…Abs. 2 DBA-Slowenien idF BGBl. III Nr. 4/1999 erfasst werden, nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, abgesehen werden, sofern diese Lizenzgebühren dem Empfänger zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abänderungsprotokolls zum DBA-Slowenien zufließen…
…Bedeutung zukäme. Das Bundesfinanzgericht stützte sich bei der Auslegung des Begriffes „Arbeitgeber“ in Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-Slowenien auf die zitierte höchstgerichtliche Judikatur ( VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031, VwGH 26.03.2014, 2010/13/0089; VwGH 22.02.2017, Ra…
Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden. Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10…
…Lizenzgebührenempfänger die slowenische Abzugssteuer rückzuerstatten. Ab 1.1.2007 wird das Doppelbesteuerungsabkommen revidiert und für sämtliche Lizenzgebühren einheitlich eine 5%ige Quellensteuer vorgesehen. Für die Zeit zwischen 1.1.2005 und 31.12.2006 wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 26 DBA-Slowenien zur…
…innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Artikel 3 und 15 des DBA-Slowenien (BGBl. III 1999/4) lauten auszugsweise: Artikel 3 Allgemeine Definitionen …. (2) Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat, wenn der…
…die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von…
Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
…die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von…
…die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von…
…Grundlage der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports (siehe dessen Beispiel 18) muss auch jener Teil der in der slowenischen Personengesellschaft erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 24 Abs. 1 lit a DBA-Slowenien in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freigestellt werden…
…Sozialversicherungspensionen zu, sofern diese durch ein früheres Arbeitsverhältnis veranlasst sind [vgl. VwGH 16.6.2021, Ra 2020/15/0034, betreffend die insoweit inhaltsgleiche Bestimmung des DBA-Slowenien und die dort angeführten Verweise, sowie Bendlinger/Kofler in Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/ Rosenberger, Internationales Steuerrecht2, Art. 18…
…1.2021. Mit den ESt-Bescheiden vom 7.5.2021 betreffend die Jahre 2015-2019 besteuerte das FA diese Zahlungen des slowenischen Staates in voller Höhe. Diese Zahlungen seien als Ruhegehälter oder ähnliche Zahlungen anzusehen. Dafür komme Österreich das Besteuerungsrecht zu (Art 18 DBA Slowenien)…
…Personen, Art. 22 DBA-Ungarn) oder die Steuer des Arbeitgeberstaates bis zum jeweiligen Anrechnungshöchstbetrag auf die inländische Steuer anzurechnen (zB Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz für in Österreich ansässige Personen, Art. 24 Abs. 2 lit. a DBA-Slowenien für in Slowenien ansässige Personen, Art…
…Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III Nr. 4/1999, zuletzt geändert durch BGBl III. Nr. 93/2018 (in der Folge: DBA Slowenien) anzuwenden. Die maßgeblichen Bestimmungen…
…die österreichischen Arbeitstage im Jahr 2009 entfallen, zu..." Über die Beschwerde wurde erwogen: Artikel 4 DBA Österreich - Slowenien lautet auszugsweise: "Ansässige Person (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort…
…benützen müssen, konnte durch die Ermittlungsergebnisse im Rahmen der Betriebsprüfung nicht widerlegt werden, sodass in Anbetracht der obigen Ausführungen das Vorliegen einer Arbeitskräftegestellung zu verneinen war. In rechtlicher Hinsicht war der Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Entsprechend Artikel 7 DBA-Slowenien, BGBL III, 4/1999…
… d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen." Art 4 Abs 2 des DBA Österreich-Slowenien, BGBl III 2013/309 lautet wie folgt: "(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche…
…Firma einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Industrieanlage abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA-Slowenien/Litauen für die slowenische d.o.o…
…die spezielle Subject-to-tax-Klauseldes Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland oder die Rückfallsklausel des Art. 24 Abs. 1 lit. D DBA-Slowenien (bzw. Art. 23 Abs. 1 lit. D DBA-Kroatien). Eine "inverse" Subject-to-tax-Klausel, welche die Befreiung im Quellenstaat von…
…zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von § 94a EStG nichts entgegen. Damit erübrigt es sich, die Frage zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Steuerentlastung auf Grund des DBA-Slowenien herbeizuführen ist. 31. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: