…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Schätzung der Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 auf Grund der Tätigkeit…
…Gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 sind die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine…
…5%); 6% für Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sonstiger selbständiger Arbeit schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit. | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%); 6% für Einkünfte aus kaufmännischer oder technischer Beratung | Besondere Bestimmungen für Künstler und Schriftsteller (§ 37…
…Jahr 2004 führte das Finanzamt beim Berufungswerber (Bw.) eine Außenprüfung betreffend Umsatz- und Einkommensteuer über die Jahre 1999 bis 2002 durch. Der Bw. bezog in den Prüfungsjahren ua. Vergütungen als Aufsichtsratsmitglied (Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit) bei zahlreichen steirischen Unternehmen (E-AG, ST-AG, VA…
…für sich nicht einer besonderen Erläuterung. Jedoch seien die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen habe als Gewinnanteile zu qualifizieren und nicht als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne von "§ 23 Zl 2 EStG 1988…
…Aber auch dafür findet sich im Gesetz keine Deckung. Die im Gesetz gewählte Formulierung, wonach "Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor…
…Gesamtabwägung aller festgestellten Umstände hinsichtlich beider Tatbestandsmerkmale die Annahme einer österreichischen Ansässigkeit. Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Kick-Back-Zahlungen: Artikel 14 des DBA lautet wie folgt: 1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht…
…mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum…
…vorliegenden Rechtsstreites bildete im bisherigen Verfahren vor dem Finanzamt die Frage, ob hinsichtlich der gänzlichen Beteiligung des Bf. am Stammkapital der S-GmbH Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit oder aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen, da der Bf. aufgrund von Treuhandverträgen nur zu 10% am Stammkapital dieser…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Dieser unstrittige Sachverhalt wird rechtlich folgendermaßen beurteilt: Artikel 14 und 15 DBA Liechtenstein lauten: "SELBSTÄNDIGE ARBEIT (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, dürfen nur…
…Teilstrich 2 EStG 1988 ist nicht zu entnehmen, dass Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nur in Bezug auf Geschäftsführerentgelte vorliegen würden. Vielmehr erfasst das Gesetz Gehälter, die eine Kapitalgesellschaft an ihre wesentlich beteiligten Dienstnehmer zahlt, und sonstige Vergütungen, die eine Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Dieser unstrittige Sachverhalt wird rechtlich folgendermaßen beurteilt: Artikel 14 und 15 DBA Liechtenstein lauten: "SELBSTÄNDIGE ARBEIT (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, dürfen nur…
…mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum…
…um solche aus nichtselbständiger Arbeit handelt, ist Folgendes zu sagen: Einkünfte aus selbständiger Arbeit umfassen Tätigkeiten, die eine bestimmte Berufsausbildung oder bestimmte persönliche Fähigkeiten oder Fachkenntnisse erfordern. Es wird zwischen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 22 Z 1 EStG 1988) und Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit…
…hat daher ab 1999 Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Abs. 2 EStG 1988. In der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw ein: Spekulationseinkünfte: Aus dem Erkenntnis des Bundesfinanzhofes vom 27.8.1997, X R 26/95 sowie aus dem Artikel von Mag…
…95/14/0043, welches dazu geführt habe, dass die EStR 2000 in der Rz 6604 nunmehr die Bezüge der Organe juristischer Personen privaten Rechts den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 zuordneten, mit dem Sachverhalt des streitgegenständlichen Verfahrens…
…51 % beteiligte Bw. bezog als Geschäftsführer der GmbH Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG). Nach § 32 Z 2 EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Verrichtung im Sinne des § 2 Abs…
…freien, selbständigen Mandates als AR-Mitglied könne daher keine Rede sein. Die seinerzeitige für den Bund ausgeübte Nebentätigkeit wandle sich gleichsam zur (unselbständigen) Haupttätigkeit. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind gemäß § 22 Z 2 EStG u.a. Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (z.B. für…
…Tätigkeit im Landeskrankenhaus X - also einer ihm in Österreich ständig zur Verfügung stehenden Einrichtung - ausübe, die strittigen Einkünfte aus selbständiger Arbeit abermals in Ansatz. Mit Schreiben vom 10. März 2004 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
… 22 Z. 2 EStG 1988 fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nur Einkünfte aus vermögensverwaltenden Tätigkeiten (z.B. für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratmitglied). Dem Aktiengesetz ist zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat mindestens aus drei Personen zu bestehen hat. Als Qualifikationsanforderung an…