…November 2000 wies das FA das Rechtsmittel mit der Begründung ab, nach § 3 Abs 2 ESTG 1988 seien steuerfreie Bezüge gem. § 25 Abs 1 Z 4 und 5 des ZivildienstG 1986, die nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen wurden, für Zwecke der Ermittlung des…
…c) Bezug von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG, d) Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gemäß § 14c oder § 14d AVRAG, e) Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit gemäß § 14a oder § 14b AVRAG, f) Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG, g) Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986, h) Bezug von…
…des letzten laufenden Bezuges (ebendort) im Kalenderjahr, sofern im parallelen Dienstverhältnis kein Ausschlussgrund zum Tragen kommt. Nach dem Wortlaut des § 77 Abs. 4a Z 1 lit. g EStG 1988 ist nur bei Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986 keine Aufrollung…
… 36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001, die für den außerordentlichen Zivildienst gemäß § 34b in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 oder den Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1 Z 5 des Wehrgesetzes 2001 gewährt werden. Nach § 2 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) hat…
…Seit Oktober 2017 betreibt ***6*** ***7*** sein Wunschstudium Humanmedizin. Dieses wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Zivildienstes begonnen. Die Bf bezog für ihren Sohn ***6*** ***7*** im Zeitraum Oktober 2017 bis Juni 2018 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus den…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…für einen Schaden zahlt, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, oder der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung oder des Wehr- oder Zivildiensts entstanden ist (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen), dürfen abweichend von Absatz…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Sie sei auch nicht beim Arbeitsmarktservice ohne Bezüge als arbeitssuchend vorgemerkt und nach dem Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen liege zwar eine erhebliche Behinderung, nicht aber eine dauernde Erwerbsunfähigkeit der Tochter vor. Aktenkundig ist zum einen eine Bestätigung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Graz…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, h) für volljährige Kinder, die erheblich…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, h) für volljährige Kinder, die erheblich…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…zur Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Soziale Sicherung und Generationen sinngemäß abgeleitet werden kann, dass bei einem geringen monatlichen Bezug aus der Arbeitslosenversicherung die Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes nicht gewährleistet ist, und daher die Familienbeihilfe nicht versagt werden kann..." Weiters beantragte sie in eventu, nach § 26 Abs…
…September 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nach der Aktenlage hat die am 6. Mai 1986 geborene Tochter des Berufungswerbers (Bw.) im Februar 2005 ihr Studium abgebrochen. Laut Vormerkbestätigung des Arbeitsmarktservice war sie in der Zeit von…
…Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass Herr ***5*** ***2*** nach der Aktenlage in der Zeit vom November 2016 bis Juli 2017 den Zivildienst absolvierte, und (daher angesichts der Bestimmungen des § 2 Abs.1 lit. g FLAG 1967) der Frage, ob auf dessen Bezüge § 5 Abs.1…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…