…Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Einkunftsquellen nicht zugemutet werden könne, hat der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisierend anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 24.1.1996…
…der Einbringlichkeit zu erstatten. Mangels jeglichen Vorbringens zur Einkommens- und Vermögenslage des Bf. ist die erkennende Behörde nicht in der Lage zu prüfen, ob diesem die sofortige (volle) Einhebung der Strafe (nicht) zugemutet werden kann und ob die beantragten Raten von monatlich 200,00 €…
…Verfahren vor der Bescheiderlassung gemachten unvollständigen Angaben gewährt worden. Aufgrund der Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 294 BAO hinsichtlich der tatsächlichen Einkommens- und Vermögenslage war das Finanzamt zum Widerruf der zuvor durchgeführten Löschung berechtigt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. Mai 2013
…VwGH 26.02.2002, 200/17/052). Dem Antragssteller fällt die Behauptungs- und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er hat alle maßgeblichen Umstände überzeugend aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0416). Kommt der Abgabepflichtige als…
…Stiftung aufbringen. Dieser Umstand stehe in krassem Widerspruch zu den deklarierten Vermögensverhältnissen. In der gegen diese Bescheide form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass der Betrag in Höhe von € 70.000,00 nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des Bw. stamme…
…einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, dass die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat die Partei in ihrem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand ihrer Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (vgl…
…den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen hat (siehe dazu VwGH 28.2.2000, 99/17/0228). Denn die Gewährung einer Zahlungserleichterung…
…unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0228, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0228, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. dazu die bei Ritz, BAO³, § 212 Tz 3 zitierte Judikatur). Die Berufungswerberin hätte somit aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand ihrer Einkommens- und Vermögenslage darzulegen gehabt, dass eine erhebliche Härte vorliegt…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0228, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage dargestellt, obwohl es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088) gerade darauf ankommt. Die vom Bw. im Vorlageantrag vorgebrachte monatliche Pension beträgt € 496,00 und ist somit geringer als der…
…Wohnung sei zwar mit keinem Darlehen belastet, allerdings würde eine Darlehensaufnahme nur für einen Teil des Schätzpreises möglich sein. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Einkommens- und Vermögenslage des Bf. nicht detailliert dargestellt wurde. Dazu erklärte der Vertreter des Bf. unter Verweis auf Ritz…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliegt es dem Abgabepflichtigen, der Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen will, diese Tatbestandsmerkmale aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (siehe dazu VwGH 28.2.2000, 99/17/0228; VwGH 20.9.2001…
…könne. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand, dass die Einbringung der Abgabe nicht gefährdet sei, habe der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. Der Behauptung in der Beschwerdeschrift, dass…
…Mai 2009 verdeutlicht, wonach sie seit mehr als einem halben Jahr auf Grund einer Erkrankung nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sei, da dieser Umstand zweifelsohne ebenso Einfluss auf ihre Einkommens- und Vermögenslage hat wie die Tatsache, dass sie ihren Angaben zufolge, obwohl zum Zeitpunkt der Überweisung…
…auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090) bzw. eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung nicht vorliegen kann (VwGH 21.11.2007, 2007/13/0086). Aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen im Falle der völligen Einkommens- und Vermögenslosigkeit…
…Fehlverhalten verleitet hat, das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die nunmehr an den Tag gelegte Schuldeinsicht gegenüber. Auch angesichts des angegriffenen Gesundheitszustandes und der Sorgepflicht sowie der derzeitigen schlechten Einkommens- und Vermögenslage (die Quoten für ein Schuldenregulierungsverfahren sind zu begleichen) ist eine Reduzierung der Geldstrafe, die ohnehin…
…weshalb der Bw. seinen Lebensunterhalt aus dem geringen Differenzbetrag und dem Einkommen der Ehegattin bestreiten müsse. Eine Bezugserhöhung komme wegen des abgeschlossenen Zwangsausgleiches aus wirtschaftlichen Gründen ebenso nicht Betracht. Zufolge der dargestellten Einkommens- und Vermögenslage könne der Bw. den drohenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Abgabengläubiger somit…