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464 Treffer302 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/2138-L/02Bescheidberichtigung von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…wurde die Berufung gegen den Bescheid vom 6. Juni 2002 als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 293b BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid von Amts wegen insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Die Voraussetzung dafür sei im gegenständlichen Fall gegeben…

UFSK RV/0192-K/11Berufungsvorbringen im Verfahren gegen einen Berichtigungsbescheid (§ 293b BAO), das von der Bescheidberichtigung nicht umfasst ist und daher bereits in einer Berufung gegen den berichtigten Bescheid erstattet hätte werden müssen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…dass die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes Spittal Villach versprochen habe, die geltend gemachten Differenzen zu prüfen und gegebenenfalls von Amts wegen einen - wiederum rechtsmittelfähigen - Berichtigungsbescheid zu erlassen. In dem auf Grundlage des § 293b BAO erlassenen Berichtigungsbescheid vom 3.8.2010 wurde das laut Bescheidbegründung "irrtümlich…

UFSF RV/0013-F/11Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012

…der verfahrensgegenständlichen Bescheidberichtigung festzuhalten, dass nach der Bestimmung des § 302 Abs. 1 BAO Abänderungen, Zurücknahmen und Aufhebungen von Bescheiden, soweit nicht anderes bestimmt ist, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig sind. Darüber hinaus sind gemäß § 302 Abs. 2 lit. a BAO von Amts wegen vorgenommene…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

…gewesen). Im ursprünglichen Bescheid sei die Bestimmung des § 36 EStG gar nicht zur Anwendung gekommen, sodass die vom Finanzamt nunmehr gewünschte Rückgängigmachung der von Amts wegen vorgenommenen Anwendung des § 206 BAO nicht mit einem "bestehenden Widerspruch zum Wortlaut des § 36 EStG 1988" begründet werden könne…

BFG RV/5100316/2012Absolute Verjährung eines Abänderungsbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…1 BAO ist, wenn ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, dieser ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die…

UFSI RV/0891-I/101. Anregung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. Antrag auf Bescheidberichtigung nach § 293b BAO 3. Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 92 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2013

…1998 bis 2005 zu erlassen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. August 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unzulässig zurück und führte zur Begründung aus, nach ständiger Rechtsprechung hätten Abgabepflichtige keinen Anspruch auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Bei der Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs…

UFSW RV/0383-W/04Wiederaufnahme von amtswegen wegen Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…Verfahren mit Bescheiden vom 22. September 2003 rechtfertigen. Zudem ist aktenkundig erkennbar, dass zwischen dem Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsvorentscheidungen und der Wiederaufnahme der Verfahren von amtswegen keine neuen Tatsachen hervorgekommen sind, die zu einer Wiederaufnahme der Verfahren berechtigen würden. Gemäß § 307 Abs 3 BAO…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…293b BAO) könne die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berücksichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Der erste Einkommensteuerbescheid 2002 vom 1.07.2003, in welchem als Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern 2.530,00 €…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…August 2010 Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gemäß 299 Abs. 2 BAO ist mit dem…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 1/2

…299 BAO korrigiert. § 299 BAO in der ab 20.12.2003 geltenden Fassung des BGBl I 2003/124 lautet: (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides…

UFSL RV/1478-L/10Bescheidberichtigung wegen Kommafehler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sollte mit § 293 Abs…

UFSL RV/1477-L/10Bescheidberichtigung wegen Kommafehler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sollte mit § 293 Abs…

UFSL RV/0743-L/05Keine Bescheidberichtigung auf Antrag wegen offensichtlicher Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, wenn bei den Veranlagungen 1994 bis 2003 das bis 1993 gewährte Pendlerpauschale nicht mehr berücksichtigt wird, weil die ESt.-Erklärungen und die Beilagen dazu keinerlei Angaben enthalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…worden sei. Die Beantragung des Pendlerpauschales bedürfe eines Antrages des Steuerpflichtigen und sei auch nicht von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Behörde sei wie bei sämtlichen, im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten, nicht zu Ermittlungen verpflichtet. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung nach § 293b…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…BAO vorgenommene Bescheidberichtigung bzw. gegen die inhaltliche Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293 b BAO in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen…

UFSS RV/0328-S/06Berufung gegen Einkommensteuer wegen Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO im Zusammenhang mit Werbungskosten insbesondere Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2009

…wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Wie aus dem Kommentar "Ritz" zur Bundesabgabenordnung (3 Auflage) zu § 293b BAO hervorgeht…

BFG RV/5100784/2012Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2015

…293b BAO lautet: . „Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.“ Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf eine übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 2/2

…Rechtsgrundlagen und Sachverhalt Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und…

BFG RV/1100102/2020Bescheidberichtigung aufgrund der Übernahme einer unvertretbaren Rechtsansicht aus einem Antrag auf Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2021

…erhob durch ihre Steuervertretung gegen den Berichtigungsbescheid Beschwerde und führte begründend aus, eine Berichtigung gemäß § 293b BAO sei nur insoweit von Amts wegen zulässig, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Eine offensichtliche Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen liege im Beschwerdefall nicht vor…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…vom 24.Juni 2008 behoben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtslage: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO ist vor allem in jenen Fällen anwendbar…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…Am 6. November 2007 stellte die Berufungsführerin einen Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO. In der Begründung führte die Berufungsführerin im Wesentlichen aus: "Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine…