…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Für das Kind Ph., welches am 18.4.1996 geboren ist, wurde von April 1996 bis August 2002 seitens des Bw., der österreichischer Staatsbürger ist und mit einer slowakischen Staatsbürgerin verheiratet ist, Familienbeihilfe bezogen (BA 6f…
…in Wien geboren, ist österreichische Staatsbürgerin und ist seit Februar 2006 an der Adresse Adresse_Bf_Ö mit Hauptwohnsitz gemeldet. Darüber hinaus sind keine An- und Abmeldungen im Zentralen Melderegister erfolgt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Das Gericht hält es für erwiesen, dass sich die…
…lautet: Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder…
…der Berufungswerberin, dessen Staatsbürgerin sie immer noch ist, und Österreich kein entsprechendes Sozialabkommen besteht, gelten für die rechtliche Beurteilung des gegenständlichen Falles die gesetzlichen Bestimmungen des FLAG 1967 in vollem Umfang. Nach § 3 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur…
…die Richtigkeit seiner oben angeführten Sachverhaltsbehauptungen keine Beweismittel vorgelegt wurden. Auch hinsichtlich der Staatsbürgerschaft der Tochter besteht nach wie vor Unklarheit, weist doch die Bestätigung der türkischen Universität aus, dass die Tochter türkische Staatsbürgerin ist, während der Berufungswerber behauptet, die Tochter besitze die österreichische Staatsbürgerschaft…
…eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Österreichische Staatsbürger, die insoweit vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz…
…Jänner 2009 bis April 2011. Im Antrag gab der Beschwerdeführer an, dass er österreichischer Staatsbürger, in Österreich wohnhaft und im Antragszeitraum unselbständig erwerbstätig gewesen sei. Die Ehegattin des Beschwerdeführers, auch österreichische Staatsbürgerin, habe in Schottland an der University of ***5*** studiert. Die gemeinsamen Töchter würden…
…Adresse1 . Dort bewohnte der Bw. eine Mietwohnung mit Ehegattin und Sohn. Im österreichischen Telefonbuch schien er unter dieser Adresse mit einer Festnetznummer auf. Die Ehegattin ist in Österreich berufstätig und fährt einen in Österreich zugelassenen PKW. Der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet sich unstrittig in A …
…gemäss den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes wird auf diesen Hauptmietzins keine Umsatzsteuer berechnet. d) die entfallenden Betriebskosten wurden in dem Mietpreis bereits eingerechnet. Der Hauptmietzins gemäss Punkt a) wird als wertgesichert vereinbart Grundlage der Wertsicherung ist der vom österreichischen statistischen Zentralamt errechnete und verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000…
…Berufungswerberin keine Anwendung. Kriterien für eine Subsumtion unter Art. 48 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen - und damit für einen Ausschluss von der Geltung des Familienlastenausleichsgesetzes - sind zusammengefasst: 1) Mitglied der konsularischen Vertretung oder im gemeinsamen Haushalt lebende/r Familienangehörige/r, 2) nicht österreichische Staatsbürgerschaft…
…ist verheiratet und hat mit seiner Gattin (österreichische Staatsbürgerin) zwei gemeinsame Kinder. Die Gattin des Beschwerdeführers ist Eigentümerin eines Wohnhauses in ihrer Heimatgemeinde in Österreich und lebt dort mit den beiden gemeinsamen Kindern. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2015 hat die Ehegattin…
…nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten. Maßgebend für die Gewährung der Familienbeihilfe für Kinder von Flüchtlingen ist das…
…Der Bruder und die Ehegattin des Beschwerdeführers haben ihre Hälfteanteile an der berufungsgegenständlichen Liegenschaft, der Bank, die dem Beschwerdeführer einen Kredit gewährt hat, verpfändet. Der Beschwerdeführer hat dem Verkäufer mitgeteilt, dass er keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und daher sein Bruder formell als Käufer auftreten werde…
…in Bosnien-Herzegowina. Der dort geborene Berufungswerber ist seit mehreren Jahren österreichischer Staatsbürger, seine Ehegattin ist Staatsbürgerin von Bosnien-Herzegowina, jedoch seit 8.8.2005 mit Hauptwohnsitz am Wohnsitz des Ehegatten in L gemeldet und verfügt über einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich. Das Finanzamt anerkannte…
…abgewiesen worden sei. Die Familie habe noch nie Leistungen der Wiener Mindestsicherung bezogen. Vorlage Mit Bericht vom 15.9.2015 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte unter anderem aus: Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Österreichischer Staatsbürger, seit 15.02…
…angewandte Systemanalyse ist das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit und sind die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und…
…keine Aufenthaltstitel erteilt worden sind und auch ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nicht bestätigt worden ist, wird die Abweisung der Beschwerde beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf, seine Ehegattin und seine drei Kinder sind serbische Staatsbürger und leben seit September 2012 im gemeinsamen…
…Familie, also auch seiner Gattin und der Kinder Ca und Mi, handle. Seine Frau sei österreichische Staatsbürgerin. Ihr an der Universität in P. abgeschlossenes Studium sei im Jahr 2003 in Ergänzung mit weiteren Prüfungen in Österreich nostrifiziert worden. Im Hinblick auf die bereits dokumentierten Unterhaltszahlungen…
…diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Antrag Über FinanzOnline beantragte der im Dezember 1997 geborene Beschwerdeführer (Bf) ***1*** ***2*** am 21.6.2022 Familienbeihilfe für sich selbst. Er sei männlich, österreichischer Staatsbürger und…
…Festgehalten wird, dass Frau ***36*** ***2ova*** für die Kinder in Tschechien keine Familienbeihilfe bezieht. Mit freundlichen Grüßen für ***2*** ***1*** PS: Als steuerlicher Vertreter sind wir sehr verwundert, dass in Zeiten der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung der Kindesvater, welcher seit Geburt österreichischer Staatsbürger ist, um die…