ausschüttungsfähig ist nur der Bilanzgewinn (= positiver…
16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…
20.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte Rz 6107: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.1) Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988; siehe Abschnitt…
16.2.2.3 Beteiligung an ausländischen Körperschaften Rz 1209: Wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen der ausländischen Gesellschaft ist ausreichend, um eine Beteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 herzustellen. Wie bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung ist zB die Zwischenschaltung einer Mitunternehmerschaft unschädlich. Rz…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…
…Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzenden ausländischen Einkünfte sind stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Der Umstand, dass die Renten in Deutschland nur mit einem Ertragsanteil von 50% versteuert werden, kann daher nicht dazu führen, dass auch auf österreichischer Seite nur 50% der deutschen Renteneinkünfte in den…
…eine Steuerpflicht nach 9 Jahren, sonach ab 2004, eintreten sollte. Wenn nun Deutschland die Rentenzahlungen mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen…
…II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten. Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung kann daher formlos auf der Grundlage von § 240 BAO beantragt…
…die auf Pflichtbeiträgen beruhe, in Österreich zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes ungekürzt heranzuziehen sei. Die Aufteilung deutscher Rentenbezüge in einen steuerfreien Tilgungsteil und einen steuerpflichtigen Ertragsanteil sei nicht zulässig. Es komme nicht darauf an, ob die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich einkommensmindernd berücksichtigt…
…seien in Österreich ungekürzt zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes heranzuziehen. Eine Aufteilung der deutschen Rentenbezüge in einen steuerfreien Tilgungsanteil und einen steuerpflichtigen Ertragsanteil sei nicht zulässig. Die deutschen Altersrentenbezüge seien deswegen mit € 7.502,00 als Progressionseinkünfte erfasst worden. Dagegen wurde fristgerecht Berufung erhoben und…
…2008) wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war laut Firmenbuch seit 2003 Kommanditist der zwischen ihm und seiner (damaligen) Ehegattin CO (diese als unbeschränkt haftende Gesellschafterin) gebildeten O KEG. In der Abgabenerklärung der KEG für das Jahr 2003 wurde der Ertragsanteil des Bw. mit 90%…
…unterfertigten Erklärung wurden diese Einkünfte im Verhältnis 1:1 auf beide Gesellschafter aufgeteilt. Vom Bw. wurde in einer in der Folge eingereichten Erklärung sein Ertragsanteil mit 50 Prozent angegeben, die Einkünfte wurden jedoch zur Gänze dem zweiten Gesellschafter zugewiesen. Mit Berufungsentscheidung vom 19. September 2005…
…verbundenen Rechte und Pflichten auf die übernehmende Gesellschaft erfolgt mit der Unterfertigung dieses Abtretungsvertrages. Ein allfälliger Ertragsanteil aus dem laufenden Geschäftsjahr kommt zur Gänze der übernehmenden Gesellschaft zu. Der übernehmenden Gesellschaft ist bekannt, dass der abtretende Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei der A-Bank…