…Marktgemeinde A.W. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995 beantragte er ua. Aufwendungen für Fotomaterial in Höhe von S 4.451,50, Ehrenkarten, Pokale und Arbeitsessen in Höhe von S 12.482,80, Büromaterial in Höhe von S 7.327…
…05.2009 | Spende f. Einladung zum Jubiläumskonzert Trachtenmusik G. Abendkasse | 20,00 | 15.05.2009 | Spende f. Ehrenkarte&Ballspende Tombola Sachspende/Trachten-Hauerball | 300,00 | 23.05.2009 | Spende f. Ehrenk.+2x Gutscheine f. Ballsp. Tombola Ball Ger…
…Ausstellungseröffnung, Eröffnungsfeier) seitens des Arbeitgebers eine Bewirtung erfolgt, ist für (Ehe)Partner kein "Privatanteil" herauszurechnen. Bei "Ehrenkarten", die zum Eintritt für zwei Personen berechtigen, ist kein Anteil für den (Ehe)Partner hinzuzurechnen bzw. im Falle der Geltendmachung als Werbungskosten auszuscheiden. Die im Rahmen von Einladungen…
…auch, was der Leistungsempfänger freiwillig aufwendet, wie Spenden für Ehrenkarten oder Zahlungen an den Unternehmer über das bedungene Entgelt hinaus wegen besonders zufrieden stellender Leistung (zB Trinkgelder). Das tatsächlich Aufgewendete ist auch dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht, insbesondere…
…die von Ihnen verteilten Werbegeschenke, die mit dem Namen des Politikers versehen sind, im Rahmen eines Wahlkampfes, absetzbar. Ausgaben für Geschenke, Gutscheine, Eintritts- oder Ehrenkarten, Spenden, Tombola, Mitgliedsbeiträge regionaler Vereine etc. sind durch die Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) und…
…sei beim Spender gegeben, denn laut Auskünfte der Vereinsorgane würde nur ein Viertel der Spender tatsächlich an Sportveranstaltung und Zeltfest teilnehmen oder anders ausgedrückt, diese Teilnehmer wären auch ohne Ehrenkarte zum Zeltfest gekommen. Damit würde in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Spendencharakter vorhanden sein. Das eigentlich fatale…
…Blasmusik ***4*** und betreffend sonstige Veranstaltungen in ***4*** ist die diesbezügliche Rechtslage bzw. Judikatur vor Augen zu halten. So fallen Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, etc…) grundsätzlich unter das Abzugsverbot des …
…1251/52, VwSlg 1145/F). Auch Spenden für Ehrenkarten zu einer Ballveranstaltung sind als Entgelt für das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung anzusehen (vgl VwGH 16.3.1949, 1156/47). Ebenso sind "freiwillige Spenden" für die Renovierung einer Kapelle Entgelt für die Leistungen eines…
…seinen Mitgliedsbeitrag für den USV ***X*** (Fußballverein) sowie für von der ***Partei*** ***N*** im Jahr 2017 an ihn verrechnete WK für das Jahr 2016. Zu den Aufwendungen für Veranstaltungsbesuche: Aufwendungen für Ballbesuche und damit im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten…
…siehe Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 20, Tz 83 f. und die dort zitierte Judikatur). Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) fallen unter das Abzugsverbot des…
…der Entscheidung vom 28.05.2008, RV/2145-W/07, betreffend eine Stadträtin und Landtagsabgeordnete: Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1 Z 3 EStG (Doralt, EStG …
…dienen, sind keine Werbungskosten selbst wenn der Besuch von Veranstaltungen oder die Mitgliedschaft in Vereinen als gesellschaftliche Verpflichtung gesehen werden. Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1…
…abzugsfähig, da eine Werbewirksamkeit etwa durch politische oder werbende Veranstaltungen oder in anderer Form weder behauptet wurde noch erkennbar ist. Aufwendungen für Ballbesuche und in Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1…
…Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1 Z 3 EStG (Doralt, EStG § 20, Tz. 163). Die im gegenständlichen Fall geltend gemachte Ausgabe für die Ehrenkarte FF D in der Höhe von € 50 kann daher keine Berücksichtigung finden…
…Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden, nicht abzugsfähige Aufwendungen darstellen. c) Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1 Z 3 EStG (Doralt, EStG…
…als Werbungskosten abzugsfähig, da eine Werbewirksamkeit etwa durch politische oder werbende Veranstaltungen oder in anderer Form weder behauptet wurde noch erkennbar ist. Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2…
…Die Bw muss auch ihre eigenen bestellten Karten bezahlen (z.B. Ehrenkarten). Die Bw hat als einzigen Betrieb gewerblicher Art die Müllentsorgung. Ansonsten liegt alles im hoheitlichen Bereich. Die tsp werden vorwiegend privat subventioniert und die einzige "Quasi-Subvention" durch die Bw wird durch die…