…8. Februar 2007 vor, das die gegenständliche Leibrentenforderung zum 1. Mai 1993 gemäß § 16 BewG 1955 unter Heranziehung der Lebenserwartung gemäß der Erlebniswahrscheinlichkeitsverordnung 2004, BGBl II 2003/627, mit 705.611,00 € bewertete. Die Summe der Leibrentenzahlungen habe mit der Zahlung vom 3. September…
…16 Abs. 1 Bewertungsgesetz bestimme sich der Wert von wiederkehrenden Leistungen oder Nutzungen, die vom Ableben einer Person abhängig sind, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Erlebniswahrscheinlichkeit). Der Barwertfaktor im Hinblick auf das Lebensalter der Bw betrage 4,927967; der monatliche Wertansatz sei ausdrücklich anerkannt worden. Der Ansatz…
…das im Sinne eines Mietwertes mit € 200,00 pro Monat angesetzt werden kann, bemisst sich der Wert dieses Wohnungsgebrauchsrechtes gemäß der Verordnung über Erlebniswahrscheinlichkeiten mit einem Betrag von € 34.854,75". Das Finanzamt schrieb unter Anwendung der Steuerklasse V gegenüber dem P.T…
…2 +3 wurde unter Übernahme des dafür von der Bw. angesetzten Monatswertes von 1.000 € nach den Erlebenswahrscheinlichkeiten ein Wert des "Wohnungsrechtes" bis zum Tod des Übergebers und dann bis zum Tod der Ehegattin errechnet. Das Finanzamt hat mit Ausnahme des Abzuges der AfA…
…1955/148, idgF, bestimmt sich der Wert (Kapitalwert) einer Rente oder lebenslänglichen Nutzung oder Leistung aus der Summe der von der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen bzw. einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnungsmethode). Die Bestimmung des § 29…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische…
…oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich nach § 16 Abs. 1 BewG 1955 aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz…
…der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurden dem § 16 Abs. 1 BewG folgend diese Nutzungen, da diese von der Erlebniswahrscheinlichkeit…
…oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich nach § 16 Abs. 1 BewG 1955 aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz…
…der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurden dem § 16 Abs. 1 BewG folgend diese Nutzungen, da diese von der Erlebniswahrscheinlichkeit…
…und zwar mit Hilfe der versicherungsmathematischen Methode ermittelt. Dabei werden sämtliche Rentenzahlungen bis zum Ende einer Sterbetafel addiert, abgezinst und mit der Erlebniswahrscheinlichkeit des Rentenempfängers angesetzt. Für die Abzinsung sind 5,5% heranzuziehen. Einmalbeträge sind dem Rentenbarwert hinzuzurechnen. Bei der Ermittlung des Rentenbarwertes für vor…
…1955/148, idgF, bestimmt sich der Wert (Kapitalwert) einer Rente oder lebenslänglichen Nutzung oder Leistung aus der Summe der von der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen bzw. einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnungsmethode). Die Bestimmung des § 29…
…Bereicherung der Berufungswerberin ausgehen. b) Im Hinblick auf die Kapitalisierung sei man gemäß § 16 BewG vorgegangen, der von der Erlebenswahrscheinlichkeit nach versicherungsmathematischer Berechnung unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 5,5% ausgehe. Die Erlebenswahrscheinlichkeiten seien durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II 2003/627, festgesetzt…
…die während der Lebenszeit beider Berechtigten an diese gemeinschaftlich zu erbringen sind, dem zweiten Berechtigten (dem mit der höheren Erlebniswahrscheinlichkeit) in ungeteilter Höhe erst nach dem Tod des ersten Berechtigten anfallen. Die an den zweiten Berechtigten in unveränderter Höhe zu erbringenden Leistungen sind demnach hinsichtlich…
…Wohnrecht vorliege, das mit dem Ableben des später versterbenden Berechtigten erlösche, sei der Kapitalisierungsfaktor desjenigen mit der höheren Erlebenswahrscheinlichkeit für die Bewertung maßgeblich. In ihrer als Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu wertenden Stellungnahme wendete die Bw. ein, das…
…Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz…
…oder Leistungen, sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehreren Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei…
…oder Leistungen, sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehreren Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei…
…sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs…
…sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs…