…10. 2006. Über die Berufung wurde erwogen: Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 111 Abs. 1 BAO zulässig. Danach sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen…
…die Ansicht vertrete, dass der Bw. verpflichtet gewesen sei, die Beilage E 1 b für jede Wohnung gesondert, anstatt für das gesamte Gebäude abzugeben, so sei diesem Argument entgegenzuhalten, dass - ungeachtet des Umstandes, dass die Erbringung nämlicher Leistung in der Erinnerung vom 9. Februar 2011…
…dass das zusätzliche Leihpersonal (die Verrechnung erfolgte nach Stunden siehe Tz 13 BP-Bericht) ebenfalls zur Erbringung von Bauleistungen hinzugezogen wurde. - It. Besprechung am 15.12.2003 ist jeweils der Vorarbeiter des Bw anwesend -(siehe Tz 13/13a BP-Bericht). Es ist hingegen nicht nachgewiesen…
…2026 zurückgewiesen und die Bf zur unverzüglichen Abgabe der Erklärung aufgefordert. Am 20.02.2026 hat die Bf die Einkommensteuererklärung 2024 schließlich eingereicht. Gemäß § 111 Abs 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…
…dass die Zwangsstrafe unzulässig sei, wenn die geforderte Leistung vor Festsetzung, also vor Zustellung erbracht wurde. Rechtslage § 111 der Bundesabgabenordnung lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit…
…zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen anzusehen ist. Eine Deutung als Beschwerde gegen den Widerrufsbescheid hätte kein Erfolg beschieden sein können. Ein Ereignis kann nur dann zu einer Wiedereinsetzung führen, wenn es unvorhersehbar oder unabwendbar ist. Unvorhersehbar ist ein Ereignis dann, wenn es sich dem Einflussbereich der…
…Oktober 2019, zugestellt am selben Tage (Rückschein), hat die Finanzstrafbehörde den Strafaufschub zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen widerrufen und informativ in der Bescheidbegründung den Bestraften auch aufgefordert, die verbleibende Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von zehn Tagen und zehn Stunden anzutreten, widrigenfalls eine zwangsweise Vorführung veranlasst werde. D…
…Ra 2021/12/0023). Auch wenn die belangte Behörde "bei inhaltlicher Auslegung den Antrag zu Gunsten des Bestraften als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 FinStrG zur Einbringung eines Antrages auf Verlängerung der Frist zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen" gewertet hat, ist festzuhalten…
…Leistungen erbringen. Die Trennung der Sphäre der Gesellschaft von der der Gesellschafter gilt im Umsatzsteuerrecht für alle Gesellschaftsformen. Die Bilanzbündeltheorie und das Konzept der Mitunternehmerschaft haben im Umsatzsteuerrecht keine Entsprechung. Auch Beziehungen zwischen einer Arbeitsgemeinschaft und ihren Mitgliedern sind nach den allgemeinen Kriterien als Leistungsaustausch…
…Leistungen erbringen. Die Trennung der Sphäre der Gesellschaft von der der Gesellschafter gilt im Umsatzsteuerrecht für alle Gesellschaftsformen. Die Bilanzbündeltheorie und das Konzept der Mitunternehmerschaft haben im Umsatzsteuerrecht keine Entsprechung. Auch Beziehungen zwischen einer Arbeitsgemeinschaft und ihren Mitgliedern sind nach den allgemeinen Kriterien als Leistungsaustausch…
…des wirtschaftlichen Eigentums mit der Zuwendung des wirtschaftlichen Wertes eines Gegenstandes gleichsetzen kann und daneben auch die tatsächliche Verfügungsmacht übertragen wird (s Kolacny - Caganek, S 111). § 3 Abs 4 UStG definiert die Werklieferungen. Sie sind nicht in eine Lieferung und in eine sonstige Leistung aufzuspalten…
…des wirtschaftlichen Eigentums mit der Zuwendung des wirtschaftlichen Wertes eines Gegenstandes gleichsetzen kann und daneben auch die tatsächliche Verfügungsmacht übertragen wird (s Kolacny - Caganek, S 111). § 3 Abs 4 UStG definiert die Werklieferungen. Sie sind nicht in eine Lieferung und in eine sonstige Leistung aufzuspalten…
…des wirtschaftlichen Eigentums mit der Zuwendung des wirtschaftlichen Wertes eines Gegenstandes gleichsetzen kann und daneben auch die tatsächliche Verfügungsmacht übertragen wird (s Kolacny - Caganek, S 111). § 3 Abs 4 UStG definiert die Werklieferungen. Sie sind nicht in eine Lieferung und in eine sonstige Leistung aufzuspalten…
…davon abhängt, ob dem rechnungsmäßigen Ausweis der Umsatzsteuer auch eine an ihn erbrachte, zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung zu Grunde liegt. In diesem Fall hatte der Käufer ein zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses mit dem Generalunternehmer bereits fertig geplantes und zum Großteil fertig gestelltes Bauobjekt erworben, ein…
…des wirtschaftlichen Eigentums mit der Zuwendung des wirtschaftlichen Wertes eines Gegenstandes gleichsetzen kann und daneben auch die tatsächliche Verfügungsmacht übertragen wird (s Kolacny - Caganek, S 111). § 3 Abs 4 UStG definiert die Werklieferungen. Sie sind nicht in eine Lieferung und in eine sonstige Leistung aufzuspalten…
…sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet gem § 11 Abs 14 UStG diesen Betrag. Es handelt sich hier um den unberechtigten Steuerausweis, und zwar "Legung von Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis durch Unternehmer, obwohl eine Leistung bzw die in der Rechnung angegebene Leistung nicht…
…des Anteils der allgemeinen Teile des Hauses) anteilig weiterverrechnet. Die anteiligen Baukosten sind die Gegenleistung. Das ist auch zivilrechtlich bei dem gegebenen Zeitablauf zwingend vorgegeben und entspricht dem wahren wirtschaftlichen Sachverhalt. (s unten rechtliche Beurteilung). Daher liefern nach der Erbringung der Bauleistungen der ARGE an…
…Die Rechtsansicht der Bw, auch nach erfolgter Sanierung könnten Bauleistungen getrennt vom Grund und Boden in Auftrag gegeben und erbracht werden, wird vom Berufungssenat nicht geteilt. Ist die Sanierung abgeschlossen, muss jemand den Auftrag zur Sanierung gegeben haben (es muss sich jemand die Leistung ausbedungen…
…berührt sein. Die ARGE ist in diesem Fall nicht Unternehmer, da nicht sie diese Leistungen erbracht hat. Auffallend ist, dass der Bauauftrag am 18.9.1999 unterfertigt wurde und am 30.9.1999 bereits die Abrechnung erfolgte, ein wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entsprechender Sachverhalt. Dass in…
…Tabelle). Die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen beträgt daher in ATS: + 1,360.000,00 - 255.555,55 + 1,104.444,45 Der Berufung ist daher für 1999 in diesem Umfang stattzugeben. Für eine vorläufige Veranlagung betreffend Umsatzsteuer 2002 gibt es keinen Grund. Dieser…