…und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. 2. Die Berufung gegen die (vermeintlich ergangenen) Bescheide über die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie 2002 und 2003 wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Innsbruck führte bei der Berufungswerberin (Bw.) eine abgabenbehördliche Betriebsprüfung u…
…Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II.) beschlossen: Die Berufung gegen einen vermeintlich ergangenen Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2007 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach einer Außenprüfung der Jahre 2006 und 2007 wurde in dem darüber erstatteten Bericht vom 20.3.2009…
…Dr. Beisteiner Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. Lasserstraße 2A, 5020 Salzburg, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02. Oktober 2018 hinsichtlich der 1) Beschwerde gegen den vermeintlich ergangenen Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. Juni 2013, mit dem die "Eingabe vom 12. Dezember 2012…
…im Ermittlungsverfahren zur Veranlagung 1999 nicht entkräftet werden konnten, da ein vertretener Steuerpflichtiger sonst gewiss mit Rechtsmittel gegen einen - vermeintlich ohne ersichtlichen Grund vorläufig ergangenen - Einkommensteuerbescheid 1999 vorgegangen wäre bzw. eine noch ausstehende Begründung unter Verweis auf § 93(3)a BAO eingefordert hätte. Die erklärten…
…Bescheid als wirksam angesehen wird. U.a. gegen die vorgenannten Bescheide für 2006 und 2007 wurden Beschwerden (ursprünglich: Berufungen) erhoben. Einer der Beschwerdeführer war der Bf. Das Bundesfinanzgericht erließ hierzu eine einheitliche Entscheidung zu GZ. RV/7100470/2014, welche u.a. an den Bf. ergangen…
…enthalten ist. Inhaltlich sei die Berufung gegen den Bescheid gerichtet, auf dem im Betreff angegeben ist "Kreditvertrag "ohne Datum". Es geht um die zeitlich erste Schrift, bezeichnet "ohne Datum". Die Unterschrift der P. sei nur von einem Geschäftsführer geleistet worden. Auf die Frage des Referenten…
…Sparbuchzinsen um einen vermeintlich doppelt erfassten Betrag zu vermindern sei. Dieses Vorbringen sei geeignet, die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, zu erkennen, welche Unrichtigkeit die Beschwerdeführerin den bekämpften Bescheiden zuerkennen wolle. Die Beschwerdeführerin trägt dem entgegen vor, sie habe in der Berufung nicht bloß…
…dieser seinen Ausgang einzig in der Berufung des Beschwerdeführers vom 10. Oktober 2010 gegen den in einem Verfahren nach dem Meldegesetz ergangenen Bescheid des Magistrates der Stadt A-Stadt. Diese Berufung war nicht entsprechend vergebührt worden, worüber aber weder eine andere Verwaltungsbehörde noch ein anderes…
…auch aufgehobene Bescheide ihre Auswirkung auf die Verjährung behalten und auch rechtswidrige Bescheide Verlängerungswirkung haben. Auch die Anpassung abgeleiteter Bescheide von „vermeintlich“ ergangenen Feststellungs- oder Nichtfeststellungsbescheiden stellt eine „Folge“ der Außenprüfung dar, weshalb den Einwendungen des steuerlichen Vertreters in Bezug auf das Vorliegen eines Denkfehlers…
…dies eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar, die allenfalls in der Berufung gegen einen Bescheid, wenn sich gegen diesen sachliche Bedenken ergeben, geltend gemacht werden kann" (vgl VwGH 3.6.1997, 95/06/0227). Darüber hinaus sind Verfahrensmängel bei Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides nur…
…gegenständlichen Fall - (bezogen auf das Ausfertigungsdatums des Bescheides) in (möglicherweise auch nur zufälliger) zeitlicher Nähe zum Ausfertigungszeitpunkt des Einkommensteuerbescheides 2008 eingereicht wird. Dass es sich bei der am 1.12.2009 eingereichten Einkommensteuererklärung 2008 nicht um eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom 26…
…datierter Bescheid ergangen. Gegen diesen wurde jedoch - wie zuvor schon ausgeführt - die Berufung vom 7. Juli 2008 nicht erhoben. Seitens der Bw wurde im Beiblatt zur Berufungsschrift vom 12. November 2009 beim Feststellungsbescheid in Sachen der Bw eine unerledigte Berufung vom 11. Dezember 2008 gegen…
…Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2000-2002. Am 14.8.2003 erhob der rechtsfreundliche Vertreter des Bw. gegen die ergangenen Bescheide das Rechtsmittel der Berufung und führte wie folgt aus: Er berufe sich auf die erteilte Vollmacht des Bw., beschränkt auf die hier in Berufung gezogenen Verfahren…
…der Berschwerdeführerin über die Beschwerde vom 27.05.2019 gegen den nach § 299 BAO ergangenen Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 23.04.2019 betreffend Aufhebung des Bescheides vom 18.01.2019 über die Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Recht erkannt…
…Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2001 bis 2003 vom 5.10.2005. Die Begründung lautet wie folgt: „…Nach Qualifizierung der fälschlich als „Bescheide“ zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß …
…einerseits als Vorlageantrag hinsichtlich der Einkommensteuer 2011 und andererseits als Berufung hinsichtlich der Einkommensteuer 2012. Im Gegensatz zu dieser Eingabe, welche im Hinblick auf das Streitjahr 2011 als Berufung gegen den in Sachen Einkommensteuer 2011 ergangenen Bescheid vom 8. Juli 2013 (eine vermeintliche Berufungsvorentscheidung gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Helmut Caks, Rechtsanwalt, 8011 Graz, Friedrichgasse 6/I/8, vom 29. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Dezember 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299…
…ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen § 307 Abs 1 BAO." (VwGH 27.02.1980, 1596/78; 09.11.1983, 82/13/0038; 18.10.1988, 87/14/0173, VwSlg 6357/F). bzw "Es widerspricht dem Gesetz, eine Berufung…
…4. Juni 2006 Berufung gegen den Nichtfeststellungsbescheid für 2002 erhoben. Körperschaftsteuer 2003 Der Körperschaftsteuerbescheid 2003 erging erklärungsgemäß am 4. April 2004. Die Bf. sowie die atypisch stille Gesellschaft wurden einer weiteren Prüfung für die Jahre 2003 bis 2006 unterzogen. Aufgrund der Würdigung der Ap. bei…
…BGBl. 141/1955 idgF, eine 10,5%ige Erbschaftsteuer im Betrag von S 62.370 = € 4.532,60 vorgeschrieben. Im Rahmen der Berufung gegen einen weiteren in gegenständlichem Verlassenschaftsverfahren ergangenen Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 16. Mai 2001 beantragt, "den bereits rechtskräftigen Erbschaftsteuerbescheid…