…bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde, sowie ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist. Außer Zweifel blieb, dass…
…GebG ist bei der Festsetzung der Gebührenerhöhung insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde sowie ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde sowie, ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist." Wird eine feste Gebühr mit Bescheid…
…21.11.2013, 2011/16/0097). Das Gebührengesetz selbst sieht nicht vor, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer die Gebührenpflicht erkennen konnte, kommt es überhaupt nicht an (VwGH 26.6.1996, 93/16/0082; VwGH 12…
…1 GebG Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr ebenfalls zu erheben. Bei der Entstehung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG kommt es nicht auf ein Verschulden des Gebührenschuldners an. Auch die Frage, ob dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden kann…
…zu treffen ist. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des § 9 Abs 2 Gebührengesetz ist bei der Festsetzung der Gebührenerhöhung insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Replik auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung wurde darin noch vorgebracht, dass bei dieser erfolgten Ermessensentscheidung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden konnte. Aus dem Wortlaut des…
…Das Erkennen der Gebührenpflicht kann Ihnen als deutscher Staatsbürger deshalb zugemutet werden, da Sie verpflichtet wären, sich über die österreichischen Gesetze zu informieren. Zudem war, Ihren eigenen Angaben zufolge, einem Steuerberater zumindest das Vorhandensein solcher Pachtverträge bekannt und hätte dieser Sie auf die Gebührenpflicht aufmerksam…
…berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde sowie, ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist." Wie bereits oben ausgeführt, ist…
…aus, dass die Gebührenerhöhung zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften festgesetzt wurde, da die Gebührenanzeige bzw. Gebührenentrichtung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Weiters sei die Festsetzung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände und inwieweit das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden konnte erfolgt. Mit Berufung vom 11. September…
…11.1997, 97/16/0063 Rechtssatz 4: Bei der Entstehung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG in der geltenden Fassung kommt es nicht auf ein Verschulden des Gebührenschuldners an. Auch die Frage, ob dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden kann, ist ohne…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…der von ihm Vertretene zu entrichten hat, mithaftet, ist dies sachlich nicht gerechtfertigt und daher auch verfassungswidrig. Nach § 9 Abs. 2 GebG hätte die Behörde des Weiteren bei Festsetzung der Gebührenerhöhung zu berücksichtigen gehabt, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht…
…vH, bei den anderen Gebühren (= Rechtsgebühren) eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…
…50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine…