…Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig. Vor Einbringung der Berufung gestellte Anträge sind daher zurückzuweisen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung², § 212a Tz. 4). Entgegen dem Vorbringen des Bw. wurde mit Eingabe vom 5. Oktober 1995 neben dem Antrag auf Aussetzung der…
…Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein." Dem Wortlaut des § 212a Abs. 3 zufolge sind Aussetzungsanträge von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Bereits aus dem Berufungsvorbringen…
…somit von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (Ritz, BAO-Kommentar², § 212a, RZ 4 mit Verweis auf VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Das bedeutet, dass die Antragsfrist mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung endet…
…laut Berufungsvorentscheidung vom 20. August 2003 betreffend Sicherstellungsauftrag kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabe gefährdet oder erschwert war. Da laut Mitteilung des Finanzamtes vom 6. September 2004 - auf Anfrage des Landesgerichtes St. Pölten vom 19. Juli 2004 in der Konkursantragssache…
…Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212 a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Dem Wortlaut des § 212a Abs. 3 zufolge sind Aussetzungsanträge von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis…
…Aussetzung der Einhebung sei nicht erlassen worden und es wäre ein solcher rechtswidrig, da weder ein Fall des § 212a BAO noch ein Fall des § 294 BAO vorliege. Dass sich die tatsächlichen Verhältnisse seit damals geändert hätten (etwa durch Einbringung des "ersten Teils" der Berufung mit…
…der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Der neuerliche Antrag vom 27. April 2009, mit dem die Aussetzung der Einhebung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes begehrt wurde, wurde erst nach Bekanntgabe der…
…Grund der Aussetzung ein. Dem Wortlaut des § 212a Abs. 3 zufolge sind Aussetzungsanträge von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Bereits aus dem Berufungsvorbringen, dass der Bw. gegen die Berufungsentscheidung des…
…ist für einen solchen Antrag das Vorliegen einer Berufung Voraussetzung (s. Ellinger/Wetzel/Mairinger, BAO, 120). Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10…
…im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Aussetzungsanträge sind von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Erledigung über diese zulässig (VwGH 10. Dezember 1991, 91/14/0164). Nach Sachlage wurde mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und…
…von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Die Bw. hat den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO am 10.8.2011 gestellt, somit erst nach Bekanntgabe der Berufungsentscheidungen betreffend…
…Aussetzungsantrages (jedoch mit Hemmungswirkung ab Einbringung des Antrages) zulässig ist. Auch Ellinger, ÖStZ 1988, 167, vertritt die Ansicht, dass Aussetzungsanträge grundsätzlich frühestens gleichzeitig mit der maßgeblichen Berufung eingebracht werden können; ein früher gestellter Antrag ist, wenn nicht bis zu seiner Erledigung die Berufung eingebracht wurde…
…2003, 2000/16/0573). Aussetzunganträge sind von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164; Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, RZ 4 zu § 212a). Aussetzungsanträge können bis zur Entscheidung über die betreffende Berufung gestellt werden (…
…Fälligkeit festgesetzten Abgaben vor Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides oder d) nach Einbringen des Antrages auf Aussetzung oder e) innerhalb eines Monats vor Ablauf der Frist des Abs. 7 erfolgte. Anträge auf Verlängerung der Berufungsfrist stellen Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar…
…Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus..." Aus dem klaren Wortlaut des § 212a Abs. 3 erster Satz BAO ergibt sich, dass Aussetzungsanträge von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über…
…mit den Vorlageanträgen gegen die Berufungsvorentscheidungen in der Sache selbst eingebrachten, neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung mit Zurückweisung gemäß § 212a Abs.3 BAO entschieden wurde. Da Aussetzungsanträge gemäß § 212a BAO von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig…
…in der eingebrachten Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat nicht geäußert. Eine Berufung gegen den dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegenden Abgabenbescheid liegt somit nicht vor, die Zurückweisung erfolgte daher mangels Vorliegens einer Berufung zulässig. Aussetzungsanträge sind von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der…
…somit von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, RZ 4 mit Verweis auf VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Das bedeutet, dass die Antragsfrist mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung endet…
…somit von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, RZ 4 mit Verweis auf VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Das bedeutet, dass die Antragsfrist mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung endet…
…somit von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig (Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, RZ 4 mit Verweis auf VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Das bedeutet, dass die Antragsfrist mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung endet…