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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0001-G/07

Private Verwendung von Bonusmeilen, die anlässlich von Dienstreisen angesammelt wurden

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0001-G/07vom 09.06.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 23. November 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. November 2006, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Kalenderjahr 2005, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden wie folgt abgeändert: | Abgabe | Nachforderung bisher | Nachforderung neu | Lohnsteuer | 32.895,58 Euro | 23.220,58 Euro | DB | 1.012,50 Euro | Keine Festsetzung | DZ | 94,50 Euro | Keine Festsetzung Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Berufungsverfahren steht nur in Streit, ob die Überlassung von anlässlich von Dienstreisen angesammelten und vom Arbeitnehmer für private Zwecke verbrauchten Bonusmeilen einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof zu einem völlig gleich gelagerten Sachverhalt wie dem vorliegenden, in seinem Erkenntnis vom 29.4.2010, 2007/15/0293, verneint. Der Berufung war daher, wie im Spruch geschehen, Folge zu geben. Zur weiteren Begründung wird auf das genannte Erkenntnis des Gerichtshofs verwiesen. Graz, am 9. Juni 2010

Normen und Schlagworte

BonusmeilenMiles and MoreMiles & MoreSachbezugVorteil von dritter Seite

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0001-G/07
Stammnummer
47608
Gültig
09.06.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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