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BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen.“ Soll der Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz dafür erhalten, dass er der sofortigen beziehungsweise vorzeitigen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses zustimmt, dann ist dieser Abfindungsbetrag eine Abgangsentschädigung…

UFSW RV/2906-W/10Besteuerung einer Zahlung auf Grund eines Gerichtsurteils
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…Das heißt, die Versteuerung wird so vorgenommen, dass nach Abzug der Beträge gemäß § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei belassen wird und der Rest gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 im Monat der Auszahlung der Lohnsteuer unterzogen wird. Von dem…

UFSG RV/0533-G/05Insolvenz-Ausfallgeld ist in dem Kalenderjahr der Einkommensteuer zu unterwerfen, in dem es zugeflossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005

…ob dem Bw durch die Nachzahlung zustehenden Arbeitslohnes in einem späteren Kalenderjahr ein Steuernachteil erwachsen ist. Es ist jedoch anzumerken, dass der Gesetzgeber derartige Steuernachteile im Wesentlichen dadurch ausgeschlossen hat, dass ein Fünftel der sonst nach dem Einkommensteuertarif zu versteuernden Bezüge steuerfrei belassen wird. Graz…

UFSW RV/0386-W/05Steuerliche Behandlung der Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2005

…dass der Gesetzgeber dem durch die Zusammenballung entstehenden Progressionseffekt durch eine Progressionsmilderung in der Weise, dass ein Fünftel der Bezüge steuerfrei belassen wird, entgegengewirkt hat. Diese Steuerfreiheit bleibt auch bei der Veranlagung erhalten. Der Berufung konnte daher, soweit sie sich gegen die Besteuerung der von…

UFSW RV/1050-W/06Steuerliche Erfassung des Insolvenz-Ausfallgeldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2008

…Finanzamt durchgeführte Veranlagung für das Jahr 2004 rechtskonform waren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass vom Gesetzgeber dem durch die Zusammenballung der Einkünfte entstehenden Progressionseffekt durch eine Progressionsmilderung in der Weise entgegengewirkt wurde, dass ein Fünftel der Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds steuerfrei belassen wird…

UFSW RV/2949-W/07Steuerliche Behandlung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Zusammenballung entstehenden Progressionseffekt durch eine Progressionsmilderung in der Weise, dass gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG ein Fünftel der Bezüge steuerfrei belassen wird, entgegengewirkt hat. Diese Steuerfreiheit bleibt auch bei der Veranlagung erhalten. Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 30. Jänner 2008

UFSW RV/0922-W/07steuerliche Behandlung der Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren und Pflichtveranlagung von mehreren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber dem durch die Zusammenballung der Einkünfte entstehenden Progressionseffekt durch eine Progressionsmilderung in der Weise entgegengewirkt hat, dass ein Fünftel der Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds steuerfrei belassen wird. Diese Steuerfreiheit bleibt auch bei der Pflichtveranlagung erhalten (siehe § 67…

UFSW RV/1573-W/11Steuerliche Erfassung des Insolvenz-Entgeltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…Finanzamt durchgeführte Veranlagung für das Jahr 2008 rechtskonform waren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass vom Gesetzgeber dem durch die Zusammenballung der Einkünfte entstehenden Progressionseffekt durch eine Progressionsmilderung in der Weise entgegengewirkt wurde, dass ein Fünftel der Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds steuerfrei belassen wird…

UFSI RV/0664-I/12Steuerfreistellung eines Fünftels der Nachzahlungen Vorjahr und der Abgangsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

… 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Die in § 67 Abs. 8 EStG vorgesehene Steuerfreiheit von einem Fünftel der Bezüge ist als Abschlag für einen Progressionseffekt durch die Zusammenballung von Bezügen zu betrachten. Die Steuerfreiheit bleibt auch bei einer allfälligen Veranlagung…

UFSW RV/3406-W/07Zeitpunkt des Zuflusses von Insolvenz-Ausfallgeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…Beträge im Sinn des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass zur Abwendung eines…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …

UFSW RV/2470-W/07Zufluss und Besteuerung von Insolvenz-Ausfallgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2007

…den übrigen Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. - Gemäß § 69 Abs…

UFSW RV/3350-W/07Nachversteuerung von rückgezahlten Pensionsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen." - …

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen." "Kündigungsentschädigungen sind Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aufgrund einer verfehlten Kündigung: Wird mit zu kurzer Frist oder frühem Termin gekündigt, so gebührt dem Arbeitnehmer für jenen Zeitraum das Entgelt, der bis…

BFG RV/7102536/2015Barabfindung eines Korrekturbetrages der betrieblichen Pensionskasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2019

…89/14/0077) hätte daher bei der Besteuerung gemäß § 67 Abs 8 lit a EStG ein Fünftel steuerfrei belassen werden müssen. Aus diesem Grund stelle ich daher den ANTRAG, auf Rückzahlung der einbehaltenen Abgaben nach § 240 Abs 3 BAO. ....." Der Beschwerde beigelegt waren: 1 Abrechnungsbelegt…

BFG RV/7104866/2014Vergleichszahlung iZm ehemaligem Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2019

…begehrten zusätzlichen Werbungskosten anerkannte. Zur strittigen Frage, ob von einem Teilbetrag der Abfindungssumme (47.801,02 Euro) ein Fünftel gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen ist, wird in der gesonderten Bescheidbegründung der Beschwerdevorentscheidung u.a. ausgeführt: "Abfindungszahlungen für künftige Ansprüche…

BFG RV/7102231/2021Verdienstentgangsentschädigung - Einkünfte aus NSA
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.03.2022

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen, höchstens jedoch ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG. Da die Verdienstentgangsentschädigungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches (siehe Feststellungen) ausbezahlt werden, ist die Steuerbegünstigung des …

BFG RV/2100076/2018Pensionsabschlagszahlung als Vergleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2021

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…

BFG RV/5101018/2019Besteuerung einer Dienstnehmererfindung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2020

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…

BFG RV/7105090/2016Besteuerung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2019

…g EStG 1988 versteuert. Von den Nachzahlungen in Höhe von 10.188,80 € wurde nach Abzug der SV-Beiträge für laufende Bezüge ein Fünftel steuerfrei belassen. Der Rest der Bezüge wurde vorläufig mit 15 % versteuert. Die vorläufig mit 15 % versteuerten Bezüge wurden vom Finanzamt…