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154 Treffer1561 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100259/2010Entstehung der Gebührenschuld bei einem im Ausland abgeschlossenen, dort dokumentierten und urkundlich unterfertigten Darlehensvertrag, wenn ausdrücklich die Anwendung des ausländischen Rechts vereinbart wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 456.654/2010, vom 33…

BFG RV/4100258/2010Entstehung der Gebührenschuld bei einem im Ausland abgeschlossenen, dort dokumentierten und urkundlich unterfertigten Darlehensvertrag, wenn ausdrücklich die Anwendung des ausländischen Rechts vereinbart wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2017

…und nicht, wie nach österreichischem Recht, am Wohnsitz des Schuldners – vgl Koziol-Welser 10 I 227 f), also Bringschulden sind." Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren haben die Vertragsparteien unstrittig keinen Erfüllungsort bestimmt. Andererseits vereinbarten die Parteien ausdrücklich, dass auf das Vertragsverhältnis Schweizer Recht anzuwenden sei. Der Erfüllungsort…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…richtig zu stellen (VwGH 17.9.1990, 90/14/0038; VwGH 7.8.1992, 89/14/0218). Rz 101: Abgabenschulden, die als Geldschulden und somit als Bringschulden (§ 905 Abs. 2 ABGB) zu beurteilen sind, gelten in den nicht im § 211 BAO geregelten Fällen in dem…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Ort seiner Betriebsniederlassung zu erfüllen (Holschuld). Geldschulden sind Bringschulden, sodass der Erfüllungsort mangels vertraglicher Vereinbarung am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers liegt (§ 907a ABGB). Rz 1070: Sind somit beide…

BFG RV/4300003/2026Säumniszuschlag bei nicht entrichteter Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2026

…Bankverbindung zur Überweisung bei der Finanzstrafbehörde melden bzw. informieren können. Nach hg. Judikatur seien Geldschulden Bringschulden, weshalb es dem Schuldner obliege, sie fristgerecht aus eigenem Antrieb zu begleichen oder etwaige negative Folgen in Kauf zu nehmen. Die Bf. erstattete am 16.04.2026 eine Gegenäußerung…

BFG RV/5100607/2018Kein Verschulden, wenn Bank rechtzeitigen Zahlungsauftrag nicht durchführt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2020

…Finanzamt die Beschwerde vom 14. Februar 2018 als unbegründet ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass Abgabenschulden Geldschulden und daher Bringschulden seien, wobei der Schuldner Gefahr und Kosten der Überweisung zu tragen habe. Die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages sei erfolgt, weil die Umsatzsteuervorauszahlung für November…

BFG RV/7105666/2019§ 217 Abs. 7 BAO bezieht sich ausschließlich auf Säumnis und damit auf die Entrichtung der Abgabenschuld, nicht jedoch auf die Ausnahmebestimmung des §217 Abs. 4 BAO.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2020

…eingebracht worden sei. Der § 217 Abs. 7 BAO sei in diesem Fall nicht anwendbar. Außerdem werde darauf hingewiesen, da es sich bei Steuerschulden um Bringschulden handle, es einem Unternehmer zuzumuten sei, sich um steuerliche Belange so rechtzeitig zu kümmern, dass auch eine rechtzeitige Abfuhr der…

BFG RV/5100825/2015Grobes Verschulden bei nicht gedecktem Bankkonto
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2018

…Antrag ab und verwies darauf, dass im gegenständlichen Fall grobes Verschulden der Partei deshalb vorliege, weil für die rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschulden, welche Geldschulden und als solche Bringschulden darstellten, keine ausreichende Vorsorge getroffen worden sei. Als grobes Verschulden sei zu werten, wenn der Abgabenschuldner nicht…

BFG RV/2100978/2015Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund von Arbeitsüberlastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…im Ermessen der Behörde. Säumniszuschläge seien daher grundsätzlich festzusetzen, wenn eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Der Abgabepflichtige habe für die rechtzeitige Überweisung von Abgabenschuldigkeiten, die als Geldschulden Bringschulden darstellten, zu sorgen. Das Vorbringen des Bf. sei nicht geeignet, die Aufhebung des Säumniszuschlages…

BFG RV/7101893/2014Säumniszuschlag - Grobes Verschulden bei Rechtsunkenntnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2015

…jedoch gemäß § 211 Abs. 1 lit. d iVm § 211 Abs. 2 BAO am 14. Jänner 2014 erfolgt. Geldschulden sind Bringschulden. Der Schuldner trägt nach § 905 Abs. 2 ABGB die Kosten und die Gefahr der Übersendung des Geldbetrages (vgl. zB. VwGH 26.9.2000, 99/13…

