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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2553

Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/2005vom 02.02.2005

Wortlaut laut Findok

Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen, als sie zu einer "Bereicherung" führt. Dies wird als gegeben angesehen, sobald die Rentenzahlungen den im Zeitpunkt des Leistungsbeginnes kapitalisierten Rentenwert übersteigen. Im Jahr 1995 galt noch jene Kapitalisierungsvorschrift, nach der für den damals 62jährigen eine Steuerpflicht nach 9 Jahren, sonach ab 2004, eintreten sollte. Wenn nun Deutschland die Rentenzahlungen mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen kann. Über entsprechenden Antrag könnte daher die nachweisbar in Deutschland entrichtete Steuer auf die österreichische Steuer solange angerechnet werden, bis die Doppelbelastung beseitigt ist. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Rentenbesteuerung§ 48 BAO

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0087-IV/4/2005
Stammnummer
20738
Gültig
02.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF