…bei einer unzuständigen Behörde eingebracht worden sei, wobei die Begründung des Zurückweisungsbescheides auf dem Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1979, Zl. 3083/79 fuße. Es sei richtig, dass damals gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG die Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Spruchsenat als Organ der…
…Darüber hinaus wäre der Einspruch aber auch bei einer unzuständigen Behörde eingebracht worden, da die Strafverfügung das Finanzamt Linz und nicht das Finanzamt Urfahr erlassen hat. Die Weiterleitung an das zuständige Finanzamt Linz wäre diesfalls auf Gefahr der Bf erfolgt. Im vorliegenden Fall läge somit…
…muss der Antrag bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz eingebracht werden. Die Einbringung des Antrages bei der unzuständigen Behörde geht in diesem Fall auf Gefahr des Antragstellers (Reger/Hacker/Kneidinger, Das FinStrG³, Band 2, K 167/8). Das bedeutet, dass die unzuständige Behörde zwar die Weiterleitung…
…Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs. 1 a EStG 1988 ab. Dieser Bescheid wurde der Bf. am 7. November 2017 durch Hinterlegung zugestellt. Mit Eingabe vom 30. November 2017 brachte die Bf. gegen diesen Bescheid bei der unzuständigen Behörde, dem Finanzamt X, eine Beschwerde ein, welche dort…
…sind. Unwidersprochen ist die Zustellung der Bescheide am Freitag, 26.04.2019, erfolgt. Die Beschwerdefrist endete demnach am 26.05.2019 (Sonntag). Die am Montag, 27.05.2019, beim Finanzamt Ort 1-Ö eingebrachte Beschwerde wurde daher rechtzeitig, jedoch bei der unzuständigen Behörde eingebracht. Mit…
…somit bei einer unzuständigen Behörde eingebracht. Das Beschwerdeschreiben trägt den Eingangsstempel des Finanzamtes Österreich vom 07.02.2025. Mit im Verwaltungsakt befindlichen Aktenvermerk vom 13.03.2025 wurde festgehalten, dass sich das Schriftstück am 05.03.2025 "auf dem Schreibtisch" einer Mitarbeiterin der belangten Behörde…
…78). Die Gefahr eines Terminverlustes trifft denjenigen, der bei der unzuständigen Behörde ein Anbringen gestellt hat (VwGH 27.3.1980, Zl. 0212/79). § 41 (1+2) EStG 1988 lautet (auszugsweise): (1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1...…
…I Nr. 99/2020, wurden in § 54a Bundesabgabenordnung (BAO) neue Regelungen zu Unterstützungsleistungen innerhalb der Bundesfinanzverwaltung geschaffen. Abweichend von der Grundregel, wonach die Weiterleitung von Anbringen, die bei einer unzuständigen Behörde eingebracht werden, auf Gefahr des Einschreiters erfolgt (insoweit übereinstimmend § 53 BAO und § 150 Abs…
…hat ihren Rückerstattungsantrag zwar innerhalb der Frist bis 31.12.2013, jedoch bei der unzuständigen Behörde (Finanzamt Klagenfurt) eingebracht. Die Weiterleitung des Antrages gemäß § 50 Abs. 1 BAO an das zuständige Finanzamt war nicht fristwahrend. Der weitergeleitete Antrag vom 20.11.2009 langte beim zuständigen…
…2022 führte die belangte Behörde aus, dass sie den Ausführungen seitens der steuerlichen Vertretung betreffend die zeitlichen Abläufe zur Einbringung des Vorlageantrages nicht entgegentrete. Rechtlich hielt die belangte Behörde im Wesentlichen ihre Rechtsansicht aufrecht, dass der Vorlageantrag bei der unzuständigen Behörde eingebracht worden sei und…
…Verschulden der Behörde an der nicht fristgerechten Weiterleitung (VwGH 19.12.1995, 95/20/0700, 0702, ZfVB 1997/6/2178; VwGH 22.4.2015, Ra 2014/16/0037 ua; siehe Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, § 50, Rz 5). Wenn ein Vorlageantrag bei einer unzuständigen Behörde…
…durch Weiterleitung an das zuständige Finanzamt bei diesem noch am selben Tag einlangt (vgl. VwGH 17.9.1997, 93/13/0049). Die Wendung "auf Gefahr des Einschreiters" in § 50 zweiter Satz BAO bedeutet, dass derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet…
…Partei auf einer Entscheidung dieser Behörde beharrt. Vielmehr hat die unzuständige Berufungsbehörde in jedem Fall die Berufung gemäß § 6 AVG an die zuständige Berufungsbehörde zu übermitteln. Diese für die Einbringung der Berufung selbst entwickelte Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof in der Folge auch auf Anträge übertragen…
…bezeichnete FA. Die Weiterleitung ist nur in jenen Fällen fristwahrend, in denen das für das Anbringen zuständige FA bezeichnet ist. Die Beschwerde vom 22.06.2018 wurde bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist, eingebracht. Dieses Schreiben war zwar datiert, allerdings wurde…
…der Schriftsatz -unter Angabe des Veranlagungsteams 02 -ja auch adressiert war, oder aber bei der Abgabenbehörde II. Instanz einzubringen, um die Nachteile einer Einbringung bei einer unzuständigen Behörde hintanzuhalten. Die weiteren Ausführungen des Bw, er habe "seit Jahren an dieser Stelle der Finanzbehörde, in der…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Wohl darf die Pflicht der unzuständigen Behörde zur Weiterleitung von…
…es sich bei der erstangeführten Fax-Nr. 002622225455800 um die Nummer des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt und bei der zweitangeführten Fax-Nr. 00225221330 um die des Finanzamtes Baden Mödling handelt, wodurch nach ho. Ansicht erklärbar ist, dass der Einspruch zunächst bei der unzuständigen Behörde Finanzamt…
…Nichtbescheides Bei den oben angeführten Bescheiden über die Festsetzung von dritten Säumniszuschlägen (Anmerkung: Dem BFG wurde dazu verfahrensgegenständlich nur ein Bescheid hinsichtlich Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages zur Kest 1-3/2013 vorgelegt) liegt unseres Erachtens ein Nichtbescheid vor, da dieser von der unzuständigen Behörde ausgestellt…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Mai 2007 wurde dem gegenständlichen Berufungsbegehren nicht stattgegeben und in der Begründung auf die bereits im Erstbescheid angesprochene Fünfjahresfrist sowie den Umstand, dass die Weiterleitung eines bei der unzuständigen Behörde eingebrachten Antrages auf Gefahr und zu Lasten des Antragstellers erfolge, hingewiesen. …
…den Antrag bei der unzuständigen Behörde "auf ersten Zuruf" rasch und unbürokratisch zurückzuziehen, um unnötigem Aufwand zu ersparen. B. Inhaltliche Rechtswidrigkeit Die Feststellungen des BP-Berichts vom 09.06.2010 (./B) weisen ungeachtet aller Unterschiede in der Sache und damit im Detail einige Gemeinsamkeiten auf…