…belgischen Umsatzsteuerrechtes (vgl. hiezu Rz 3912n). 103a.1.7.2. Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen für Nichtunternehmer Rz 3912k: Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen eine sonstige Leistung bei einem Dritten in Auftrag gibt. Der Dritte erbringt diese…
…vom 26. Mai 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 01-12/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat die Erstattung der Vorsteuern aus der Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen im Wesentlichen mit der Begründung, dass…
…von ihr getätigten Umsätze (Provisionen) komme die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb zum Tragen. Unter die genannte Norm seien vielmehr insbesondere die folgenden sonstigen Leistungen zu subsumieren: Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; inländische und innergemeinschaftliche…
…1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Die Beförderungsleistung des Unterfrachtführers F1 an den Frachtführer F ist eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung, da sich der Bestimmungsort dieser Beförderung in einem anderen Mitgliedstaat (Italien) befindet. Der Ort dieser Leistung bestimmt sich ebenfalls…
…zum Empfänger; für den Umschlag und die Lagerung von eingeführten Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen, Probeziehen oder Anmelden zur Abfertigung zum freien Verkehr; für die Besorgung der oben angeführten Leistungen;…
…da die Beschaffung sämtlicher Genehmigungen der M GmbH obliege, könne er auch nicht wissen, ob J von der erforderlichen (ergänze: güterbeförderungsrechtlichen) Bewilligungen gewusst habe (Finanzstrafakt Bl. 255). Es erscheint tatsächlich nicht abwegig, dass sich der Beschuldigte bei den Disponenten der Partnerspeditionen über die erforderlichen behördlichen…
…dies der Fall sein, würde die Dreiecksgeschäftsregelung von vornherein nicht anwendbar sein. Zu klären sie daher, - ob nach dem tatsächlich verwirklichten Sachverhalt überhaupt Reihengeschäfte vorliegen würden, für die allenfalls die Dreiecksgeschäftsregelung zur Anwendung gelangen könne und - ob gegebenenfalls die innergemeinschaftlichen Erwerbe iSd Art. 3 Abs…
Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…
…mit 6.9.2007 Überprüfung UlD per 10.3.2008 Vergabe Steuernummer per 6.9.2007 Bescheid über Gewerbe per 30.11.2007 mit GF Frau V.G. Gewerbeanmeldung Überlassung von Arbeitskräften Geschäftsführerbestellung Frau V.G. Gewerbeanmeldung Güterbeförderung per 25.1.2008 Geschäftsführerbestellung G.B…
2.5. Genehmigungsfreiheit (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste - einschließlich damit im Zusammenhang stehender Leerfahrten - genehmigungsfrei: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre…
…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…
…die nicht genehmigungsfrei sind (siehe Abschnitt 2.3.2.), können im Rahmen des Interbus-Übereinkommens Genehmigungen von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten des Interbus-Übereinkommens erteilt werden. Ein Muster einer solchen Interbus-Genehmigung ist als Anlage 4 angeschlossen. (2) Für solche genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehre können aber…
…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…
…Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht…
…der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster in Anlage 2) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU…
1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
Artikel 227 Interner Versand (1) Im internen Versandverfahren können nach den Bedingungen von Absatz 2 Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über ein anderes, außerhalb des Zollgebiets gelegenes Land oder Gebiet befördert werden. (2) Die Beförderung…
…15.3.2004, ZRV/0043-Z4I/02. Personen, die im Rahmen eines Unternehmens zur Besorgung von Geschäften eingesetzt sind, mit denen gewöhnlich auch Abfertigungen verbunden sind, gelten überdies ohne Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht als zur Vertretung des Unternehmens bei der Abfertigung bevollmächtigt und befugt; das…
…3.2. zulässig. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.), nicht aber…
…entsprechen. Sie wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar. Weitere an diesem Verkehr teilnehmende Unternehmen sowie Unterauftragnehmer sind in der Genehmigung oder in einem Anhang zur Genehmigung angeführt. Der Verkehr darf ausschließlich von einem in der Genehmigung angeführten Unternehmer durchgeführt werden.