…habe abstoßen wollen. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2007 sei eine Teilwertabschreibung im Ausmaß von 180.000 Euro vorgenommen worden. Dies sei im Hinblick auf die im Bilanzerstellungszeitraum bereits bekannte Beteiligungsveräußerung im Wirtschaftsjahr 2008 erfolgt. Aus Aufzeichnungen des Gesellschafters der Bf gehe hervor, dass die Ausschüttung…
…laufenden Buchhaltung wurden die Auszahlungen in einen Gehalts- und in einen Darlehensanteil aufgeteilt. Die Auszahlungen wurden in weiterer Folge nicht immer zeitnahe an die bei der Bilanzerstellung neu errechneten Gehaltsbeträge angepasst. So erfolgte im Jänner 1999 sogar eine Erhöhung der Auszahlung von ÖS 55.000…
…an den Gesellschafter-Geschäftsführer sowie die im Rahmen der Bilanzerstellung sodann tatsächlich als Bezug errechneten und gebuchten Zahlungen nachstehendes Bild: | | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | Ø monatliche Auszahlung | 95.000 | 56.785 | 75.000 |…
…2012; Bilanzerstellungszeitpunkt: 14.05.2013) berücksichtigte die Beschwerdeführerin eine (gänzliche) Wertberichtigung der Forderungen an die C-GmbH im Betrag von 2,437.113,21 €. Mit Bescheid über einen Prüfungsauftrag vom 22.07.2015 führte die belangte Behörde bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung ua. betreffend…
…2009/13/0112). Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für "werterhellende" Umstände. "Wertbeeinflussende" Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzerstellung eintreten, sind nicht zu berücksichtigen. Es ist lediglich die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse ("werterhellende" Umstände)…
…Wesentlichen aus: Die Bw. habe im Jahr 2004 Engelseiten erzeugt und geliefert, die dem geschützten "Bozener Engel" geähnelt hätten. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung für das Jahr 2004 sei bereits bekannt gewesen, dass die Fa. T aus Bozen gegenüber der Bw. wegen Erzeugung und Verkehrbringung eine…
…von der Geschäftsführung der D-KG erstellt. Für das Jahr 2007 ergab sich ein Verlust.Aus der damaligen Sicht (Bilanzerstellung 2007 am 07.07.2008) drohte der in Österreich ansässigen D-KG eine EU-Geldbuße von unbekanntem Ausmaße. Die Gewinnermittlung der D-KG für das…
…92/13/0081). Wertänderungen nach dem Bilanzstichtag, die dem Steuerpflichtigen vor dem Bilanzerstellungszeitpunkt bekannt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Rz 2131: Zu diesen wertbeeinflussenden Umständen zählen beispielsweise: Abschreibungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, die Wertschwankungen der nächsten Zukunft nach dem Bilanzstichtag berücksichtigen, Gewinnansprüche gegenüber Kapitalgesellschaften (VwGH…
…in dieser Eingabe wurde betont, dass diese Wertberichtigung per 31. 12. 1993 bei der wiederum durchgeführten Bilanzerstellung im ersten Halbjahr 1994 aufgelöst wurde. Hingewiesen wurde abschließend darauf, dass aus der bisher übermittelten Beilage zu den Steuererklärungen 1993 (= deren Begründung), wobei eine Veranlagung noch nicht…
…zur Bilanzerstellung im Jänner 1994 zu verzeichnen waren, ist nicht nachvollziehbar. Denn die Feststellung der Bw., die Bilanz für 1992 sei bereits im Mai 1993 erstellt und durch Umlaufbeschluss mit 30. 6. 1993 genehmigt worden, vermochte nicht widerlegt zu werden. Somit endete der Bilanzerstellungszeitraum glaublich…
…im maßgeblichen Wert 08 Deckung findet, ist sie zur Gänze kapitalertragsteuerpflichtig. Rz 269: Durch die Anknüpfung an den Bilanzgewinn gelten Zuwendungen im Bilanzerstellungszeitraum (bis zur Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer) nicht als Substanzauszahlung und unterliegen daher jedenfalls der KESt. Sollte sich nach Bestätigung des…
…GmbH (VwGH 18.1.1996, 93/15/0142). Forderungen aus Gewinnanteilen aus echten stillen Beteiligungen Rz 2340: Der Anspruch auf den Gewinnanteil aus einer echten stillen Beteiligung ist im Zeitpunkt der Bilanzerstellung durch den Inhaber des Unternehmens zu erfassen. Ist die Einlage durch Verluste herabgemindert…
…verbucht habe. Den Saldo auf dem Konto 902, "An- und Verkauf Wertpapiere" (Gegenkonto Bank) habe die Bw. bei der Bilanzerstellung gegen das Kapitalkonto 920 abgeschlossen. Erst in einer berichtigten Abgabenerklärung habe die Bw. die Wertpapiere als Betriebsvermögen deklariert und mit dem niedrigeren Teilwert bewertet. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Dr. Erich Dietrich und Dr. Bernhard Koller im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw., Steiermark, WT-GmbH, vom 19. September…
…Prüfungszeitpunkt bereits vorliegenden Budgets 2002" sei wieder mit einem Jahresverlust gerechnet worden), so können diese Werte nicht bei der Bewertung der Beteiligung zum Bilanzstichtag herangezogen werden. Bei der Bilanzerstellung sind nämlich nur werterhellende, nicht jedoch wertbeeinflussende Umstände nach dem Bilanzstichtag zu berücksichtigen (vgl. Doralt-Ruppe…
…so genannte "werterhellende" Umstände). Als werterhellende Umstände sind jedoch nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen aber erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt geworden sind (vgl. VwGH 27.11.2001, 98/14/0052, sowie Doralt, Einkommensteuergesetz6, Kommentar, …
Wird anlässlich der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 1997 im Jahr 1998 beschlossen, einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997…
…GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern bestehen und wobei er die Inlandsaufgaben in Räumlichkeiten der GmbH wahrnimmt, dann…
Die Bw hat im Berufungsverfahren den mit 30. Juni 1993 datierten Umlaufbeschluss betreffend die Genehmigung des Jahresabschlusses 1992 vorgelegt. Im Hinblick auf diesen Zeitpunkt der Bilanzerstellung konnten spätere Ereignisse, namentlich die nach diesem Zeitpunkt eingehenden Zahlungen, die Bewertung zum Bilanzstichtag nicht mehr beeinflussen. Da ansonsten…
…grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau…