…gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 4. Dezember 2001, beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 7. Dezember 2001, erhob der Berufungswerber (Bw.) zur Zahl x beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates Z vom 16. Juli 2001…
…Der Berufungswerber betreibt als Verein einen Golfclub. Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung wurde in der Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO unter anderem festgehalten, dass bezüglich des mit Herrn B, Schriftführer des Vereines, abgeschlossenen "freien Dienstvertrages" vom 7.3.2001 eine Niederschrift erfolgt…
…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2008 vom 25. 9. 2009 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…
…Wertänderung genauer zu untersuchen" - ist dem entgegen zu halten, dass die hohe Wertdifferenz nicht daraus resultiert, dass der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft 1999 so wesentlich besser gewesen wäre als 1998, sondern daraus, dass dem Finanzamt bei Berechnung des gemeinen Wertes mit Hilfe des Wiener Verfahrens…
…Stellungnahme wird eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eingeräumt." Eine Stellungnahme zum Vorhalt vom 6. Mai 2004 ist nicht erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: § 44 der Jurisdiktionsnorm (JN) lautet: "(1) Ist für eine zur nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehörige Rechtssache, ferner im Exekutionsverfahren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.F., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 12. Juli 2004 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 24. Jänner 2003, beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 28…
…Zuge des darüber geführten Berufungsverfahrens durch den Haftungspflichtigen nicht zu einem Erfolg der Berufung gegen den erstinstanzlichen Haftungsbescheid zu führen. Die Bezahlung des Haftungsbetrages durch den Haftenden selbst steht nämlich in ihrer rechtlichen Qualität als Tilgung einer Abgabenschuld so unter der Bedingung des Verbleibens des…
…BAO ist eine Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Ein Erfolg vor dem UFS wäre, wie oben dargestellt, so gut wie aussichtslos. Die Beschwerdeerhebung beim VwGH hat für die Frage der Aussetzung keine Bedeutung mehr…
…Äusserung hatte demgegenüber nur die Statuten des Vereins als Grundlage der rechtlichen Würdigung, sodass daraus für den Erfolg der Berufung nichts gewonnen werden kann. Vielmehr bestehen Versicherungsverhältnisse, da den Verein auch Leistungsverpflichtungen treffen...." 2. Beweise Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die Versicherungssteuerakten der Bw…
…gezeigt, dass das angedachte Konzept den oben geschilderten Umständen mit den erheblichen Baukostensteigerungen nicht mehr zu dem geplanten wirtschaftlichen Erfolg der Berufungswerberin führen könnte. Es sei aber trotzdem ein Mietvertrag abgeschlossen worden, wobei die Miete in einer Höhe kalkuliert wurde, die es der Fa. MST…
…diesen Rechtsvorgang gegenüber der P.GmbH&CoKEG (Bw) vom Wert des Grundstückes (§ 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG) in Höhe von 75.594,38 € die 3,5 %ige Grunderwerbsteuer mit 2.645,80 € fest. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung bekämpft die Steuervorschreibung…
…für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMwA) Berufung eingebracht worden, die bis zum Ende des Prüfungszeitraumes (31. Dezember 1998) unerledigt gewesen sei. Das BMwA habe bis Ende 1994 Amtshandlungen (Sachverständigengutachten usw.) durchgeführt, eine Entscheidung sei im Prüfungszeitraum jedoch nicht erfolgt. Bei der im Prüfungszeitraum bilanzierten Rückstellung handle es…
…welchen Erfolg der Antragsteller anstrebt, zumal selbst bei Vorliegen eines "Nichtbescheides" keine Veranlassung besteht, einen "Rechtszustand vor Erlassung dieses Nichtbescheides herzustellen". In diesem Fall bestünde dieser Rechtszustand ohnehin, zumal ein "Nichtbescheid" keine Rechtswirkungen haben kann. Das Nächstliegende, nämlich die vermeintlich noch unerledigte Berufung zu erledigen…
…dass bei einer erfolgversprechenden Berufung dem selbständig normierten Tatbestandsmerkmal der Einbringungsgefährdung kaum Bedeutung beizumessen wäre, weil eine durch den voraussichtlichen Erfolg der Berufung nicht mehr geschuldete Abgabe in ihrer Einbringlichkeit nicht gefährdet sein kann. Es würde daher letztlich nur auf die Erfolgsaussichten der Berufung ankommen…
…der Entscheidung des Zollamtes Wien vom 21. Juli 2008, GZ 100000/90.615/13/2006-AFB/Li, gemäß Art. 244 ZK iVm § 212a BAO ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 25. September 2008. Darin wurde im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Der Erfolg…
…innerhalb der Berufungsfrist die Nachweise einzuholen und die Frist somit einzuhalten. Die Bw ersuche daher um Bewilligung ihres Antrages. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO hole die Bw gleichzeitig die versäumte Handlung nach und erhebe gegen den Haftungsbescheid folgende Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat mit dem…
…werden können. Dies allein vermag der Berufung aber nicht zum Erfolg verhelfen; die zweifelsfrei gegebene private Veranlassung des von der Bw. besuchten Kurses überlagert nämlich eine allenfalls vorliegende berufliche Mitveranlassung. Der unabhängige Finanzsenat teilt somit die Meinung des Finanzamtes, dass die von der Bw. absolvierte…
…ein allfälliger Erfolg eines Rechtsmittels gegen den Haftungsbescheid vom 18. Mai 2010 schon deswegen als völlig aussichtslos zu betrachten, da der Antragsteller beharrlich sämtliche Hinweise auf die rechtliche Lage ignoriere. Wie schon im Bescheid vom 18. November 2010 ausdrücklich angeführt und in der Berufungsvorentscheidung vom…
…Die Berechnung der Schenkungssteuer fand zu Recht von einer Bemessungsgrundlage statt, in die die geschenkten GmbH-Anteile, bewertet mit dem gemeinen Wert, der aufgrund des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der GmbH geschätzt wurde, einbezogen wurden. Aus all diesen Gründen war der Berufung der Erfolg zu…
…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 vom 21. 8. 2006 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…