5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…
…er eine Stelle als Fahrverkäufer bei einer Brauerei. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Lenkerberechtigung für Lkw (C-Führerschein). Vor Antritt seines neuen Dienstverhältnisses besucht er eine Fahrschule und erwirbt ergänzend zu seinem B-Führerschein den C-Führerschein. Es liegen vorweggenommene Fortbildungskosten (im Falle der…
…68 berücksichtigt werden können, da nach Rücksprache mit dem Personalbüro der B der C+E-Führerschein kein Anstellungserfordernis gewesen sei und für diese Tätigkeit auch nicht zwingend erforderlich sei (laut Personalbüro sei der Beschwerdeführer an der 6er-Träger-Maschine im Logistikzentrum beschäftigt). Es seien somit…
…derart komplex, dass diese ausschließlich von studierten Musikern bewertet werden könnten. Wenn Kosten der Sprachausbildung für Kellner, Aufwendungen für den C-Führerschein für Kraftfahrer laut Steuersparbuch als Werbungskosten anerkannt werden können, sei es für Ihn unverständlich, dass sein Anliegen der privaten Lebensführung zugerechnet werde. Er…
…Höhe der Bezüge aus der Stahlstiftung vorzulegen sowie bekannt zu geben, seit wann er bei der Fa. F beschäftigt und ob der Erwerb des C-Führerscheins ein Anstellungserfordernis gewesen sei. Der Bw gab dazu an, dass das offizielle Dienstverhältnis bei der Fa. F am 11…
…eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen. Der Privatpilotenschein ist auch dann nicht abzugsfähig, wenn er für einen Berufspilotenschein angerechnet wird (analog der Aufwendungen für B- und C Führerschein). Wird daher im Rahmen einer modular strukturierten Umschulung zum Berufspiloten der Privatpilotenschein erworben, sind die darauf entfallenden Aufwendungen…
…wie auch das in der zitierten Richtlinie angeführte Beispiel eines arbeitslosen Steuerpflichtigen zeige, welcher vor Antritt eines neuen Dienstverhältnisses als Fahrverkäufer den erforderlichen C-Führerschein erwirbt und die diesbezüglichen Kosten vorweggenommene Werbungskosten darstellen. Weiters würden sich vorweggenommene Werbungskosten nicht unmittelbar auf die ausgeübte Tätigkeit beziehen…
…dem ABC der Aus- und Fortbildungskosten insbesondere der "Führerschein eines Fahrlehrers oder ähnliche Fortbildung" angeführt sei. Aus der im Akt aufliegenden Kopie dieses "Steuersparbuches" ist ersichtlich, dass zum Stichwort "Führerschein" ausgeführt wird: "grundsätzlich nicht abzugsfähig, außer C-Führerschein eines Kraftwagenlenkers oder Fahrlehrers oder ähnliche Fortbildung".…
…auch Lieferscheine und Rechnungen vorhanden sind. Im Betriebsvermögen von Ilse H***** ist auch ein LKW mit Anhänger angemeldet und bedient diesen LKW ausschließlich Kurt H*****, da nur er den C-Führerschein besitzt und nur er fahren kann. Die erforderlichen Belege für Transporte wie CMR etc…
…vermeint, dass die Kosten für den Erwerb des "C-Führerscheines" mit den Aufwendungen des gegenständlichen Falles vergleichbar wären, muss dem entgegen gehalten werden, dass es sich bei den Kosten für den Erwerb des "C-Führerscheines" eben regelmäßig gerade nicht um typische Kosten der Lebensführung handelt…
…Die Berufung richtet sich vielmehr gegen eine unsachliche Differenzierung im Hinblick auf jene Kosten, welche vergleichsweise Führerscheinbesitzern der Klassen C und D ohne Behinderung erwachsen. Dazu ist zu sagen, dass der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde nicht über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter und in Geltung stehender…
…2007 hat Herr C insgesamt ca. 40 Vertretungsfälle in seiner Homepage – geordnet nach Monaten – angeführt, z.B. - C erreicht für vorbestraften Alkohollenker minimale Führerscheinentzugsdauer - C verteidigt mutmaßlichen Drogen- und Alkohollenker in einem schwerwiegenden Verwaltungsstrafverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich - C erreicht zum wiederholten…
…Diesel, Kombi, Leistung 150 kW, CO2-Wert 167 g; c) Kopie Führerschein des Bf d) Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR), demnach der Bf und die Mutter B, deutsche Staatsbürger, seit 24.4.2012 je mit Hauptwohnsitz in A-Ort1-Nr1 gemeldet sind; e) Abfrage der…
…auch davon ausgehe, dass er nach deren Absolvierung als Berufspilot tätig sein werde. Der Erwerb des Berufspilotenscheines sei vergleichbar mit dem Erwerb der Lenkerberechtigung für die Führerscheinklasse C ("LKW-Schein"), deren Kosten unstrittig als steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten anerkannt würden. Die Amtsvertreterin replizierte, dass die Ausbildung…
…Ermittlungen festgestellt wurde, dass der Berufungswerber "offiziell" 110,00 € pro Führerscheinumschreibung vereinnahmte, tatsächlich aber durchschnittlich 3.000,00 ATS bis 5.000,00 ATS (Führerscheingruppe B) bzw. 9.000,00 ATS bis 12.000,00 ATS (Führerscheingruppen B+C) vereinnahmte bzw. er ohne Beleg…
…Grund der polizeilichen Ermittlungen festgestellt wurde, dass der Berufungswerber "offiziell" 110,00 € pro Führerscheinumschreibung vereinnahmte, tatsächlich aber durchschnittlich 3.000,00 S bis 5.000,00 S (Führerscheingruppe B) bzw. 9.000,00 S bis 12.000,00 S (Führerscheingruppen B+C) vereinnahmte, bzw…
…ganze Bandbreite an Alkoholika eingekauft wurde, wurde von Herrn I und Herrn C-D nicht beantwortet. Es wurde in der Folge bei der Ermittlung der nicht erklärten Spirituoseneinkäufe dezidiert ein "Anteil: I" ausgeschieden. Da Herr C-D keinen Führerschein besitzt, hat Herr I im Auftrag…
…nicht anerkannt. Der Verstorbene wäre zwar in "Adr.HWS" polizeilich gemeldet gewesen, hätte dort aber nie gewohnt. Der Verstorbene habe den Führerschein Klasse C gehabt, der alle zwei Jahre verlängert hätte werden müssen. Auf Grund des fortgeschrittenen Alters wäre die Verlängerung nicht sicher gewesen. Da…
…€ b) Sprachreise Anzahlung 175,00 € c) Zuschuss für Führerschein 950,00 € d) Zuschüsse für Lebenshaltungskosten 2.150,00 € Summe: 3.411,00 € Tochter T: a) Versicherungen 70,00 € b) Schulveranstaltungen 120,00 € c) Schulbehelfe 80,00 € Summe:…
… 22 Abs. 1 Führerscheingesetz - FSG) | Z 2 | als Duplikat | Z 3 | auf Grund der Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung | Z 4 | auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung, ausgenommen der Verlängerung einer Lenkberechtigung für die Klassen C (C1), CE (C1E…