…betragen insgesamt € 236.150,-, €°210.770,- und € 246.027,- für die Jahre 2006 bis 2008. Diese Einzahlungen wären aus dem Privatvermögen und Unterstützung von Verwandten erfolgt. Ein weiterer Buchführungmangel betrifft die Nichtvorlage bzw. das Fehlen einer Inventur, das Fehlen von Grundaufzeichnungen und Inventurlisten…
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, dass schon bloß formelle Buchführungsmängel, die einen solchen Zweifel in die sachliche Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen, die Schätzungsbefugnis der Behörde…
…geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, dass schon formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel in die sachliche Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen, die Schätzungsbefugnis der Behörde begründen, wobei es…
…nicht "lebensfähig" gewesen und sei der Betrieb letztendlich eingestellt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall stehen nachstehende Punkte in Streit: 1. Zuschätzungen zum Umsatz und Ertrag der Jahre 1992 und 1993 wegen Buchführungsmängel 2. Aufwand Fremdleistungen 3. Verkauf Geschäftslokal in 1130 Wien…
…der Jahre 1995 und 1996 teilweise unrichtig erfasst wurden und Einkäufe bei der X.AG nicht in der Buchhaltung erfasst wurden. In der Berufung wurden die Buchführungsmängel teilweise nicht bestritten, nämlich, dass Grundaufzeichnungen nicht richtig geführt wurden und die Ermittlung der Tageslosung mittels Kassasturz erfolgte…
…zu werden. (vgl. VwGH 20.7.2002, 2002/14/0003; VwGH 28.11.2001, 96/13/0210). Bereits formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführerin, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** bis 30. August 2018 vertreten durch Buchhaltungskanzlei (AdrBuchhaltungskanzlei), seit 19. Juni 2023 vertreten durch StbKanzlei (AdrStbKanzlei), über A) die Beschwerde der Bf., hierbei…
…Dezember 2016 aufgestellt, sodass der - im Fall der Bf. aufgrund der gravierenden Buchführungsmängel dringend notwendige - Abgleich der Zahlen aus der Buchhaltung mit dem tatsächlichen Bestand der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag bei der Bilanzerstellung nicht vorgenommen werden konnte; hat nicht alle Wareneinkäufe verbucht; hat nicht…
…würde, ergäbe sich für 2015 keine verdeckte Ausschüttung. Deshalb und aufgrund der niedrigeren, aus der Außenprüfung resultierenden Bemessungsgrundlagen und Steuern für 2014 erwecken die Buchführungsmängel der Bf., welche auch auf einer durch fehlende Belege verursachten Unordnung beruhten, nicht den Eindruck des hauptsächlichen Abzielens auf Steuerverkürzung…
…welche nicht durchnummeriert seien. Überdies würde fallweise die Angabe der eingekauften Waren fehlen. Eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der einzelnen Geschäftsfälle vom Einkauf bis zum Verkauf sei somit nicht gegeben. Aufgrund dieser Buchführungsmängel seien die Umsätze gemäß § 184 Abs. 3 BAO zu schätzen. Tz 3: Es werde…
…formelle Mängel vor. Die Registrierkassa wurde als „Geldbörse“ benutzt, Inventuren und Registrierkassenbelege wurden nicht vorgelegt. Trotz mehrfacher Vorhalte durch das FA wurden die Buchführungsmängel und Unklarheiten im Rechnungswesen nicht aufgeklärt. Ungeklärte Bankeinzahlungen wurden festgestellt und es wurde von der Bp unwidersprochen festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, H-Straße-xx, vertreten durch die D Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Gd Y, G-Straße-yy, gegen die Bescheide des Finanzamtes X, Gde X, S-Straße…
…in welchem Ausmaß die Mängel, Fehler bzw. vermutete Verringerung vorliegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Ansatz eines 10%igen Sicherheitszuschlages bei mehreren Buchführungsmängeln und dem Unterlassen jährlicher Inventuren keine ungerechtfertigte Überschätzung dar (vgl. VwGH 30.9.1998, 97/13/0033; siehe auch VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Roland Setina in der Beschwerdesache der "A-KG, L, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag je vom 3.5.2010 betreffend 1) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2006 bis 2008 sowie Wiederaufnahme…
…auf den Prüfbericht verwiesen. Als strittige Feststellung verblieb die Frage, ob Buchführungsmängel von derart großem Gewicht vorliegen, die einerseits im Jahr 2005 zu einer Erlösverschiebung von den erklärten 10%-igen Umsätzen zu den 20%-igen führten und darüber hinaus im gesamten Streitzeitraum auch noch die…
…819.- festgestellt worden, ohne dass nämliche Beträge aus der Buchhaltung oder aus der Umsatzsteuererklärung ableitbar gewesen seien. Zusammenfassend sei auf Grund obiger Buchführungsmängel den erklärten Betriebsergebnissen ein Sicherheitszuschlag von 5% zugerechnet worden. Tz 17 Zusammenfassende Meldungen Im Zuge der am 12. August 2002 stattgefundenen Schlussbesprechung…
…KV GmbH seien um 2.864,80 € zu erhöhen. Die angeführten Buchführungsmängel und eine kalkulatorische Umsatzverprobung würden trotz Berücksichtigung aller vom Abgabepflichtigen vorgebrachten Einwendungen einen "Gefährdungszuschlag" in Höhe von 1 % des bisher erklärten Umsatzes rechtfertigen. Der Gewinn des Jahres 2001 wurde um 97.000…
…in der Stellungnahme zum Rechtsmittel hingewiesen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall stehen nachstehende Punkte in Streit: 1. Zuschätzungen zum Umsatz und Ertrag der Jahre 1993 und 1994 wegen Buchführungsmängel 2. Ertrag aus Fremdleistungen 3. Kauf des Geschäftslokales in 1130 Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Erben nach GH, ehem. Gastwirtin, 1080 Wien, x-gasse, vertreten durch Hrn. JH., 1080 Wien, x-gasse, vom 2. März 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir Rudolf Stadler, vom…
…VwGH 20.7.2002, 2002/14/0003; VwGH 28.11.2001, 96/13/0210). Bereits formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl. Doralt…