UFSW RV/2420-W/12Einem Abgabepflichtigen kommt nicht das Recht zu, die Gesetzmäßigkeit der Verrechnung auf dem Konto eines anderen anzuzweifeln (VwGH 11.11.1987, 86/13/0110).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…entrichtet worden seien. Die Gründe, die zu einer verspäteten Entrichtung geführt hätten, seien bei einer Rechtsentscheidung nicht zielführend, da kein Ermessensspielraum gegeben sei. Abgabenschulden seien als Geldschulden und somit als Bringschulden zu beurteilen. Aus § 905 ABGB ergebe sich, dass der Schuldner die Kosten und die…

UFSW RV/1630-W/09Säumniszuschläge, da ein errechnetes Guthaben am Abgabenkonto noch nicht gebucht war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2010

…durch die Umsatzsteuergutschrift aus der Veranlagung 2007 entrichtet worden sei, sei die Festsetzung eines Säumniszuschlages völlig zu Recht erfolgt. Steuern seien Bringschulden, für deren rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschuldner zu sorgen habe. Im Schreiben vom 4. Dezember 2008 wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung…

UFSG RV/0524-G/07Säumniszuschlag für nicht rechtzeitig entrichtete Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen entsprochen werde, verkörpere für diesen "anderen Abgabepflichtigen" (hier: den Bw.) zweifellos eine gewisse Unsicherheit, die aber im Gegenstandsfall (Abgabenschulden sind Bringschulden) abgabenrechtlich seinem Bereich zuzuordnen seien. Die Vorschreibung des Säumniszuschlages sei demnach zu Recht erfolgt, die Berufung sei abzuweisen. Mit…

UFSW RV/2903-W/06Säumniszuschlag, da Jahressteuer nicht in ZE enthalten oder entrichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…der Säumnisfolgen geführt habe, sei auf die Versäumnis des Steuerberaters zurückzuführen und der Bw. sei dafür nicht verantwortlich, werde bemerkt, dass Abgabenschuldigkeiten Bringschulden im Sinne des § 905 ABGB seien. Der Abgabepflichtige habe daher auch die Folgen, die durch die verspätete Entrichtung entstehen, auch wenn sie…

UFSW RV/0844-W/06Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages bei Überweisungsauftrag nach Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2006

…verantwortlich gewesen sei, sondern dass seitens der Bank die Überweisung nicht bzw. erst nach Urgenz durchgeführt worden sei. Zur Begründung der Berufungsvorentscheidung, dass Abgaben Bringschulden seien und dass der Abgabepflichtige grundsätzlich die Wahl habe, selbst zu entscheiden, in welcher Form die Bezahlung erfolge, sei zu…

UFSW RV/2021-W/05Säumniszuschlag, wenn zum Fälligkeitstag kein umbuchbares Guthaben vorhanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

… 217 Abs. 7 BAO ab und führte begründend aus, dass gemäß § 905 ABGB Abgabenschulden Bringschulden wären, weshalb der Abgabenschuldner die Gefahr und die Kosten der Übersendung des Geldbetrages tragen würde. Wenn der Abgabepflichtige also seine Abgabenschuldigkeiten durch Übertragung begleichen lasse, so trage er das Risiko…

UFSW RV/1735-W/03Verschulden bei Entrichtung am Fälligkeitstag und Gutschrift nach Ablauf der Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…1 lit. d und Abs. 2 BAO aus, dass es sich bei Abgabenschulden um Geldschulden und daher um Bringschulden handle, bei denen gemäß § 905 ABGB der Schuldner die Kosten und die Gefahr der Überweisung trage und die seitens der Bw. getätigte Überweisung erst am 25…

UFSW RV/4215-W/02Zeitpunkt der Einbringung eines elektronischen Antrages, Gefahrtragung bei Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…dass der Abgabenschuldner grundsätzlich die Wahl hätte, auf welche gesetzlich zulässige Art er seine Schuld tilgen will, da Abgabenschulden sogenannte Bringschulden wären. Gemäß § 905 Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) würde er aber auch die Kosten und die Gefahr der Übersendung des Geldbetrages tragen. Gemäß…

BFG RV/7101838/2026Erlöschen einer Abgabenschuld erst durch deren Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026

…und für das sie auch nicht verantwortlich gemacht werden könne, nichts gewonnen: Bei der der Bf. zur Zahlung vorgeschriebenen Normverbrauchsabgabe handelt es sich um eine Geldschuld. Geldschulden sind Bringschulden; der Schuldner trägt nach § 905 Abs. 2 ABGB die Kosten und die Gefahr der Übersendung des…

BFG RV/5100156/2026Beschwerde gegen Lohnpfändung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2026

…Einkommensteuervorauszahlungen bekannt. Es wurde auch von der Beschwerdeführerin nicht bestritten, dass ihr bekannt war, wann und in welcher Höhe die Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2025 fällig war. Steuerschulden sind Bringschulden. Wenn die Beschwerdeführerin Nachrichten in ihrer Datenbox nicht öffnen kann, liegt es an ihr, sich Kenntnis…