… 241a BAO des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vom 28.11.2019, zugestellt am 4.12.2019, iZm den im Jahr 2012 erfolgen Auszahlungen betreffend die KESt-Erstattungsverfahren, Evidenznummern: X2/2012, X3/2012 und X4/2012, nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 12.12.2022 in…
…dargelegt - wurde schließlich mit BP-Bericht vom November 2018 die Außenprüfung mit dem Hinweis beendet, dass die Erstattungsverfahren noch nicht mit einem die Sache erledigenden Bescheid abgeschlossen worden sind. 2. Beweiswürdigung Der vorstehende Sachverhalt liegt der Entscheidung zu Grunde und ist durch die vorgelegten Verwaltungsakte…
…1 der genannten Verordnung eine Sanktion vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 14. November 2002 form- und fristgerecht Berufung eingebracht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 30. Mai 2007, Zahl: 610/00000/4/1999, als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben…
…entsprechend dem Abflussprinzip erfährt somit durch Erstattung bzw. Rückzahlungen keine Einschränkung. In diesem Zusammenhang ist die Frage der steuerlichen Qualifikation der erstatteten bzw. rückgezahlten Ausgaben zu stellen: Zu Unrecht abgeflossene und somit erstattete bzw. rückgezahlte Beträge - gleichgültig, ob die Erstattung in demselben Jahr oder in…
…Guthaben) führten, zur Voraussetzung habe. Erstattungen seien neben vielen anderen zu Gutschriften führenden materiell-rechtlich vorgesehenen Ansprüchen Voraussetzung (Rechtstitel) für Rückzahlungen und nicht die Rückzahlungen selbst. Aus diesem Grunde sei der möglicherweise zu Recht bestehende "Rückforderungsanspruch" kein Abgabenanspruch im Sinne der Bundesabgabenordnung, weil unter § 2…
…der genannten Verordnung eine Sanktion vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 14. November 2002 form- und fristgerecht Berufung eingebracht. Der Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 5. Juni 2007, Zahl: 610/0000/4/1999, teilweise stattgegeben und die Rückforderung und…
…Alois Autherith als Masseverwalter im Konkurs der Firma B.N., Rechtsanwalt, 3500 Krems an der Donau, Utzstraße 13, vom 15. April 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 14. März 2002, GZ. ab, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Alois Autherith als Masseverwalter im Konkurs der Firma B.N., Rechtsanwalt, 3500 Krems an der Donau, Utzstraße 13, vom 15. April 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 22. März 2002, GZ. ab, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 207 Abs. 4 BAO bezeichneten Ansprüche sind folgende: das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern. das Recht auf Rückforderung zu Unrecht zuerkannter Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen. 21.11. Rechtsschutz Rz 1864: Ergeht…
…Erfolgt die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so hat der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge bei der Abrechnung des laufenden Arbeitslohnes zu berücksichtigen und in voller Höhe in den Lohnzettel unter "sonstige steuerfreie Bezüge" (KZ 243) aufzunehmen. Erfolgt die Rückzahlung (Erstattung) nach Beendigung des…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
…bzw. Art. 14 der beiden Abkommen genannten Fälle nicht erstattungsfähig sind. Art. 13 Abs. 3 des Steuerabkommens-Schweiz und Art. 14 Abs. 3 des Steuerabkommens-Liechtensteinsehen eine Erstattung der Einmalzahlung lediglich dann vor, wenn diese zur Gänze oder zum Teil "ohne rechtlichen Grund" erfolgte. Ein…
9.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen Rz 687a: Erstattete Pflichtbeiträge stellen als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte dar. Sofern diese Pflichtbeiträge (auch teilweise) auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren, sind die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des…
…12/2014 und 1- 12/2014 reichte die Bf. Vorsteuer-Erstattungsanträge ein und das Finanzamt erstattete die in den Rechnungen österreichischer Telekom-Unternehmen für Roaminggebühren ausgewiesenen Beträge an Umsatzsteuer. Im Jahr 2016 ermittelte das Finanzamt, dass die österreichischen Telekom-Unternehmer ihren Kunden nachträglich hohe Rabatte…
…vergütet. Eine Ausfuhr ist dann unmittelbar, wenn der Ausgang über eine Ausgangszollstelle im Steuergebiet erfolgt (Abschnitt 4.4.6., Abschnitt 5.3.2.). Die Erstattung oder Vergütung wird gewährt, wenn dem Zollamt eine Ausgangsbescheinigung nach Art. 334 UZK-IA vorgelegt wird. Antragsberechtigt ist derjenige, auf…
…als festgestellt wurde, dass die Rückforderung der Erstattung für 5.240,00 kg des Produktcodes 0203 2955 9100 und die damit verbundene Vorschreibung der Sanktion sowie des Zinsenbetrages auf einem Irrtum beruhte. Gleichzeitig forderte die Rechtsmittelbehörde erster Instanz mit der Berufungsvorentscheidung für die Positionen 2…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
…Im vorliegenden Fall sei nicht ersichtlich, dass Abgaben im Sinne des Art. 242 ZK und des Kapitels 5 ZK über die Erstattung oder den Erlass von Abgaben Gegenstand eines Bescheides im Rahmen dieses Zollverfahrens seien. Sofern gemeint sein sollte, eine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art…
BescheidDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, Rechtsanwaltskanzlei, 4600 Wels, Fabrikstraße 26, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom XX. XX. 2004, GZ. ZZZZZZ, betreffend Antrag auf Ausfuhrerstattung, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., als Gesamtrechtsnachfolgerin der R., vertreten durch Rechtsanwälte Girardi & Seyrling, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 20. Dezember 2000, GZ. 610/3325/5/1999, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…