…aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§§ 78 und 82 EStG 1988) besteht. Der Zufluss des Vorteils iSd § 19 EStG 1988 findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen statt…
…nur in Streit, ob die Überlassung von anlässlich von Dienstreisen angesammelten und vom Arbeitnehmer für private Zwecke verbrauchten Bonusmeilen einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof zu einem völlig gleich gelagerten Sachverhalt wie dem vorliegenden, in seinem Erkenntnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 31. Jänner 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Jänner 2005, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Prüfungszeitraum vom…
…So weit ihr bekannt, würden vom jeweiligen Flugunternehmen für sämtliche Flüge, die der Arbeitnehmer mit dieser Fluglinie durchführt, Bonusmeilen gutgeschrieben. Vom Luftfahrtunternehmen werde daher überhaupt nicht unterschieden, ob der Flug vom Arbeitnehmer selbst oder aber von einer dritten Person, so etwa auch vom Dienstgeber des…
…vergeben. Das Unternehmen kann an solchen Programmen nicht teilnehmen. Gegen Vorlage der Karte werden dem Flugteilnehmer auf dessen Verlangen für bestimmte Flüge ein bestimmtes Ausmaß an Bonusmeilen gutgeschrieben. Die Teilnahme ist dabei für private als auch beruflich bedingte Flüge möglich und ist unabhängig davon, wer…
4.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung 4.4.3.1 Zufluss-Abfluss-Prinzip Rz 663: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine…
…zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter Seite zu erklären. Für den von dritter Seite (zB Fluglinien) eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen…
…Eine betrieblich veranlasste Werbeeinnahme (zB Incentive Reise), die privat genutzt wird, stellt zuerst eine Betriebseinnahme und anschließend eine Entnahme dar. Die private Verwendung von betrieblich erworbenen Bonusmeilen stellt eine Entnahme dar. Die Bewertung hat dabei grundsätzlich mit dem Teilwert zu erfolgen. Es bestehen keine Bedenken…
…Zahlungen von dritter Seite erhöhen jedoch nicht das Jahressechstel. Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen gewährte Bonusmeilen sind nicht von dieser Regelung umfasst, da der Arbeitgeber im Regelfall keine Kenntnis hat, ob und in welcher Höhe die Bonusmeilen durch den Arbeitnehmer eingelöst werden (siehe auch Rz 222d)…
…in den LStR 2002 Rz 965 ff vorgesehen. Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen gewährte Bonusmeilen sollen - wie bisher - nicht von dieser Regelung umfasst sein, da der Arbeitgeber im Regelfall keine Kenntnis von der Einlösung der Bonusmeilen durch den Arbeitnehmer hat bzw. dies auch nicht wissen muss…
…Kartenabrechnungen, Kontoauszügen, wobei nicht belegte Zeiträume hochgerechnet wurden, allfällige Bonusmeilen nicht berücksichtigt wurden, jedoch stornierte Flüge betragsmindernd berücksichtigt wurden. Dabei wurden auch Ticketpreise zwischen 32 und 35 Euro festgestellt. Auch in den per Mail übermittelten Fotos von Ticketabrechnungen ergaben sich Ticketpreise von rund 43 Euro…
…Lohnsteuer lt. Bescheid), abzüglich € 6.362,73 (Bonusmeilen [lt. BVE]), abzüglich € 256.668,09 (Kreditzinsen), es verbleibt somit eine Nachforderung von € 130.095,62. 2006: € 405.199,90 (Lohnsteuer lt. Bescheid), abzüglich € 11.577,05 (Bonusmeilen [lt. BVE]), abzüglich €…
…und im konkreten Fall für den Arbeitnehmer kein Vorteil besteht (VwGH 21.04.2016, 2013/15/0259). Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind Bonusmeilen, die einem Dienstnehmer von einem Dritten im Zuge eines Vielfliegerprogramms gewährt werden (VwGH 29.04.2010, 2007/15/0293), Bei Arbeitnehmern…
…die Verpflichtung erst mit den dem Unternehmer in der Zukunft erwachsenen Vorteilen (vgl. VwGH 27.11.2001, Zl. 2001/14/0081 zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters) verknüpft ist". In der Literatur ist umstritten, ob bei Bonusmeilen bei Flugunternehmen rückstellungsfähig seien (vgl. Baborka, RdW 2004, S. 573)…
…gegenständlich kein (lohnnebenkostenfreies) Entgelt von dritter Seite ohne Arbeitslohncharakter (wie beispielsweise Trinkgelder vgl. VwGH 07.12.1994, 91/13/0171; oder Bonusmeilen vgl. VwGH 29.04.2010, 2007/15/0293) vorliegen. Die Gewährung der Stock-Options sei unbestritten unter Berücksichtigung eines Mitsprache- und Vorschlagsrechts bzw…
…in L. Schmidt, EStG33 § 38 Rz 7). Dementsprechend sei der Arbeitgeber zB auch im Rahmen der Neuregelung nicht zur Lohnsteuerhaftung hinsichtlich der Einlösung von Bonusmeilen und der Gewährung von Trinkgeldern angehalten (ErlRV, 360 der Blg XXV. GP, 11). Diese Ausführungen würden deutlich machen, dass die…
…Seite vorliegen. Entgelte von dritter Seite sind beispielshaft Versicherungsprovisionen, Einlösung von im Rahmen von Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen durch den Arbeitnehmer für private Reisen, Bestechungsgelder für den Verrat eines Betriebsgeheimnisses zu verstehen. Die streitgegenständlichen Einkünfte sind nicht unter Entgelte von dritter Seite zu subsumieren, weil diese…
…zwar im Wege eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat zur Besteuerung zugewiesen sind, bei der Besteuerung in Österreich aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen sind, sowie steuerpflichtiger Arbeitslohn von dritter Seite wie zB. Bonusmeilen im Rahmen von Vielfliegerprogrammen, Bonuszahlungen, Stock Options,…(vgl. Jakom/Baldauf…
…Dienstfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, deshalb wurde auch ein Sachbezugswert iHv EUR 600,00/Monat berücksichtigt.Etwaige beruflich erworbene Bonusmeilen wurden teilweise für private Zwecke konsumiert.Insgesamt wurden in den Jahren 2006 bis 2010 80.000 Meilen privat verwendet. Pro Meile wurde ein geschätzter…
…2006, 2004/15/0038; 22.11.2006, 2003/15/0046) . - Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Verwendung der Bonusmeilen durch einen Dienstnehmer laufend zu überwachen. Das ginge bei verfassungskonformer Interpretation über das Maß der Verpflichtungen der §§ 78 und 82 EStG 1988 hinaus (VwGH 29.4.2010…