…Bw. ab dem Jahr 1996 deswegen nicht vorgenommen hat, weil er nach Erkundigung beim Steuerberater damals von einer für alle Abgabepflichtigen wirkenden EU-Richtlinienwidrigkeit der Kammerumlage und daher von einer nicht mehr gegebenen Entrichtungspflicht ausgegangen ist, so ist er damit gemeinsam mit dem Leiter des…
…erging, ist dieser auch nicht von der Rückwirkungsproblematik erfasst (vgl VfGH 5.3.1998, B 2195/97, B 2207/97 u a). Der behauptete Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (EU-Richtlinienwidrigkeit) liegt ebenfalls nicht vor. Mit Urteil vom 18.1.2001, in der Rechtssache C-113/99…
…geltenden Rechtslage erging, ist dieser auch nicht von der Rückwirkungsproblematik erfasst (vgl VfGH 5.3.1998, B 2195/97, B 2207/97 u a). Der behauptete Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (EU-Richtlinienwidrigkeit) liegt ebenfalls nicht vor. Mit Urteil vom 18. Jänner 2001, in der Rechtssache C…
…erging, ist dieser auch nicht von der Rückwirkungsproblematik erfasst (vgl VfGH 5.3.1998, B 2195/97, B 2207/97 u a). Der behauptete Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (EU-Richtlinienwidrigkeit) liegt ebenfalls nicht vor. Mit Urteil vom 18.1.2001, in der Rechtssache C-113/99…
…sei im Wesentlichen mit der Intention erlassen worden, sicherzustellen, dass im gesamten EU-Raum einheitliche Regelungen über die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen zur Anwendung gelangen. Bei korrekter Umsetzung der Richtlinie sei eine Doppelbesteuerung geradezu denkunmöglich. Die Bw. wolle jedoch keine abschließende Beurteilung darüber anstellen…
…sei im Wesentlichen mit der Intention erlassen worden, sicherzustellen, dass im gesamten EU-Raum einheitliche Regelungen über die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen zur Anwendung gelangen. Bei korrekter Umsetzung der Richtlinie sei eine Doppelbesteuerung geradezu denkunmöglich. Die Bw. wolle jedoch keine abschließende Beurteilung darüber anstellen…
…20 Abs. 2 Z. 3 EStG 1988 zu 50% nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten EU-widrig erscheine. Das Finanzamt folgte der Rechtsansicht der Berufungswerberin nicht und setzte im Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 14. November 2001 den Gesamtbetrag der Vorsteuern mit 54,591.105,08 S fest. Begründend wird…
…745.557,31 S zum Abzug gebracht. In einer Beilage zu dieser Erklärung wird die Rechtsansicht vertreten, dass die nach dem EU-Beitritt eingeführte mittelbare 50 prozentige Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Bewirtungskosten (unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 17.9.2000, Rs. Ampafrance SA…
…297/1995 per 5. Mai 1995 eingeführte Nichtabzugsfähigkeit von 50 % derartiger Bewirtungsaufwendungen zu einer EU-widrigen Versteuerung eines Aufwandseigenverbrauches in dieser Höhe führt. Die im gegenständlichen Verfahren durch die Betriebsprüfung durchgeführte sofortige Kürzung des Vorsteuerabzuges anstelle der Versteuerung eines Eigenverbrauches entspricht nach Rz 1926 der…
…Ausgaben entfällt. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung vom 14. November 2001 begründet sich wiederum auf die EU-widrigkeit der strittigen Einschränkung. Die Berufungen wurden der Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat hat erwogen: Zunächst ist festzuhalten, dass…
…Wesentlichen ausgeführt, dass die lt. Tz 21 des Betriebsprüfungsberichtes erfolgte Kürzung der Vorsteuern aus Aufwendungen für Geschäftsanbahnung um 50 % geltendem EU-Recht widerspreche. In der Stellungnahme der Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes wird hiezu ausgeführt: Im Jahr 2001 wurde vom Prüfer eine im § 20 Abs. 1 Z…
…6 Unterabsatz 2 der 6. EG-Richtlinie verwehrt ist, nach dem Inkrafttreten der Richtlinie (für Österreich im Zeitpunkt des EU-Beitritts mit 1. Jänner 1995) das Recht auf Vorsteuerabzug für bestimmte Ausgaben einzuschränken, wenn bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens das Recht auf Vorsteuerabzug für diese…
…6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie Österreich lediglich berechtigt sei, die zum Zeitpunkt des Beitritts zur EU (somit zum 1.1.1995) bestehenden, grundsätzlich richtlinienwidrigen Vorsteuerausschlüsse beizubehalten. Eine Einschränkung der ab 1.1.1995 zulässigen Vorsteuerabzüge sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die jedoch bei der Einschränkung…
…weitaus überwiege. Bezüglich des übrigen 50%-Anteiles sehe § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 eine Eigenverbrauchsbesteuerung vor. Die in der Berufung geltend gemachte mangelnde EU-Konformität beziehe sich offenbar auf das Urteil des EuGH vom 19. 9. 2000, C-177, C-181…
…17 ergebe sich, dass nur jene Vorsteuerausschlüsse beibehalten werden dürften, die zum Zeitpunkt des Beitrittes Österreichs zur EU bereits Bestand hatten. Eine Ausweitung der Vorsteuerausschlüsse ist entsprechend den Bestimmungen nicht möglich. Darüber hinaus verweist die Bw. in ihrer Berufungsschrift auf das Urteil des EuGH vom…
…sei Gold nur ein von 1500 Artikeln, sodass bei Werbung und Repräsentation 0 % zu kürzen seien. Aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und aus Gründen der Verfahrensökonomie sei die Bw mit einer 5 %igen Vorsteuerkürzung für 1997 und 1998 (ohne Berücksichtigung der Richtlinienwidrigkeit von § 12 Abs 4 und 5…
…C-269/00, Seeling, nicht gegeben sei, da im Zeitpunkt des EU-Beitrittes ein Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden gemäß § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig gewesen sei, als die…
…5.2003, C-269/00, Seeling, nicht gegeben sei, da im Zeitpunkt des EU-Beitrittes ein Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig war, als…
…EuGH-Urteils 8.5.2003, C-269/00, Seeling, nicht gegeben sei, da im Zeitpunkt des EU-Beitrittes ein Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden gemäß § 12 Abs. 2 Z. 1 UStG 1994 nur insoweit…
…jene Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die bei einem Inkrafttreten der Richtlinie bestanden hätten. Für Österreich sei dabei wohl nicht auf das Inkrafttreten der Richtlinien im Gemeinschaftsgebiet abzustellen, sondern auf den Beitritt Österreichs zur EU. Eine nur eindeutige Ausweitung der Vorsteuerausschlüsse verstoße unzweifelhaft gegen Art. 17 der 6…