…Werte nie und nimmer richtig sein könnten, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 8.2.1989, 88/13/0154, 0155) aus dem Wortlaut des § 232 BAO hervorgeht, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes…
…Unterfertigt sind die Verfügungen wie folgt: "Der Vorsitzende des Spruchsenates {eigenhändige Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden} Mag.I Richter des Landesgerichtes Steyr" D. Zur Begründung der Anordnungen ist jeweils gleichlautend ausgeführt wie folgt: XA, geb. xxxxa, sei seit Juli 2011 im Bereich der Vermittlung von Pflegekräften tätig…
…Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld bleibt letztlich dem (nachfolgenden) ordnungsgemäßen Festsetzungsverfahren vorbehalten. Nach Ausweis der Akten bewegt sich das Finanzamt im Zuge der durchgeführten Schätzung am unteren Limit von gleich hohen Mindest-Reinertragsschätzungen. Das…
…deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047), zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu…
…sich von derjenigen im Steuerverfahren wesensmäßig unterscheidet: Im Finanzstrafverfahren ist der begründete Verdacht als Voraussetzung von Durchbrechung des Hausrechtes festzustellen (siehe oben), während bei der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages als "Sofortmaßnahme" die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschulden in einem ordnungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich erscheint (vgl…
…zuzuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergebe, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich wäre, zumal er dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme bestehe, dass…
…deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047), zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu…
…deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047), zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu…
…Bescheid zum Ausdruck gebrachte Auffassung der belangten Behörde, die Anführung eines einheitlichen Betrages für mehrere Jahre sei zulässig, weil etwa für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld nicht erforderlich sei, wird nicht geteilt. Die Begründung eines Sicherstellungsauftrages muss nämlich erkennen…
…die Abgabenschuld dem Grunde nach- nämlich mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes- entstanden ist. Aus der Natur der Sofortmaßnahme (z.B. VwGH 31.05.2011,2008/15/0288) ergibt sich, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld (somit ein entsprechend ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren) für…
…Juli 2003, 2000/15/0042). Wie bereits oa., ist für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes Festsetzungsverfahren gewährleistet und etwa für die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld im Sinne des § 226 BAO Voraussetzung ist, nicht erforderlich…
…Bescheid zum Ausdruck gebrachte Auffassung der belangten Behörde, die Anführung eines einheitlichen Betrages für mehrere Jahre sei zulässig, weil etwa für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld nicht erforderlich sei, wird nicht geteilt. Die Begründung eines Sicherstellungsauftrages muss nämlich erkennen…
…im Besprechungsprogramm vom 13. November 2003 sowie im Betriebsprüfungsbericht vom 3. Februar 2004 ausführlich dargelegt wurde. Für die Erlassung des Sicherstellungsauftrages ist die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall war dies auch nicht möglich, da der Bw. von sich aus…
…geführt. Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wurde beantragt. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 18.08.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Ein Sicherstellungsauftrag könne erlassen werden, auch wenn die Höhe der Abgabenschuld noch nicht exakt feststehe. Die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld…
…sich von derjenigen im Steuerverfahren wesensmäßig unterscheidet: Im Finanzstrafverfahren ist der begründete Verdacht als Voraussetzung von Durchbrechung des Hausrechtes festzustellen (siehe oben), während bei der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages als "Sofortmaßnahme" die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschulden in einem ordnungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich erscheint (vgl…
…97/15/0032; 31.1.2002, 96/15/0271) ergibt sich, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld (somit ein entsprechend ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren) für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (vgl. VwGH 7.2.1990, 89/13/0047). Der Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender…
…Das Berufungsvorbringen zur Geltendmachung von Verlusten und dem Begehr nach Anerkennung von Steuerabsetzbeträgen kann im Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht Berücksichtigung finden, da die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabennachforderung dem Abgabenverfahren vorbehalten bleibt. Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist…
…zuzuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist, zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass…
…deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047), zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu…
…deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich ist (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047), zumal er dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu…