…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Zunächst ist festzuhalten, dass an dem vom Bw. geschilderten und ausreichend dokumentierten Krankheitsbild eines metastasierendes Rectumcarcinoms…
…von € 290,61 laut Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 15. März 2006 erscheint somit die Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) um € 200,00 als sachlich gerechtfertigt, zumal hiedurch sowohl dem berechtigten Interesse des Bw. an der Berücksichtigung seiner besonderen Bedürfnisse als auch dem…
…des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende habe selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Der Begünstigungswerber habe daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages…
…Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eines solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages vom Pensionsbezug…
…maßgebend. III. Begehren um Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages: Schließlich begehrt der Beschwerdeführer im Vorlageantrag, dass der Umstand, dass er sich um seinen Sohn kümmere, was auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden wäre, bei der Bemessung des Existenzminimums nicht berücksichtigt worden wäre. Weiters führt der Beschwerdeführer…
…dass sein Antrag vom 31. Oktober 2007 gemäß § 292a Z 1-4 EO auf Zuspruch angemessener Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages wegen Heeresinvalidität mit bescheidmäßig anerkannter Schwerbeschädigung, weshalb er hohe laufende zusätzliche Aufwendungen für Rehabilitation zu tragen hätte, noch nicht abgehandelt wäre. Da das Vorbringen hinsichtlich…
…Der unpfändbare Betrag von € 1.761,60 erscheine aufgrund der Ausführungen des Bw. im Nachsichtsansuchen für die Bestreitung der Lebenserhaltungskosten ausreichend, zumal keine weiteren Zahlungsverpflichtungen vorgebracht worden seien. Selbst bei einer krankheitsbedingten noch höheren finanziellen Mehrbelastung könnte dieser durch Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages Rechnung…
…1 AbgEO zu stellen, welcher bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages vorsieht. Das Vorliegen einer Unbilligkeit nach Lage der Sache wird weder behauptet, noch ist eine solche aus dem Akteninhalt erkennbar. Mangels Vorliegens einer Unbilligkeit war die Beschwerde daher bereits aus Rechtsgründen…
…wiederholten Hinweis des Berufungswerbers auf seine angespannte finanzielle Lage. Dem ins Treffen geführten und durch ärztliche Bestätigungen belegten krankheitsbedingten Mehraufwand könnte gegebenenfalls durch eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 AbgEO Rechnung getragen werden, dies allerdings erst dann, wenn die Pensionspfändung zugunsten des Finanzamtes voll…
…auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages iSd § 291f Abs. 2 EO iZm der Auszahlung des Guthabens aus der Arbeitnehmerveranlagung 2023 werde entsprochen. Der Bf dürfe über das gesamte Guthaben frei verfügen. 4. Am 21.05.2024 stellte die ***S_T*** den Antrag, dem Bf unpfändbare Guthaben…
…nicht folgen könne. Eine persönliche Unbilligkeit werde weder durch die Unterhaltspflichten des Bw. gegenüber seiner Ehegattin noch durch allfällige alters- oder krankheitsbedingte Zusatzkosten begründet. Vielmehr sei derartigen Mehraufwendungen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 AbgEO durch eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) Rechnung zu…
…der Verpflichtete bei seiner Einvernahme eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages wegen zu erwartender Steuermehrbelastungen, so ist darüber zugleich mit dem Zusammenrechnungsbeschluss zu entscheiden. (4) Bei der Zusammenrechnung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen mit Ansprüchen auf Sachleistungen vermindert sich der unpfändbare Freibetrag der Gesamtforderung um den Wert…
…1 EO) enthalten. Die im Ansuchen genannten gesundheitlichen Probleme könnten, soweit damit außergewöhnliche Mehraufwendungen verbunden wären, allenfalls Gründe für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages iSd § 59 AbgEO darstellen. Zudem werde darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2006 auf Grund der Annahme eines Abschlagszahlungsangebotes Abgabenrückstände in…
…vorschwebende Berücksichtigung eines unpfändbaren Freibetrages bzw. eine Erhöhung desselben im Rahmen der Umbuchung durch die Abgabenbehörde im Sinne des § 59 Abs. 1 AbgEO nicht erfolgen kann. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl…
…EO). Der drittschuldnerischen GmbH wurde aufgetragen, von der Lohnforderung des Bw. den das pfändungsfreie Existenzminimum übersteigenden Bezugsteil (194,90 €) in Abzug zu bringen und an das Finanzamt abzuführen. Zugleich wurde Frau Y. als jene Drittschuldnerin bestimmt, welche die unpfändbaren Freibeträge gemäß § 53 AbgEO iVm …
…Verpflichtete bei seiner Einvernahme eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages wegen zu erwartender Steuermehrbelastungen, so ist darüber zugleich mit dem Zusammenrechnungsbeschluss zu entscheiden. Abs. 4: Bei der Zusammenrechnung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen mit Ansprüchen auf Sachleistungen vermindert sich der unpfändbare Freibetrag der Gesamtforderung um den Wert…
…zu verständigen und den unpfändbaren Betrag jeweils unverzüglich, längstens innerhalb von drei Tagen ab Einlangen des Betrags, dem Verpflichteten zu zahlen. Der Drittschuldner hat dem Verwalter die zur Berechnung des unpfändbaren Freibetrags erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (3) Ein Interesse der Parteien im Sinn des Abs…
…Rückforderungsansprüche würde der unpfändbare Freibetrag insgesamt zulasten des Schuldners reduziert, was sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Dieser Nahebezug werde auch im Zusammenhang mit § 206 Abs. 3 IO schlagend: Für den Schuldner stelle die nachträgliche Einkommensteuergutschrift nichts anderes dar als eine (nachträglich zuerkannte) Erhöhung des Nettoeinkommens…
…Darstellung des Berufungswerbers im Antrag vom 12. April 2001 geändertes Bild. Da nach der Anlage ./2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Erhöhung der in §§ 291a und 291b EO (Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896) angeführten Beträge sowie über die Tabellen der unpfändbaren Freibeträge…
…nicht dem Ermessen der Behörde überlassen ist (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Nach Ansicht des BfG stellt die Guthabensverwendung keine der Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar, weshalb die Berücksichtigung eines unpfändbaren Betrages bzw. eine Erhöhung desselben iSd § 59 Abs 1 AbgEO nicht erfolgen kann…