…4). Die jeweiligen wesentlichen Prüfungsfeststellungen bzw Parteivorbringen werden im Folgenden in komprimierter Form dargestellt: Tz 1: **MA-X** Presse- und Informationsdienst Nach den Prüfungsfeststellungen werde die gesamte **Magistratsabteilung-X** "Presse- und Informationsdienst" (**MA-X**) von der Beschwerdeführerin als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Gemäß der…
…Initiative **B** kein eigener Bereich mit eigenen Mitarbeitern und eigener Organisation vor bzw konnte die Initiative auch keinem anderen bestehenden Bereich, insbesondere keinem BgA bzw wirtschaftlichen Bereich, zugeordnet werden. Die Beschwerdeführerin erzielte im Zusammenhang mit der Initiative **B** im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine Einnahmen und es…
…Tätigkeiten kein eigener Bereich mit eigenen Mitarbeitern und eigener Organisation vor bzw konnte auch keine Zuordnung zu einem anderen bestehenden Bereich, insbesondere keinem BgA bzw wirtschaftlichen Bereich, vorgenommen werden. Die Beschwerdeführerin erzielte im Zusammenhang mit den getätigten Aufwendungen im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine Einnahmen und es…
…4). Die jeweiligen wesentlichen Prüfungsfeststellungen bzw Parteivorbringen werden im Folgenden in komprimierter Form dargestellt: Tz 1: **MA-X** Presse- und Informationsdienst Nach den Prüfungsfeststellungen werde die gesamte **Magistratsabteilung-X** "Presse- und Informationsdienst" (**MA-X**) von der Beschwerdeführerin als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Gemäß der…
…mit **C** kein eigener Bereich mit eigenen Mitarbeitern und eigener Organisation vor bzw konnte die Initiative auch keinem anderen bestehenden Bereich, insbesondere keinem BgA bzw wirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden. Die wesentliche Schnittstelle zwischen der **MA-X** und **C** lag in der wöchentlichen Abhaltung von Jour…
…2001, 99/13/0002; 29.1.2014, 2010/13/0006; ein BgA kann auch vorliegen, wenn Leistungen zu oder sogar unter den Selbstkosten erbracht werden: VwGH 8.11.1989, 88/13/0101; auch kommt es nicht auf das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben an, sondern…
…eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, reichte am 24.11.2016 einen Fragebogen für nach inländischem Recht gegründete Körperschaften (Formular verf15) für seinen Betrieb gewerblicher Art "TVB T - BgA Radweg X-Tal" beim Finanzamt ein. Am 13.3.2017 reichte der Tourismusverband T die Körperschaftsteuererklärung für…
Nicht erkennbar ist hingegen, dass sich die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Radweg auf einen Bereich beziehen würden, in dem der Beschwerdeführer aufgrund des wirtschaftlichen Gewichts seiner Betätigung im Wettbewerb zu anderen (privaten) Wirtschaftstreibenden steht (dazu ausführlich mit Judikaturnachweisen Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften…
…lt. Ansicht der BP ist jedoch bei Liquidität der GmbH die Verbuchung auf dem Verrechnungskonto als Zufluss zu werten. b) Weiters wurde eine vom Bw. zusätzlich geltend gemachte Afa betr Lokaleinrichtung (BGA) i.H.v. S 180.000,-- nicht anerkannt, da eine Afa-Basis nicht…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die ***Bf1*** (BF) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) unter der Steuernummer ***BF1StNr1*** beim Finanzamt Österreich, ehem. Finanzamt Wien 1/23…
…Bescheide. Dagegen erhob die Bf. Beschwerde. Es sei unzutreffend, dass hinsichtlich des Hauses der Musik kein BgA vorläge, weil keine Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht - nach ständiger Judikatur des VwGH in Höhe von EUR 2.900,00 p.a. - erzielt worden seien. Die Umsatzgrenze sei allerdings…
…einem Gemeinderatsbeschluss. Für die Bf sei die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Reinigungspersonals im Hoheitsbetrieb VS nicht ersichtlich. Folge man der Meinung der belangten Behörde sei das Reinigungspersonal ein eigener BgA in der Haushaltsstelle "VS". Dass die Putzfrauen der VS auch die Räumlichkeiten der HS reinigten, ergebe…
…auf die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen hat, wird an dieser Stelle - ungeachtet der unionsrechtlichen Vorgaben als Alternativbegründung - geprüft, ob grundsätzlich eine Wettbewerbsverzerrung vorläge. Der VwGH verweist idZ auf den Gesetzeszweck der Besteuerung von BgA, der darin besteht, eine Gleichbehandlung solcher Betriebe mit privaten Unternehmen herbeizuführen…
…ist. Die Dienstnehmer weiterhin dem ,untergegangenem' BgA [Stadtwerke] zuzurechnen, ist nach Ansicht der belangten Behörde ab dem Zeitpunkt der Einbringung nicht mehr möglich. Daraus ergibt sich, dass die Begünstigungsregel des § 14 (11) EStG für BgA mangels des Vorhandenseins eines solchen nicht mehr greifen kann und…
…den Jahren 2008 und 2009 als Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen des von vor ihr betriebenen Forstbetriebes, der keinen Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KÖR) begründet, aus der Veranlagung von Einkünften aus dem forstwirtschaftlichen Betrieb Zinserträge aus Investmentfonds aus festverzinslichen inländischen Wertpapieren…
…ob die betriebsspezifischen Inventargegenstände von der Bw. überlassen worden seien. Anlässlich der mit 9. November 2006 durchgeführten Besichtigung des BgA Freizeitzentrum - "Buffet-Sommerbad" durch Vertreter der Bw. und durch die S.S.-GmbH sei festgestellt worden, dass die Einrichtung und das betriebsnotwendige Inventar (Küche inkl…
…werde, sei danach zu entscheiden, ob die überlassenen Wirtschaftsgüter dem Nutzenden zumindest die Fortführung eines bescheidenen Betriebes ermöglichen. Für die entgeltliche Überlassung eines BgA müssen folglich Betriebsgrundlagen in einem Umfang überlassen werden, die ausreichen, um dem Nutzenden die Fortführung eines bescheidenen Betriebes zu ermöglichen. Nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxxx N., K-Straße, vertreten durch Kommunalconsult Steuerberatungsgesellschaft Günter Toth KG, 7432 Oberschützen, Sonnleitenweg 2, vom 9. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, vom 4. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für den…
…Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, unter den begünstigten Steuersatz von 10%. Die Herberge werde als Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Körperschaft öffentlichen Rechts, nämlich der Bf., tätig. Die Frage einer abgabenrechtlichen Begünstigung der Bf. habe mit dem…
Diesem Argument war nicht zu folgen, da nicht davon auszugehen war, dass der BgA der Bf., die Herberge, auf ihrer Homepage mit Angaben beworben wird, die nicht der Realität entsprechen und nicht ihre Richtigkeit haben. Zudem war auch aufgrund der erzielten Umsätze darauf zu schließen…