…technisch nicht möglich sei, verlässlich festzustellen, ob ein registrierter User an einer Wette oder einem Glücksspiel im Internet vom Inland oder vom Ausland aus teilnehme. Der Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluss VfGH 30.11.2011, G 12-14/11 die Anträge zurück, da durch die bekämpfte…
…im Grundtatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ("im Inland abgeschlossene Wetten") und in der Fiktion des § 33 TP 17 Abs. 2 GebG verwendet. Schon der allgemeine Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG "Errichtung der Urkunde im Inland/im Ausland" stellt auf den geografisch…
…bzw. wenn das Rechtsgeschäft eine Inland befindliche Sache betrifft. (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B IV 1a). Daraus ist zu ersehen, dass die Terminologie des § 16 GebG "Errichtung der Urkunde im Inland/im Ausland" auf den Ort, der geografisch festlegbar ist…
…hier nicht anzuwenden sind. Schon der allgemeine Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG "Errichtung der Urkunde im Inland/im Ausland" stellt auf den geografisch festlegbaren Ort "Inland/Ausland" ab. Ebenso ist der Inlandsbegriff des Grundtatbestandes "Abschluss des Rechtsgeschäftes Wette im Inland" als geografisch festlegbaren Ort, als "offline…
…der Y als Kreditgeberin am 23. Dezember 2003 ein Kreditvertrag iSd § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 1 GebG abgeschlossen wurde, wobei die vereinbarte Kreditsumme Polnische Zloty 10.000.0000,00 betrug. Über diesen Kreditvertrag wurde am 23. Dezember 2003 im Inland eine - rechtserzeugende - Urkunde…
…2. wenn die Urkunde (beglaubigte Abschrift) in das Inland gebracht wird und entweder a) ...... oder b) ......... Abweichend von diesen generellen Bestimmungen treffen sowohl § 33 TP 8 als auch TP 19 GebG besondere Regelungen bezüglich des Entstehens der Gebührenschuld bei Errichtung der Urkunden im Ausland und…
…wenn die Urkunde (beglaubigte Abschrift) in das Inland gebracht wird und entweder a) ...... oder b) ......... Abweichend von diesen generellen Bestimmungen treffen sowohl § 33 TP 8 als auch TP 19 GebG besondere Regelungen bezüglich des Entstehens der Gebührenschuld bei Errichtung der Urkunden im Ausland und zwar…
…dass sich die Urkunde zwischen 6. September 2005 und 28. September 2005 im Inland befunden habe und in dieser Zeit auch alle Unterschriften geleistet worden wären. Über eine Errichtung der Urkunde im Ausland habe kein geeigneter Nachweis erbracht werden können. Dem wurde im Vorlageantrag entgegen…
…b) eine Partei im Inland zu einer Leistung auf Grund des Rechtsgeschäftes berechtigt oder verpflichtet ist, in dem für im Inland errichtete Urkunden maßgeblichen Zeitpunkt; wenn jedoch die in lit. a oder lit. b bezeichneten Erfordernisse erst im Zeitpunkt der Errichtung eines Zusatzes oder Nachtrages…
…wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gemäß §16 Abs.1 Z1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Nach…
…Gebührenschuld, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (wie dies bei einem Darlehen vorliegt), wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…Darlehen bzw die Sicherungsgeschäfte im Inland gebührenpflichtig zu beurkunden und keine Gebührenvermeidungsstrategie anzuwenden. Im gegenständlichen Fall geht es um die Pensionsvorsorge von deutschen Privatanlegern. Das Risiko einer exzessiven Gebührenbelastung durch wiederholte - wenn auch unbewusste - "Errichtung von rechtsbezeugenden Urkunden" im Sinne der Rz 431 GebR wäre…
…nämlich der Bw. als Darlehensgeberin, durch deren jeweils bevollmächtigte Vertreter unterzeichnet und ist demgemäß die Steuerschuld im jeweiligen Zeitpunkt der Unterzeichnung entstanden. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 GebG ist zur Entrichtung der Gebühren bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Urkunde…
…eine inländische Betriebsstätte unterhält und eine Partei im Inland zu einer Leistung auf Grund des Darlehensvertrages berechtigt oder verpflichtet ist; wenn jedoch dieses Erfordernis erst im Zeitpunkt der Errichtung eines Zusatzes oder Nachtrages erfüllt ist, in diesem Zeitpunkt. Wird über einen Kreditvertrag eine Urkunde im…
…auf Grund eines amtlichen Gebrauchs von ausländischen Urkunden im Inland kann bei jeder Vorlage bei einer Behörde nur einmal entstehen, auch wenn diese in mehreren Ausfertigungen (Originalen, Gleichschriften, Abschriften, Kopien) vorgelegt werden. Die Verwendung jener Ausfertigung der ausländischen Urkunde für die auf Grund eines früheren…
…zu investieren. Rund 98% der Europäer können in Österreich investieren und dabei Darlehen bei inländischen Banken aufnehmen, über dieses Darlehen im Inland Urkunden errichten, im Inland nach Belieben Leistungsorte vereinbaren und prozessieren, während knapp 2 % der Europäer aufgrund ihres diskriminierten Status' als Gebühreninländer, dies nicht…
…des UKV ins Inland gelangt ist. Dem ist die Bf. in ihrer Stellungnahme vom 17. Jänner 2017 nicht entgegen getreten, weshalb sich das BFG dieser Schlussfolgerung des Finanzamtes anschließt. Auf Grund des Inhaltes der Urkunden, des Vorbingens der Bf. und der Eintragung im Firmenbuch wird…
…17.8.2005 wurde die Urkunde und eine Kopie des Vordruckes NeuFö 3 dem Finanzamt übermittelt. Außerdem lautete das Formular NeuFö 3 auf die W GmbH und nicht auf den Berufungswerber. Die Vorlage der Erklärung NeuFö 3 ist bereits im Vorhinein erforderlich. Im Antrag gemäß …
…Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 könne der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer dem § 11 entsprechenden mehrwertsteuergerechten Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. § 11…
…Gegenstand der Gebühr ist das Rechtsgeschäft, während die Errichtung der Urkunde nur die Voraussetzung bzw. Bedingung ist, bei deren Vorliegen das Rechtsgeschäft gebührenpflichtig wird (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, § 15 Rz 38, mwN). Der Begriff des "Rechtsgeschäfts" wird im GebG…