…§ 116 Tz 1ff), und die dort zitierte Rechtsprechung). Im Hinblick auf diese Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Erschleichungstatbestand", noch der "Neuerungstatbestand", noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist…
…stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist (so genannter "Erschleichungstatbestand"), oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 1. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. Jänner 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 und betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 295a BAO hinsichtlich Einkommensteuer…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Dr. Peter Florian als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…
…dieser Streitbeilegung wird auch davon ausgegangen, dass der Wiederaufnahmebescheid zur Umsatzsteuer 1997 mangels eines Erschleichungstatbestandes aufgehoben wird und von der angekündigten Verböserung hinsichtlich der Kapitalertragsteuer Abstand genommen wird. Der Prüfer erklärte sich mit dieser Streitbeilegung einverstanden. Abschließend wurde noch festgehalten, dass die irrtümlich von der…
Tz 3 zu § 162 BAO, z.B. den unverschuldeten Verlust von Unterlagen (VwGH vom 19. Februar 1965, Zl. 44/64), was jedoch von der Bw. nicht behauptet wurde. Da sich die Bw. nicht durch Vorlage von Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen Meldezettel bzw. sonstige fremdenpolizeilichen Unterlagen über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, die Richterin Mag. Katharina Deutsch, LL.M., den beisitzenden Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Christian Gruber in der Beschwerdesache ***7***, über die Beschwerde vom 10. April 2025 gegen…
…Befolgung der zitierten Vorschrift geht der Berufungssenat davon aus, dass im Wiederaufnahmebescheid vom 28.5.2003 allein der Erschleichenstatbestand geltend gemacht worden ist und den Hin- bzw Verweisen auf die Textziffern 18-20 des Prüfungsberichtes nicht jene Bedeutung zukommt, die sie in der Regel haben…
…7.1992, 90/08/0164, wonach bei der Prüfung des Erschleichungstatbestandes im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahrens das Verschweigen wesentlicher Umstände dem Vorbringen unrichtiger Angaben gleichzusetzen ist). Hätte somit der Berufungswerber die ihm nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen des Finanzamtes bereits bekannte Tatsache, dass aus…
…1 lit. a BAO, dem Erschleichungstatbestand. Auch wenn im Berufungsverfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes das Neuerungsverbot nicht gilt und im Berufungsverfahren der angefochtene Bescheid in jede Richtung abgeändert werden kann, so hat diese Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde dort eine Grenze, wo die Berufungsbehörde den Gegenstand…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
weitere GZ: RV/4300005/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Hannes Prosen und die fachkundigen Laienrichter MMag. Dr. Rudolf Dörflinger und Mag. Josef Bramer in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
…wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist (Erschleichungstatbestand) oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (Neuerungstatbestand) oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw…
…zur Umsatzsteuer 2016 und zur Körperschaftsteuer 2016 vom 21.4.2021 berief sich die BF auf den Neuerungstatbestand gem. § 303 Abs 1 lit b BAO und den Erschleichungstatbestand gem. § 303 Abs 1 lit a BAO und führte zusammengefasst Folgendes aus: Nachträglich seien neue Tatsachen hervorgekommen…
…Sozial- oder sonstige Transfernleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das SBBG kennt daher zwei verschiedene Tatbestände einer Scheinunternehmerschaft: den Verkürzungstatbestand (§ 8 Abs 1 Z 1 SBBG) und den Erschleichungstatbestand (§ 8 Abs 1 Z 2 SBBG). Nach § 8 Abs 2 SBBG ist der…
…den Unterhalt zu verschaffen. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens ist nicht hervorgekommen, dass die belangte Behörde objektive rechtserhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihr bis November 2010 erfolgten Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe hat (insbes Erschleichungstatbestand des § 303 Abs 1 lit a BaO). Im elektronischen Verwaltungsakt…
…ausführlich auseinander. Aufgrund der aufgezeigten Problematiken sei es denkbar, das Erkenntnis des VwGH und die darauf aufbauenden Erkenntnisse und Bescheide unter den "Erschleichungstatbestand" zu subsummieren. Die Abgabenbehörde wies den Antrag gemäß § 303 BAO mit Bescheid vom 27.4.2020 ab. Die Bf nenne keine Tatsachen…
…abgewiesen. In der Begründung wurde auf die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 BAO hingewiesen. Der gegenständliche Sachverhalt würde weder dem Erschleichungstatbestand (lit a), dem Vorfragentatbestand (lit c) noch dem Neuerungstatbestand des lit b entsprechen, zumal keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien…