2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…
…gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErdgasAbgG steuerpflichtig. Darunter fallen unter anderem die Beheizung und andere Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Rz 67: Wird das Erdgas von einem Erdgasunternehmen oder sonstigen Wiederverkäufer verbraucht bzw. selbst hergestellt (gefördert) oder in das Steuergebiet verbracht und verbraucht…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
…Transport und die Speicherung im technischen Sinn. Damit in Zusammenhang stehende Verbräuche für Verwaltungsgebäude und ähnliche Verbräuche sind von der Befreiung nicht umfasst. Diese Erdgasmengen unterliegen, soweit es sich um ein Erdgasunternehmen handelt, der Besteuerung als Verbrauch von Erdgas. In diesem Fall bestehen gegen eine…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…BGBl. I Nr. 107/2011, bestimmt Folgendes: (1) Das Speicherunternehmen, das Teil eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens ist, muss zumindest hinsichtlich seiner Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Fernleitung, Verteilung und Speicherung zusammenhängen. In den ErlRV 1081 BlgNr…
…gem. § 1 Abs 1 Z 1 und 2 ErdgasAbgG die Lieferung und der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasunternehmen der Erdgasabgabe unterliegt. Das Erdgas wird im vorliegenden Fall zu 100% für die Produktion von Wärme verbraucht. Dass es im Rahmen dieses Produktionsprozesses zu Verlusten kommt, ändert…
…Erdgas im Steuergebiet und gemäß § 1 Abs 1 Z 2 ErdgasAbgG der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasunternehmen sowie der Verbrauch von selbst hergestelltem oder in das Steuergebiet verbrachtem Erdgas im Steuergebiet. (2) Befreit von der Erdgasabgabe ist das Erdgas gemäß § 3 Abs 2 Z 2…
…im Steuergebiet, ausgenommen Erdgasunternehmen im Sinne des § 6 Z 13 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) und an sonstige Wiederverkäufer, soweit das Erdgas zur Weiterlieferung bestimmt ist und der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasunternehmen sowie der Verbrauch von selbst hergestelltem oder in das Steuergebiet verbrachtem Erdgas im Steuergebiet (§…
…Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber immer bis zum 31. März des Folgejahres vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber beim Finanzamt einzureichen ist. Beispiel 1: Die Gewinnermittlung eines Erdgasunternehmens erfolgt nach dem Kalenderjahr; dementsprechend umfasst die Erdgasabgabeerklärung 01 den Zeitraum vom 1. Jänner 01 bis…
…mit Ausnahme der Endverbraucher; Unternehmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 58 ("Speicherunternehmen"), § 13 ("Marktgebietsmanager") und § 17 ("Verteilergebietsmanager") des Gaswirtschaftsgesetzes 2011des GWG 2011 sind Erdgasunternehmen. Erdölunternehmen, nämlich dem MineralrohstoffgesetzMinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegende Unternehmen, die Leitungsanlagen zum Zwecke des Transportes gasförmiger oder flüssiger Kohlenwasserstoffe…
…beantragt wird. (2) 1. Infrastrukturbetreiber sind: a) Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 - ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010); b) Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 Gaswirtschaftsgesetz 2011 - GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011); c) dem Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl…
…beim Einkommen zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…Abs. 2) zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010) Erdgasunternehmen (§ 7 Abs. 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38…
…zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser Bestimmung sind: 1. Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Abs 1 Z 11 des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010) 2. Erdgasunternehmen (§ 7 Abs 1 Z 16 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) 3. Dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr…