…2009, 2008/13/0140). Das Ergehen eines Sicherstellungsauftrages ist für sich gesehen kein Hindernis für die Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung, was dem Grundsatz der faktischen Effizienz des Rechtsschutzes (auch verfassungsrechtlich) entspricht. Der Beschwerde kommt somit Berechtigung zu (vgl auch BFG 10.6.2020, RV…
…Zur Unzulässigkeit der Revision: Da keinerlei Umstände festgestellt werden konnten, die auf das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG hindeuten und das Erkenntnis im Hinblick auf die Frage der Bewilligung einer Aussetzung nach Erledigung des Rechtsmittels in der Hauptsache im…
…wesentlich ab, so steht dies der Bewilligung der Aussetzung im beantragten Ausmaß nicht entgegen. Unbestritten ist, dass die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2001 bis 2004 und der Umsatzsteuer 2002 bis 2004 mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 14. April…
…entsprechenden Antrages nicht berechtigt war. Durch die Aufhebung wurde der Bescheid über die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung aus dem Rechtsbestand beseitigt, womit dem Berufungsbegehren entsprochen und dem Standpunkt des Bw. Rechnung getragen wurde. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage erweist sich das nicht näher…
…auch die Bewilligung der Aussetzung auf Grund eines bereits vorliegenden Antrages nicht mehr in Betracht kommt. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem gleichfalls zu § 212a BAO ergangenen Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, bei gleichartigem Sachverhalt ausgesprochen, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen…
…Bewilligung der Aussetzung der Einhebung zu erfolgen hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Das bedeutet, dass die belangte Behörde bei Vorliegen eines Antrags von Amts wegen zu prüfen hat, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (hier die unmittelbare oder mittelbare Abhängigkeit von einem Beschwerdeverfahren) vorliegen. Aus der…
…unter Prüfung der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung zu ergehen hätte (siehe auch VwGH 4.7.2008, 2005/17/0246). Die vom Bf. begehrte Bewilligung der Aussetzung kam daher alleine deshalb nicht in Betracht, weil es mittlerweile an einem noch unerledigten Rechtsbehelf in der Hauptsache…
…kommt die von der Bf. angestrebte Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 45 Abs. 2 UZK iVm § 212a Abs. 1 BAO durch das Bundesfinanzgericht nicht mehr in Betracht (vgl. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0196). Die angestrebte Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung hätte…
…steht dies der Bewilligung der Aussetzung im beantragten Ausmaß nicht entgegen. (4) Die für Anträge auf Aussetzung der Einhebung geltenden Vorschriften sind auf Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung derartiger Anträge und auf solche Beschwerden betreffende Vorlageanträge (§ 264) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung…
…anhängig. Alleine auf Grund dieser für das Schicksal der vorliegenden Beschwerde entscheidenden Feststellung kommt die vom Bf. angestrebte Bewilligung der Aussetzung der Einhebung durch das Bundesfinanzgericht nicht mehr in Betracht (Beschluss VwGH 27.9.2012, 2010/16/0196). Daran ändert auch der Einwand des Bf…
…iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG hindeuten und das Erkenntnis im Hinblick auf die Frage der Bewilligung einer Aussetzung nach Erledigung des Rechtsmittels in der Hauptsache im Einklang mit der zitierten höchstgerichtliche Rechtsprechung steht, war die Revision als unzulässig zu erklären. Wien, am 27…
…iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG hindeuten und das Erkenntnis im Hinblick auf die Frage der Bewilligung einer Aussetzung nach Erledigung des Rechtsmittels in der Hauptsache im Einklang mit der zitierten höchstgerichtliche Rechtsprechung steht, war die Revision als unzulässig zu erklären. Wien, am 2…
…nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Zur Unzulässigkeit der Revision: Da keinerlei Umstände festgestellt werden konnten, die auf…
…an und erklärt diese zum integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Berufungsentscheidung. Im Ergebnis kann somit dem Standpunkt des Finanzamtes, die Berufung gegen den endgültigen Umsatzsteuerbescheid 1997 erscheine wenig Erfolg versprechend, nicht entgegengetreten werden. Im Übrigen würde die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung nach dem Wortlaut des …
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…die Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK. Im Zuge des weiteren Verfahrens verweist die Bf. auf die Rsp des EuGH. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 25. Oktober 1999, Zahl: wurde die Berufung gegen den Vorschreibungsbescheid als unbegründet abgewiesen. Nach Ausführung der Voraussetzungen der…
…Rechnung tragenden Berufungserledigung ergehenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Gemäß § 212a Abs. 2 BAO ist eine Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, a) insoweit der Berufung nach der Lage des Falles wenig Erfolg…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.S., gegen den Bescheid des Finanzamtes A, betreffend die Abweisung eines Antrages um Bewilligung der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…