…hat der angefochtene Bescheid ohnehin keinerlei Rechtswirkung nach sich gezogen. Lediglich aus prozessualer Vorsicht werden folgende Verfahrensverstöße (wie auch inhaltliche Mängel) geltend gemacht 2. Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften 2.1. Mangelnde Erforschung der materiellen Wahrheit und Verletzung der Manuduktionspflicht. Das von der Behörde…
… 101 Abs. 3 BAO rechtliche Wirkung und ist ausreichend konkretisiert. Mangelnde Erforschung der Wahrheit, Verletzung der Manuduktionspflicht, Verletzung des Parteiengehörs: Die Vorbringen, wonach die §§ 85 ff BAO verletzt worden seien, die materielle Wahrheit nicht erforscht worden sei, ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt worden sei und die…
…noch aufgearbeitet zu werden. Die in der bekämpften Entscheidung zitierten und verwerteten entscheidungsrelevanten Aktenvermerke über Telefongespräche sollten entsprechend der besprochenen Judikatur des VwGH, soweit sie für eine weitere Entscheidung von rechtlichem Gewicht sein sollten, im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit durch Zeugenaussagen ersetzt bzw…
…Position betrifft u.a. einen Fall, bei dem sich eine Behörde mit einer formlosen Befragung als Beweismittel nicht hätte begnügen dürfen, will sie nach dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens der Erforschung der materiellen Wahrheit entsprechen. Jedenfalls hat die Bf. behauptet, für die Entsorgung nicht…
…der Abgaben wesentlich sind. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Nach § 115 Abs.1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der…
…Es ist grundsätzlich Pflicht der Behörde, die materielle Wahrheit von Amts wegen zu erforschen. Erforschung der Wahrheit bedeutet Ermittlung des tatsächlichen Sachverhaltes. Dieser Pflicht wird eine Abgabenbehörde jedenfalls dann zu entsprechen haben, wenn - wie im gegenständlichen Fall - der Abgabepflichtige in Anlehnung an die Lohnsteuerrichtlinien in…
…Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit, wonach von Amts wegen unabhängig von Parteivorbringen und -anträgen der wahre Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln ist, gilt auch für Verwaltungsgerichte. Die ergibt sich aus § 269 Abs. 1 BAO, wonach den Verwaltungsgerichten sowohl die Obliegenheiten der…
…Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. § 279 BAO stellt es in das pflichtgemäße Ermessen der Berufungsbehörde zu entscheiden, ob sie in diesem Fall selbst ermittelt oder ergänzende Sachverhaltserhebungen im Wege der erstinstanzlichen…
…auszugehen. Der o.a. Beweisantrag ist daher im Sinne des § 183 Abs.3 BAO als unerheblich abzulehnen. Überdies ist festzustellen, dass sämtliche spruchrelevante Feststellungen auf dem vom Gericht durchgeführten Strafverfahren basieren,welches vom Offizialgrundsatz beherrscht war und auf die Erforschung der materiellen Wahrheit abzielte. In…
…der gelieferten Ware bzw. der erhaltenen Leistung ersichtlich sein. Der Zahlungsempfänger ist - soweit möglich - konkret zu bezeichnen. 5.3.2.2 Sonstige Beweismittel Rz 1101: Als Beweismittel kommt neben Belegen alles in Betracht, das geeignet ist, zur Sachverhaltsermittlung beizutragen und der Erforschung der materiellen Wahrheit…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
…dass nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bei einander widersprechenden Aussagen eines Abgabepflichtigen die ersten Aussagen meist der Wahrheit näher kommen, als spätere Angaben. Doch vermag dieser (im Einzelfall auch widerlegbare) Grundsatz die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit zu entheben…
…abgesetzten Betrages (also des enthaltenen wirtschaftlichen Wertes in der Form der Teilnahme an dem Event bzw. der Veranstaltung) ist, hat die Abgabenbehörde den Abzug als Betriebsausgabe zu versagen (vgl. VwGH 14.10.2010, 2008/15/0124). Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit…
…der steuerlichen Vertretung vorgenommenen Akteneinsicht und aus dem Ergebnisbericht vom 14. November 2017 zu einem Ermittlungsauftrag des Bundesfinanzgerichtes vom 3. August 2016 ergibt, wurde seitens der agierenden Organwalterinnen Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit verletzt. Der Ergebnisbericht enthält im Wesentlichen die (häufig wortgleiche) Wiederholung der…
…über Eintragung zur Evidenz der Wirtschaftstätigkeit in Polen samt beglaubigter Übersetzung (Beilage./3). Aus all diesen Gründen liegt eine Verletzung des Parteiengehörs vor, ein unzureichendes Ermittlungsverfahren, eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung sowie des Grundsatzes der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit sowie auch eine…
…Berufungsschrift unter Hinweis auf Stoll aus, "dass die Sicherung der Erfassung der Beträge nicht der Hauptzweck des § 162 BAO sein kann. Erstes Ziel müsse die Erforschung der tatsächlichen Gegebenheiten, die Ermittlung, aber auch die tatsächliche Berücksichtigung der materiellen Wahrheit sein. Es könne kein Zweifel daran…
…Parteiengehör gegeben. Dazu hat sich der Bw in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2010 nicht geäußert. Gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 1. Juni 2010 richtete sich die Berufung vom 21. Juni 2010, in der als Verfahrensmängel die mangelhafte Erforschung der materiellen Wahrheit, eine…
…2009, 2009/17/0119; 10.08.2010 2009/17/0129). Aus der Darstellung des Prüfungsablaufes in Tz 1 a) BP-Bericht lässt sich ersehen, dass seitens der Bw. wenig Bereitschaft zur Mitwirkung an der Erforschung der materiellen Wahrheit an den Tag gelegt wurde. Die Bw…
…Sachverhalt amtswegig zu erheben und den für die Erledigung maßgeblichen Sachverhalt vollständig zu ermitteln und festzustellen und die notwendigen Beweise aufzunehmen. Das Finanzamt habe unzureichend ermittelt und damit gegen die Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit verstoßen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Wiederaufnahme Gemäß …
…nachvollziehbar. Der Verdacht vorsätzlicher Handlungsweise ist aus den Umständen des Einzelfalles zu schließen und wird nicht in jedem Fall von vornherein durch eine steuerliche Vertretung ausgeschlossen. Auf Grund der Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit sind neue Tatsachen und Beweismittel auch im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen…