IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XY in der Beschwerdesache F**** X, Straße 0/0, 0000 Ort1 gegen den Bescheid des FA Gmunden Vöcklabruck vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin B in der Beschwerdesache A, vertreten durch Berater, gegen den Bescheid des Finanzamt ABC vom 29.05.2015 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…ADRYY , über die Beschwerde vom 17.08.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA FAXX vom 05.08.2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10. September 2009 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Blum gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlung an Einkommensteuer wird mit 7.200 S…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache Bf, Wohnort, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die…
…BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2025 wird gem. § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuervorauszahlung für 2025 wird mit 0 festgesetzt. II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. August 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, Adr., über die Beschwerde vom 28.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 06.11.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 14. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 17. Juni 2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgeben, der angefochtene Bescheid bleibt hinsichtlich Einkommensteuervorauszahlungen 2011 unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Blum, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die A in der Beschwerdesache B, gegen den Bescheid des Finanzamtes C vom 31.03.2015 betreffend Abweisung eines Antrages auf Herabesetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet…
…2015 errechnen sich demnach mit 17.155,00 € und war der Beschwerde daher Folge zu geben. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die normative Wirkung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid nicht beseitigt wird (vgl. VwGH 15.7.1998…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
…60 festgesetzt. Mit Bescheid vom 14. Juni 2010 wurden (ebenfalls auf Basis der Abgabenschuld für das Jahr 2007) Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 und Folgejahre in Höhe von € 3.739,62 festgesetzt. Gegen diese Einkommensteuervorauszahlungsbescheide berief der Bw., indem er die Erfassung der in Form von…
…Bescheid vom 27.6.2014 wurde die Einkommensteuer für 2013 – unter Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte bei Ermittlung des anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes - mit einem Betrag von € 595 festgesetzt. Unter Einem erließ das Finanzamt den hier beschwerdegegenständlichen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2014 (Vorauszahlung für 2014 und Folgejahre: € 602)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** vertreten durch tischler.perlet.Steuerber. GmbH&Co KG, 5026 Aigen, Mandlgasse 3 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. März 2025 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…