…worden sei, werde ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Gegenstand der Akteneinsicht seien alle abgabenrechtlich bedeutsamen Aktenteile. Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke seien von der Akteneinsicht nur dann ausgeschlossen, wenn deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde (Ritz, BAO5, § 90 Tz 8;…
…Beilagen; ausgenommen von der Akteneinsicht, weil die Einsichtnahme gem. § 90 Abs 2 BAO eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. | 2 | 02.07.2008 - Erledigungsentwurf; ausgenommen von der Akteneinsicht gem. § 90 Abs 2 BAO. | 3 | 15.04.2016, 15.06…
4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…
…Der Akteninhalt hat neben den bisherigen Inhalten (Einsichtsvorschreibungen, Kanzleiauftrag, Votum, Erledigungsentwurf, ...) jedenfalls auch die Reinschrift der ESED-Erledigung und den aktuellen Kategorisierungsbeleg (mit Time-Stamp) zu beinhalten. Diese Unterlagen sind im Gesamten zu approbieren. Für ESED-Dokumente sind grundsätzlich keine anderen Übermittlungsmechanismen (BI-Post, Fax…
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…Pflichten erforderlich ist; sie kann ihnen statt dessen auch Abschriften (Ablichtungen) ausfolgen. Abs. 2: Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeizuführen würde. Abs. 4: Gegen…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist. Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde (…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…Interessen oder zur Erfüllung solcher Pflichten erforderlich ist; sie kann ihnen statt dessen auch Abschriften (Ablichtungen) ausfolgen. Abs.2 Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen…
…einem Mitarbeiter der Kanzlei teilweise Akteneinsicht verwehrt worden wäre. Gemäß § 90 Abs. 2 BAO dürften jedoch nur Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke, deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde, von der Akteneinsicht ausgenommen werden. Es wäre für die Bw. nicht erklärlich…
…Entscheidung wurde erwogen: Aus dem im Strafakt StrNr. X enthaltenen Erledigungsentwurf des angefochtenen Bescheides ist ersichtlich, dass dieser am 27. März 2007 vom zuständigen Organwalter approbiert wurde (Bl. 124 d.A.). Auf der ersten Seite dieses Erledigungsentwurfes (Bl. 123 d.A.) findet sich das Datum…
…A). Zu den Akten können beispielsweise gehören: Arbeitsbogen der Außenprüfung (zB auch über Ermittlungshandlungen und Kontrollrechnungen, die nicht zur Begründung eines "Mehrergebnisses" herangezogen werden) Bescheide und sonstige Erledigungen Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht…
…sei außerdem, sich in der Begründung auf von der Partei übermittelte Erledigungsentwürfe oder auf den Betriebsprüfungsbericht zu beziehen. Tz 2 ***L3***: Bei Abweichen von der Pauschalierungsmöglichkeit bei der Ermittlung des Veräußerungserlöses seien die Besteuerungsgrundlagen bezüglich der Bestandswertermittlung und der Anschaffungskosten mittels eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Da…
…geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Abs. 2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Abs. 3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein…