…die Ausführungen zur Aktivierungspflicht für Besserungsanspruch und Bewertung des Besserungsanspruchs sinngemäß. Für die Erfolgswirksamkeit von Rückzahlungen gelten die Ausführungen betreffend Rückzahlung von Besserungskapital entsprechend. Rz 2391: Erwirbt ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner einen Besserungsanspruch oder wird ein Besserungsanspruch im Privatvermögen erworben, so ist eine Abschreibung ausgeschlossen…
…bilanzierten Anschaffungskosten von 42.000,00 € lediglich mit 11.166,67 € einkünftmindernd berücksichtigt wurden. Eine Begründung und betriebliche Veranlassung für die Erfolgswirksamkeit der Verbuchung von 11.166,67 € in 2005, die sich aus dem Rücktritt hinsichtlich der Anlagen 2 und 3 ergibt…
…war, keine Begründung dafür dar, dass ein niedriger Teilwert anzusetzen wäre. Eine Begründung und betriebliche Veranlassung für die Erfolgswirksamkeit der Verbuchung von 11.166,67 € in 2005, die sich aus der gewöhnlichen Abschreibung und dem Rücktritt hinsichtlich der Anlagen 2 und 3 ergibt, wurde…
…vor eine Forderung dar. Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist hierbei aber jedenfalls von einer Erfolgswirksamkeit auszugehen (im Gegensatz zu einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Stb: In Hinsicht auf die Weiterverrechnung an ***3*** ***4*** Deutschland wird die Beschwerde für den gegenständlichen Zeitraum zurückgezogen. Tz. 19: Aufwendungen…
…vor eine Forderung dar. Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist hierbei aber jedenfalls von einer Erfolgswirksamkeit auszugehen (im Gegensatz zu einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Stb: In Hinsicht auf die Weiterverrechnung an C D Deutschland wird die Beschwerde für den gegenständlichen Zeitraum zurückgezogen. Tz. 19: Aufwendungen…
…ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zukunft liegt, dass die dafür zu erhaltende oder zu erbringende Gegenleistung erst nach dem Abschlussstichtag erfolgt. - Die Erfolgswirksamkeit muss für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag gegeben sein. Die Ermittlung des bestimmten Zeitraumes darf nach herrschender österreichischer Lehre nicht zu…
…ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zukunft liegt, dass die dafür zu erhaltende oder zu erbringende Gegenleistung erst nach dem Abschlussstichtag erfolgt. - Die Erfolgswirksamkeit muss für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag gegeben sein. Die Ermittlung des bestimmten Zeitraumes darf nach herrschender österreichischer Lehre nicht zu…
…Anzahlungen sind keine Belege vorhanden, wie bei 17. erfolgte daher die Erfolgswirksamkeit zu Recht. | 23 | 30.11.1994 | 112.500,00 | Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesellschafter ein Darlehen oder einen Gesellschafterzuschuss irrtümlich als Anzahlung bezeichnet. Somit ist von einer…
…ausschüttbaren Erlös darstelle. In diesem Fall wäre die Erfolgswirksamkeit verteilt auf die Laufzeit des Vertrages aufzuteilen. Den Berufungsausführungen zur Tz 3 NS konterte der Außenprüfer: Bei Baurechtsverträgen mit einer Laufzeit von zehn bis hundert Jahren (siehe SWK Bl. 91 des Arbeitsbogens) "liege eine zeitlich befristete…
…Tz 41 des Bp-Berichtes vom 17. Juli 2001, ABNr. abc, und Erfolgswirksamkeit der im Zuge der Rücklösungen entstandenen "Kursverluste" bzw. "Kursgewinne" lt. eingereichten Gewinn- und Verlustrechnungen). Dies umso mehr, als die Kapitalerträge - bezogen auf die gesamte Laufzeit der Veranlagungen - im Ergebnis (somit ohne Periodenabgrenzung…
…steuerlich ausgenutzt worden wären. Dies bedeutet, dass bei der Anschaffung etwa von Immobilienvermögen, das als Umlaufvermögen gewidmet sei, eine sofortige Erfolgswirksamkeit eingetreten sei. Nach Ausführungen des Herrn Tüchler, Betriebsprüfer der Jahre 1997 bis 2001, als Amtsvertreter, hätte es allerdings auch Fälle gegeben, wo auch die…
…den sich die Aussage in Rz 4603 bezieht, unzweifelhaft gekommen ist) bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG das Abgrenzungsmerkmal gegenüber der Erfolgswirksamkeit der "Änderung des Bestands des Betriebsvermögens" bei der Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 und § 5 EStG bildet und somit eine generelle…
…den sich die Aussage in Rz 4603 bezieht, unzweifelhaft gekommen sei) bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG das Abgrenzungsmerkmal gegenüber der Erfolgswirksamkeit der "Änderung des Bestands des Betriebsvermögens" bei der Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 und § 5 EStG bildet und somit eine generelle…
…über größere Beträge als der Kleinunternehmerregelung entsprechen, wurden nur 1996 für die Vermittlung der Vermietung für das Objekt der TGmbH gelegt. Im Hinblick auf die vermutlich mangelnde Erfolgswirksamkeit (die diesbezüglichen Eingangsrechnungen konnten nicht eingesehen werden) dieses Vorganges (sonstige betriebliche Erträge: 2.400.000,00 ATS…
…ergibt sich bei Durchbuchung des mittelbaren Zuschusses auf der Ebene der Muttergesellschaft (Zwischengesellschaft) insgesamt infolge der fiktiven Weiterleitung des Zuschusses keine Erfolgswirksamkeit. Aufgrund des berufungsgegenständlichen Geschehensablaufes der unmittelbaren Zuschussgewährung durch die Großmutter (C - GmbH) an die Enkelgesellschaft (D - GmbH) wurde somit aber der Rechnungskreis der…
…nicht rückzahlbarer Großmutterzuschuss von 100 Geldeinheiten zur Deckung eines Verlustes von 100 Geldeinheiten der Enkelgesellschaft (vgl. folgende Schaubilder 1 und 2). Ziel ist die Feststellung der Erfolgswirksamkeit der Weiterleitung von Zuschüssen. Ein eigenes Konto "Konzernbeteiligung" wird eingeführt (Schaubild 2). Steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften (z.B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Patric Flament, vom 25. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 nach der am 22. Mai 2013 in 1030…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Sch, P. 59, vom 1. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz, vom 5. September 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…