…universitäre Einrichtungen beschränktI Nr. 50/2016), sondern gilt in gleicher Weise auch für Schüler und Lehrlingesind diese Verordnungen weiterhin zur steuerlichen Beurteilung des Einzugsbereiches heranzuziehen. Diese Regelung ist im Übrigen nicht nur auf Studenten bzw. universitäre Einrichtungen beschränkt, sondern gilt in gleicher Weise auch für…
…Eine solche sei im Falle des Bf. gegeben. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass im Einzugsgebiet kein entsprechendes Modekolleg bestehe und X nicht im Einzugsbereich des Wohnortes K liege. Dabei verwies der Bf. auf die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung…
…hier ca. 32 km) gemäß § 2 Abs. 1 ESt-VO (Berufsausbildung-Kinder) dann nicht als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. umgekehrt mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt (vgl. LStR 2002…
…34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach §…
…In der Begründung wurde ausgeführt, Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes würden nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im konkreten Fall gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…
…als eine Stunde beträgt. Die Ausführungen seien so zu verstehen, dass die Unterbringung in einem Internat nur dann zwangsläufig ist, wenn im Einzugsbereich (80 km) keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit als Externist gegeben ist. Dies sei im vorliegenden Fall, wie im Schreiben vom 22. März 2007 bereits…
…In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Eine solche Möglichkeit sei im gegenständlichen Fall gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…
…die nicht mehr als 80 km vom Wohnort entfernt seien, gehörten zum Einzugsbereich des Wohnortes, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort zumutbar sei. Vorlageantrag vom 13 .5.2022: Die Fahrzeit betrage laut Pendlerrechner mehr als 1 Stunde. Beschwerdevorlage (Vorlagebericht) des Finanzamtes…
…gemachten Kosten nicht. Begründend führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Herwig Aigner in der Beschwerdesache NameBeschwerdeführer, Adresse, vertreten durch Rein, Rothwangl & Partner, 8190 Birkfeld, Oberer Markt 1, gegen den Einkommensteuerbescheid…
…34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach…
…gewährleisten würde überwiegend Fahrzeiten, die allein für die Bewältigung der Wegstrecke K. - Graz bzw. zurück über eine Stunde ausmachen. Darüber hinaus ist für die Beurteilung des Einzugsbereiches des Wohnortes in der Neufassung der Verordnung die erfolgte Streichung der Formulierung, dass Wegzeiten am Wohnort bzw. Ausbildungsort…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der zu…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der…
… 2 Abs. 1 der VO I im Einzugsbereich von T und die durch die Berufsausbildung von O verursachten Kosten könnten nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Die zitierte UFS-Entscheidung sei für das Finanzamt nicht bindend. In seinem Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch…
…wobei sie sich im Konkreten zwischen 19, 22 und 41 Minuten bewegen würden. In rechtlicher Hinsicht liege der Lehrbetrieb im Einzugsbereich des Wohnortes, weshalb der Pauschbetrag für die Monate Juli bis September nicht zu berücksichtigen sei. (Für die Zeiten des Besuches der Landesberufsschule in Y…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro (1.500 S) pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt…
…Aufwendungen, da im Einzugsgebiet des Wohnortes entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten bestehen würden. Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen; wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gem…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im Falle der Bw gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…
… 34 Abs 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei der Auslegung des Begriffes "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die…