…im gegenständlichen (erstinstanzlichen) Abgaben- bzw. im (sich daran anschließenden) Rechtsbehelfsverfahren eine derartige Bindungswirkung, und zwar mit der Maßgabe, dass der Unabhängige Finanzsenat als zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz an die im oberwähnten Strafurteil des Landesgerichts Linz enthaltene Feststellung, wonach der Bf im Zeitraum vom August 2005…
…welche gegebenenfalls mittels gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden, zu tragen. IV. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz…
…Abgabenbehörde zur Verkürzung der spruchgegenständlichen Einkommensteuern geführt. Zu diesen Feststellungen gelangte man aufgrund der gegebenen Akten- und Beweislage auch ohne Bindung an das gerichtliche Strafurteil in Nachvollziehung der zweifelsfreien und in sich widerspruchfreien umfangreichen Darlegungen des Landesgerichtes (siehe oben). Solcherart ist auch die ursprünglich behauptete…
…unter bestimmten Umständen eine Bindung der Abgabenbehörden an ein gerichtliches Urteil. Sie besteht insoweit als in den gerichtlichen Verfahren, in denen diese Entscheidungen ergangen sind, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war: Demnach entfaltet ein Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen…
…18.11.2003, 97/14/0079 zur Bindungswirkung wörtlich festgestellt: "Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl beispielsweise das Erkenntnis vom 30. Jänner 2001, 95/14/0043) entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil im Fall der Verurteilung bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…über die Entsendung von Dienstnehmern nach der Judikatur des EuGH die bereits erwähnte Bindungswirkung zukomme (siehe EuGH 10.2.2000 C-202/97). Demnach sei der zuständige Träger eines anderen Mitgliedstaates gemäß Artikel 5 Abs. 2 DVO 987/2009 an die Angaben dieser Bescheinigung gebunden…
…Damit ist erwiesen, dass mich an der Nichtbezahlung der möglichen rückständigen Steuern kein Verschulden trifft. Ich beantrage die Beischaffung dieses Strafaktes (Akt der Staatsanwaltschaft Wien, zu AZ ---- bzw. nachfolgendes gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien). 6. Es trifft mich kein Verschulden im Vermögensbereich der…
…Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (z.B. VwGH 24.1.2013, 2010/16/0169). Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in einem freisprechenden Urteil des Strafgerichtes (z…
…eine Bindungswirkung nötige Parteienidentität zwischen Gemeinschuldnerin und Bw als Masseverwalter ungeklärt erscheint.Diese Unklarheiten können aber hier dahingestellt bleiben, weil mit dem obzitierten Schuldspruch ohnehin kein geeigneter Aufhebungsgrund geltend gemacht wird: Die Abgabenbehörde ist an die im Spruch des die Partei betreffenden, verurteilenden rechtskräftigen Strafurteiles…
…Bf behängt ein gerichtliches Strafverfahren. Dazu ist die Anklage seitens der Staatsanwaltschat Linz eingebracht worden. Dazu, dass auch diese Anklage den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer betreffend die erwähnten siebzehn sich überschneidenden Tabaklieferungen beinhaltet, ist der Bf ebenfalls an die Rechtsprechung zur Bindungswirkung zu verweisen…
…Bf behängt ein gerichtliches Strafverfahren. Dazu ist die Anklage seitens der Staatsanwaltschat Linz eingebracht worden. Dazu, dass auch diese Anklage den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer betreffend die erwähnten siebzehn sich überschneidenden Tabaklieferungen beinhaltet, ist der Bf ebenfalls an die Rechtsprechung zur Bindungswirkung zu verweisen…
…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…
…Bf behängt ein gerichtliches Strafverfahren. Dazu ist die Anklage seitens der Staatsanwaltschat Linz eingebracht worden. Dazu, dass auch diese Anklage den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer betreffend die erwähnten siebzehn sich überschneidenden Tabaklieferungen beinhaltet, ist der Bf ebenfalls an die Rechtsprechung zur Bindungswirkung zu verweisen…
…Bf behängt ein gerichtliches Strafverfahren. Dazu ist die Anklageschrift seitens der Staatsanwaltschat Linz eingebracht worden. Dazu, dass auch diese Anklage den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer betreffend die erwähnten siebzehn sich überschneidenden Tabaklieferungen beinhaltet, ist der Bf ebenfalls an die Rechtsprechung zur Bindungswirkung zu verweisen…
…Bf behängt ein gerichtliches Strafverfahren. Dazu ist die Anklage seitens der Staatsanwaltschat Linz eingebracht worden. Dazu, dass auch diese Anklage den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer betreffend die erwähnten siebzehn sich überschneidenden Tabaklieferungen beinhaltet, ist der Bf ebenfalls an die Rechtsprechung zur Bindungswirkung zu verweisen…
…Stange an Bf. um ca. 15,- € verkaufte, der sie seinerseits mit einem Gewinnaufschlag von ca. 2,- € pro Stange am Naschmarkt weiterverkaufte. Der Bf. hat in der Beschwerdeschrift zwei Fragenkomplexe aufgeworfen. Nämlich die Thematik, dass die Abgabenbehörde nicht an das rechtskräftige gerichtliche Strafurteil gebunden…
…die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass vom Bundesfinanzgericht von der beantragten mündlichen Verhandlung gem § 274 Abs 1a BAO abgesehen werde. Dies im Zusammenhang mit der vom VwGH judizierten Bindungswirkung an die im (vorgenannten) Strafurteil angeführten, im Spruch gedeckten, Tatsachenfeststellungen. Den Parteien wurde das Recht…
…insbesondere, ob sämtliche manipulierte Unterlagen für die Umsatzsteuerrückvergütungen herangezogen worden seien - die Voraussetzungen für eine etwaige Haftung seien eigenständig zu beurteilen und der Verweis auf eine gekürzte Urteilsausfertigung nicht ausreichend, - dem gerichtlichen Strafurteil komme keine Bindungswirkung zu, zumal nach Durchführung eines eigenständigen Ermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung…
…die Zwischenschaltung und Bezahlung des F, die Vornahme von Fälschungen unter Beiziehung zahlreicher geständiger Helfer, zahlreiche rechtskräftig gewordene gerichtliche Strafurteile und Erkenntnisse des BFG etc., nicht nachvollziehbar wäre. Das Vorbringen des Bf, der Transaktionswert müsse aufgrund der Waren aus den - nicht Gegenstand dieses Verfahrens bildenden…
…damit begründet, dass sich sowohl die Verhältnisse als auch die Rechtslage seit den vorangegangenen Entscheidungen in der vorliegenden Abgabensache geändert hätten. Es bestehe für die Abgabenbehörden eine grundsätzliche Bindungswirkung an gerichtliche Entscheidungen. Demnach sei in einem Gerichtsverfahren des LG Wiener Neustadt rechtskräftig verneint worden, dass…