…klar, dass Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 erzielt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gesellschafter- Geschäftsführer in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein…
…klar, dass Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 erzielt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gesellschafterin- Geschäftsführerin in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein…
…W. laut Vertrag vom 20. Oktober 1997 für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit einen "Mindestbezug" (Pauschalvergütung) von S 240.000.- erhält, bei Übersteigen des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine 30% Gewinntangente. Wenn die Bw nun vermeint, ein Unternehmerrisiko sei schon deshalb gegeben…
…E. L. ist geschäftsführender Gesellschafter und ist zu 100% an dem Unternehmen beteiligt. Im Zuge eines Prüfungsverfahrens durch das FA für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2000 und 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001 wurden die Geschäftsführerbezüge des Ing. E. L…
…wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes…
…auch auf Grund des Beteiligungsausmaßes nicht weisungsgebunden, in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert, sind die Gehälter und sonstigen Vergütungen unabhängig vom Beteiligungsausmaß (somit auch bei 100 %iger Beteiligung) in die Beitragsgrundlage einzubeziehen. In der dagegen erhobenen Berufung wird die Dienstnehmereigenschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers bestritten…
…eines Dienstverhätnisses im Sinne des § 41 Abs. 2 vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. August 2008 wies das FA die Berufung als unbegründet ab und führte dazu aus, dass der VwGH in seinen Entscheidungen zu der Dienstnehmereigenschaft von mehrheitlich beteiligten Gesellschafter Geschäftsführern primär auf die Eingliederung…
…49 an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Strittig sind im gegenständlichen Verfahren die Festsetzung von DB und DZ für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers iHv € 9.112,54 für DB und iHv € 1.036,59 für DZ. Die darüber hinaus gehende Nachforderung…
…Bw., hinsichtlich des Tragens eines Unternehmerwagnisses durch den Gesellschafter-Geschäftsführer sowie dessen Weisungsungebundenheit sind daher mangels rechtlicher Relevanz nicht geeignet die Dienstnehmereigenschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers im Sinne der zitierten gesetzlichen Vorschriften in Zweifel zu ziehen. Die dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Vergütungen verwirklichen den Tatbestand des …
…dass der Gesellschafter wie ein Einzelunternehmer seine Leistungen frei und weisungsungebunden erbringe und im speziellen Fall kein einziges Merkmal, welches auf eine dienstnehmerähnliche Eigenschaft schließen lasse, verwirklicht werde. In Beantwortung eines Fragenkataloges teilte der bevollmächtigte Vertreter mit, dass die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers in der…
…zur Gesellschaft ab. Der Geschäftsführer sei nicht sozial schutzbedürftig und trage allein die Verantwortung und das Risiko. Insgesamt agiere der Geschäftsführer wie ein Einzelunternehmer. Was die Kommentierung der Feststellungen im Prüfungsbericht betreffe werde darauf hingewiesen, dass die Merkmale für das Vorliegen der Dienstnehmereigenschaft des Geschäftsführers…
…bzw. dem Fehlen des Unternehmerwagnisses kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass der gegenständlich zu 100 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung weisungsungebunden ist(vgl…
…Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.7.2001, 2001/13/0081 würden die Merkmale eines Dienstverhältnisses im Zusammenhang mit § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG genannt. Demnach müsse - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststehen, - dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren…
…Lehre und Rechtsprechung getroffenen Aussagen über die Merkmale der Dienstnehmereigenschaft im Sinne des § 25 in Verbindung mit § 47 EStG 1988 nur eben in dem - oben dargelegten - gesetzlich eingeschränkten Umfang zutreffen. Die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sind daher aufgrund dessen Eingliederung in den geschäftlichen…
…beiden weiteren Gesellschafter organisatorisch (Geschäftsführung und operativ) gleichsam als Hilfskräfte seiner Geschäftsführertätigkeit heranzieht, weil er praktisch das ganze Jahr hauptberuflich in E ist, hat keinen Einfluss auf seine Dienstnehmereigenschaft im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Zum Vorbringen, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei…
…interpretieren, wo in "Der GmbH-Geschäftsführer im Sozialversicherungsrecht" ausgeführt werde, dass der VwGH weiters darauf abstelle, ob die faktische Durchführung der vertraglichen Vereinbarung bloß einen Scheinvertrag darstelle und tatsächlich ein die Dienstnehmereigenschaft des Geschäftsführers ausschließender beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft vorliege (VwGH 19.1.1984…
…ändern könne. Dass die Verträge von den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern jederzeit geändert werden könnten, stehe zudem im Widerspruch zum tatsächlichen Geschehen; die Verträge seien bis heute unverändert geblieben. Im Übrigen wäre die Möglichkeit des "Selbstkontrahierens" ein Argument für die Tragung von Risiko, denn wer…
…auf jeden Monatsletzten gekündigt oder aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden (§ 6). Somit ergibt sich aber bereits aus der Vertragsgestaltung eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers, was auch durch die bereits langjährige Ausübung der Geschäftsführungsfunktion Bestätigung findet und liegt sohin ein…
…hinzu, dass ausweislich der aktenkundigen Honorarnota des des Gesellschafter-Geschäftsführers die für die Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen kontinuierlich und im operativen Bereich (Steuerberatung) der Beschwerdeführerin erfolgten (vgl Honorarnota vom 30.12.2005 für den Leistungszeitraum 1.1.2005 bis 31.12.2005 oder Honorarnota Nr. 002…
…dem Gesamtbild ein Dienstverhältnis vorliegen muss. Soweit die Eingliederung des Gesellschafters- Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus bestritten wird und dazu das Fehlen einer festen Arbeitszeit, einer Urlaubs- und Krankenstandsregelung etc. und somit das Fehlen der Voraussetzungen des § 47 EStG 1988 ins Treffen geführt wird…