2. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO) 2.1. Zeitpunkt, zu dem Abgaben als entrichtet gelten (§ 211 Abs. 1 BAO) Rz 100: Im § 211 Abs. 1 BAO sind die zulässigen Entrichtungsarten nicht vollständig aufgezählt. Daher sind alle im § 211 Abs. 1 BAO nicht erwähnten nach Zivilrecht…
…weshalb der angefochtene Bescheid aufzuheben sei. Im Schriftsatz vom 23.10.2024 verzichtete die Bf. auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 9 BAO haften die in den §§ 80 ff. bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen…
…die Zusicherung des Erstgeschäftsführers begegnet, dass dieser für die Entrichtung der Lohnabgaben Sorge tragen werde. Der im vorgelegten Protokoll der Gesellschafterbesprechung vom 29. November 2005 aufscheinende Hinweis, dass die eingehenden Gelder größtenteils zur Zahlung von Löhnen und Abgaben verwendet werden sollten, ersetzt eine hinreichende Kontrolle…
…auf dem Abgabenkonto verfügbar gewesen wäre" und lediglich die "Umbuchung" aufgrund eines nicht erkennbaren Internetkommunikationsfehlers verspätet erfolgt sei, liege kein grobes Verschulden gemäß § 217 Abs. 7 BAO vor. 2) Mit Bescheid vom 9. Juli 2004 setzte das Finanzamt wegen nicht fristgerechter Entrichtung der am 15…
…Gesellschaftsvermögen zukam. Aus der Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988 leitet sich ab, dass jede vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um die Lohnsteuer zu entrichten, eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstellt (VwGH 13.3.1991, 1990/13…
…Entrichtung der Abgaben für diesen mit erheblichen Härten verbunden wäre und andererseits, dass die Einbringlichkeit durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche dieser gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein. Nur wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, steht es im Ermessen der…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49697/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49696/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49695/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49692/2001-5, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-7, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-6, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…Die Beschwerde wurde vom Magistrat der Stadt Wien mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Begründend wird zusammengefasst ausgeführt, die Beschwerdeführerin behaupte selbst nicht, dass ein Ausnahmetatbestand des § 18 AWG bzw eine Ausnahmebewilligung nach dieser Bestimmung vorliege. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe bestehe daher dem Grunde…
…Jahr über möglich wäre. Damit ist die Feststellung des der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhaltes unbestritten. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Das Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hiefür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz -…
…nicht nachgekommen. Werde aber der Nachweis, dass keine liquiden Mittel vorhanden gewesen seien oder welcher Betrag aus vorhandenen Mitteln bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, vom Vertreter nicht erbracht, könne ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. VwGH…
…liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Dabei sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus, dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht. Im vorliegenden Fall ist die Abgabenschuld, deren…
…gemäß § 231 ausgesetzt ist. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht, so dürfen…
…derartige den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht erfolgt. Aus einer im Strafakt befindlichen Rückstandsaufgliederung vom 14. Juli 2005 geht hervor, dass die selbstangezeigten Beträge zu diesem Tag vollstreckbar aushafteten. Auch am Tag der Berufungsentscheidung…
…dass die Abgaben nicht fristgerecht entrichtet worden seien. Es handle sich im Gegenstande aber um einen Einzelfall, da das Lehrmädchen, das die Einzahlung erst am 21. Dezember 2001 zur Bank gebracht habe, nicht unterrichtet gewesen sei, welche Folgen eine zu späte Entrichtung der Zollabgaben mit…
…Rz. 9). Nach Entrichtung der Abgabenschuld durch einen der Gesamtschuldner findet das Gesamtschuldverhältnis sein Ende (VwGH 1.7.1992, 91/13/0046). Ist das Gesamtschuldverhältnis erloschen, so kommt die Erlassung eines Abgabenbescheides an den anderen Gesamtschuldner nicht mehr in Betracht: Es besteht keine gesetzliche Vorschrift…