…jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Das Adressfeld gehört zum Bescheidspruch (Ritz/Koran, Bundesabgabenordnung, 7. Auflage, § 93, Rz 6). III. Erwägungen Im Adressfeld des angefochtenen…
…mit den formal als angefochten bezeichneten Sachbescheiden verbundenen Wiederaufnahmsbescheide. Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss die Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden…
…2009, 2007/15/0041 und die dort zitierte Vorjudikatur und Lehre). Bei deutlicher Bescheidgestaltung, wenn die behördlichen Erledigungen etwa eine Trennung in Wiederaufnahmebescheide und Abgabenbescheide klar erkennen lassen, kommt die Bezeichnung des Gegenstandes der Berufung (Berufung betreffend Wiederaufnahmebescheide und/oder Sachbescheide) entsprechende Bedeutung zu, sodass…
…sowie für 2008 wurden gemäß § 303 Abs. 1 BAO mit Bescheiden vom 3.2.2014 wiederaufgenommen ua mit den Begründungen, dass "d urch die bisherige Nichterklärung des oben angeführten Betrages ist von hinterzogener Einkommensteuer auszugehen. Bei hinterzogenen Abgaben stehe der Abgabenbehörde das Recht zu, nach …
…Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." In der Rechtsmittelbelehrung des Wiederaufnahmebescheides wurde u.a. Folgendes ausgeführt: ".... In der Berufung sind der Bescheid zu bezeichnen (Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 20…
…zurückgenommen. Begründung Der Berufungswerber brachte ein als "Beschwerde und Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Prüfbericht vom 25. Februar 2002 und derer Bescheide" bezeichnetes schriftliches Anbringen vom 22. März 2007 beim Unabhängigen Finanzsenat ein. Dieses Anbringen hat keine konkrete Bezeichnung des Bescheides oder der Bescheide aufgewiesen…
…zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin brachte ein als "Beschwerde und Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Prüfungsbericht vom 22. Februar 2002 und derer Bescheide" bezeichnetes schriftliches Anbringen vom 20. März 2007 beim Unabhängigen Finanzsenat ein. Dieses Anbringen hat keine konkrete Bezeichnung des Bescheides oder der Bescheide aufgewiesen…
…andere Geschäftszahl verwendet habe als für den Bescheid vom 18. März 2003. Bei der Abfassung der Berufung gegen den Bescheid vom 28. April 2003 habe er den in seiner EDV noch gespeicherten Text der ersten Berufung neuerlich verwendet, ohne die Bezeichnung des Bescheides zu ändern…
…werde. Sie ersuche daher, die Abgabenbegünstigung im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs zu gewähren. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…
…dazu angeleitet wurde, im Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit "Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 9.1.2007" bzw. "Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 9.1.2007" zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist- ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter- objektiv zweifelhaft, ob sich…
…erfolgte die Abweisung wegen des Vorliegens des Ausschließungsgrundes nach § 5 Abs.4 (bzw. Abs.3) FLAG 1967 (ständiger Aufenthaltes des Kindes im Ausland). Der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides erster Instanz kommt daher wegen der damit vorgenommenen formellen Umschreibung der Sache des Rechtsmittelverfahrens besondere Bedeutung zu…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zuletzt VwGH 30.01.2013, 2012/13/0027 mit Hinweisen auf die Vorjudikatur) tritt die Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO nur beim kumulativen Vorliegen folgender Voraussetzungen ein: 1. der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen (…
…den Feststellungsbescheiden zum Zeitpunkt des Vorlageantrages noch gar nicht zugestellt war und Vorlageantrag jedoch die Formulierung "nach Zustellung der abweisenden BVE" enthält. Sie werden daher aufgefordert, die vom gegenständlichen Vorlageantrag umfassten Beschwerdevorentscheidungen eindeutig (am besten unter Angabe der vollen Bescheidbezeichnung samt Bescheiddatum) zu bezeichnen.“ Mit…
…heranzuziehen. Aus der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides (§ 250 Abs 1 lit a BAO), aus der Anfechtungs- und Änderungserklärung (§ 250 Abs 1 lit b und c BAO) sowie aus der Begründung (§ 250 Abs 1 lit d BAO) geht hervor, dass nur DER EINE Bescheid vom 3…
…Verfahrensgang dargestellte Bezeichnung ausreichend. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (zB VwGH 26.1.1999, 98/14/0038 ; 26.7.2000, 95/14/0094 ); also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum…
…849,14 € (2002), 67.313,59 € (2003) und 4.718,44 € (2004) geltend gemacht. Nach zunächst erklärungsgemäßer Veranlagung wurde der Umsatzsteuerbescheid 2002 unter Hinweis auf die Nichtanwendbarkeit des in der Rechtssache Seeling ergangenen EuGH-Urteils mit Bescheid vom 13. September 2004 gemäß …
…der mangels gesetzmäßiger Bezeichnung als Bescheid keine Bescheidqualität zukommt (vgl. Ritz, BAO 3 , § 273 Tz 2 und 6, mwN; VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat gemäß § 13 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 das nach dem Wohnsitz oder dem…
…eine Vorlage der Beschwerde. Sie hat die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, der Beschwerdevorentscheidung und des Vorlageantrages zu enthalten. (7) Durch die Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung scheidet der Vorlageantrag aus dem Rechtsbestand aus. Gemäß § 265 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde, über die infolge eines…
…durch Austritt des Gesellschafters E per 30. Juni 2006 zu diesem Zeitpunkt beendet war. Die Gesellschaft war im Zeitpunkt der Erstellung der als Bescheid bzw. Berufungsvorentscheidung bezeichneten Erledigungen am 26. April 2010 und am 6. September 2010 nicht mehr existent, dennoch wurde die Bezeichnung und…
…diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst und gelöscht gewesen sei. Im Hinblick auf § 93 Abs. 2 BAO ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl…