…so wird er im eigenen Namen tätig und es liegt - soweit er nicht eine Eigenleistung erbringt - eine Besorgungsleistung vor. 23.1.1.5. Gemischte Reiseleistungen an Nichtunternehmer Rz 2958: Gemischte Reiseleistungen liegen vor, wenn der Unternehmer sowohl Eigenleistungen erbringt als auch Reisevorleistungen in Anspruch nimmt…
…den Omnibus mit Fahrer an den Linieninhaber und der Linieninhaber erbringt die Beförderungsleistung. Rz 3003: Gleichfalls kann von einem Gestellungsvertrag ausgegangen werden, wenn im Rahmen einer Personenbeförderung ein Omnibus schadhaft wird und es wird bis zur Reparatur von einem anderen Unternehmer ein Omnibus mit Fahrer…
…Unternehmer einem Reisenden gegenüber im Zusammenhang mit einer Reise erbringt (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0120). Der Unternehmer muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer…
…insgesamt nicht mehr von einer Besorgungsleistung gesprochen werden, was die Anwendung des § 3a Abs. 4 UStG 1994 ausschließe. Gerade die Bestimmung des § 23 Abs. 2 UStG 1994 spreche ausdrücklich aus, dass mehrere Reiseleistungen eines Unternehmers im Rahmen einer Reise an einen Leistungsempfänger als eine einheitliche…
…entspricht. Der Unternehmer muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die…
…UStG Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. § 23 UStG 1994 gilt für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen Reiseveranstalter, ein Reisebüro oder einen Unternehmer mit anderen Betätigungen handelt…
…diesem Sinn: VwGH 12. Februar 1980, 2267/79). Der unabhängige Finanzsenat beurteilt in freier Beweiswürdigung das im Aktenvermerk des Finanzamtes festgehaltene Vorbringen des rechtsfreundlichen Vertreters der Bw., nämlich dass diese Reiseleistungen auch an Unternehmer erbracht hat, als glaubwürdig. Nicht nur, dass es nach ständiger Rechtsprechung…
…entspricht. Der Unternehmer muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die…
…UStG, § 23, Rz. 6, S. 1562). Reisevorleistungen hingegen sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Anwendungsbereich des § 23 UStG beschränkt sich somit auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 23, Rz. 7, S. 1562)…
…Vorschriften, sodass der Vorsteuerabzug zu gewähren sei. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab mit der Begründung, dass die Bw. als Betreiberin eines Reisebüros durch die Weitergabe der Hotelschecks an andere Unternehmer Besorgungsleistungen gemäß § 3a Abs. 4 UStG 1994 erbracht habe. Daher…
…Unternehmern besorgt, so unterliege jede einzelne Leistung mit dem vereinbarten Entgelt der USt nach den allgemeinen Vorschriften (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0120). Bei der Weiterverrechnung von Eintrittsberechtigungen handle es sich um Besorgungsleistungen im vorhin genannten Sinn, welche im konkreten Fall an einen Unternehmer…
…an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, wonach bei Vorliegen inländischer Umsätze das Erstattungsverfahren nicht zur Anwendung kommt). Die diesbezüglichen Vorsteuerbeträge können nur im Veranlagungsverfahren unter Erklärung der in Österreich erbrachten Umsätze Berücksichtigung finden, also nur dann, wenn die in Österreich steuerbaren Besorgungsleistungen…
…Besorgungsleistung muss das Handeln auf fremde Rechnung erfolgen, d.h. dass das wirtschaftliche Risiko, das mit der besorgten Leistung verbunden ist, nicht vom Besorgenden getragen wird (vgl. Kolacny/Mayer, UStG 1994², § 3a, Anm. 7). Diese Unterscheidung ist allerdings gegenständlich von sekundärer Bedeutung, denn besorgende Unternehmer…
…ausscheidet. Die Leistungen der Bw. würden überwiegend dem Grunde nach als Reiseleistungen gelten, für die allerdings nicht die speziellen Regelungen des § 23 UStG 1994, sondern die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes zur Anwendung kämen, weil diese an Unternehmer erbracht wurden (Ruppe, UStG 1994³, § 23, Tz. 14)…
…Leistungen der Bw. würden überwiegend dem Grunde nach als Reiseleistungen gelten, für die allerdings nicht die speziellen Regelungen des § 23 UStG 1994, sondern die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes zur Anwendung kämen, weil diese an Unternehmer erbracht wurden (Ruppe, UStG 1994³, § 23, Tz. 14). Eine Reise…
…Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ausgeführt hat und deshalb die die Anwendung des eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer ausgeschlossen ist. Beschränkt sich die Organisation von Kongressen (Veranstaltungen) nicht bloß auf die Besorgung einzelner Leistungen ohne nennenswerten organisatorischen Aufwand…
…frei. 23.7. Bemessungsgrundlage 23.7.1. Bemessungsgrundlage bei Besorgungsleistungen Rz 3051: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, abzüglich der in der Differenz enthaltenen Umsatzsteuer von 20%. Grundsätzlich ist hier…
…März 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2002 erfolgt mit € 12.935,12 Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
…sei, wenn eine Leistung auf dem Gebiet der Werbung von einem Unternehmen erbracht werde, welches sich nicht ausschließlich und nicht einmal hauptsächlich mit Werbung befasse, gibt der EuGH doch unmissverständlich zu verstehen, welche hohen Anforderungen an das erforderliche Werbe-Know-How zu stellen sind, um…
…93 und 94 EG). 11. Strittig ist, ob es sich bei den hier zu beurteilenden - ausschließlich an Unternehmer iSd UStG 1994 erbrachten - Verpflegungsleistungen um (umsatzsteuerrechtlich) selbständige Leistungen handelt oder aber um sog. unselbständige Nebenleistungen, die das steuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung (Beförderungsleistung) teilen. Vor dem Hintergrund…