Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Achmed Ghazal, Wirtschaftstreuhänder, 8010 Graz, Heinrichstraße 22, vom 11. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Dezember 2009 betreffend Umsatzsteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 19. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 9. Mai 2006 betreffend Säumniszuschläge für Umsatzsteuer 2000, 2001 und 2002, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer…
…eingebrachte Berufung - trotz der mittelbaren Abhängigkeit des ESt-Bescheides - jedenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist erhoben, weshalb § 209a Abs. 2 BAO hier nicht zur Anwendung gelangen kann. Der Umstand, dass der Wiederaufnahmebescheid in Rechtskraft erwachsen war, weil die Berufung sich ausdrücklich nur gegen den Sachbescheid richtete…
…Da somit der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 26. Mai 2008 mit dem Wegfall des Aufhebungsbescheides vom 26. Mai 2008 aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist, ist die Berufung gegen den neuen Einkommensteuerbescheid nachträglich unzulässig geworden und war daher als unzulässig geworden zurückzuweisen. Wien, am 7. Mai 2009
…aus den im Vorhaltsverfahren vorgelegten Unterlagen ersichtlich geworden, dass es sich beim dem Vorgang am 2.10.2000 nicht um einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt hätte. Dieser Umstand stelle eine neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO dar. Die Berufung gegen…
…2004 auf die Leibrentenansprüche verzichtet hatte und somit kein neuer Grund bei der Betriebsprüfung hervorgetreten ist. 2. Einkommensteuer 2004: Sollte die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid abgelehnt werden, so ist in der Sache selbst wie folgt auszuführen: Der Fachbereich begründet die Steuerpflicht des Verzichts auf eine…
…dass sich diese Berufung nicht gegen die Sachbescheide, sondern ausschließlich gegen die jeweilige Verfügung der Wiederaufnahme richtet. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2008 stellte der Rechtsvertreter im Namen des Berufungswerbers (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EW,1020 Wien, ADR, vertreten durch Günter Schober Wirtschaftstreuhand KEG, 1010 Wien, Dominikanerbastei 19, vom 7. Dezember 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk vom 27. Oktober 1998 über die…
…15/0004), dass bei Berufungen, die sowohl gegen die Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, zunächst die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden ist. Es widerspricht dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und nur über den Sachbescheid abzusprechen. Würde der…
…zu Grunde. Der Berufungswerber (Bw.) erhob am 12. September 2004 Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid, den im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Einkommensteuerbescheid 2002 und gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und auch die Festsetzung eines Sanierungsgewinnes im Einkommensteuerbescheid…
…2000 und gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und auch die Schätzung in den Sachbescheiden unzulässig sei. Mit Eingabe vom 14. März 2005 verzichtete der rechtliche Vertreter auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung wurde…
…erhob der Bw. im Wege seiner (nunmehrigen) steuerlichen Vertreterin Berufung gegen den o.a. Bescheid und führte in der Begründung Folgendes aus: Das Finanzamt Spittal Villach habe nach Abschluss einer Außenprüfung am 14. März 2005 den Einkommensteuerbescheid als Sachbescheid erlassen. Weiters sei mit Bescheid gemäß…
…vorerst über die Berufung (Beschwerde) gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Eine derartige Vorgangsweise würde die Entscheidung über die Berufung (Beschwerde) gegen den Sachbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belasten (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 24. Juni 2009, 2007/15/0041), was mit einem Rechtsbehelf gegen die Entscheidung…
…Zur Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass wenn - wie im gegenständlichen Fall - sowohl Wiederaufnahme- als auch Sachbescheid (eines Veranlagungsjahres) angefochten sind, zuerst über die Berufung (ab 1.1.2014 Beschwerde) gegen den Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden ist (vgl. u.a…
…VwGH-Judikatur). Auch hinsichtlich der Behebbarkeit sind sie getrennt zu beurteilen. 3) Der Verwaltungsgerichtshof hat zu der Fallkonstellation in der sowohl der Wiederaufnahme- als auch der Sachbescheid angefochten ist wiederholt ausgesprochen, dass zuerst über die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden ist, wobei die Absprache…
…Zur Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass wenn - wie im gegenständlichen Fall - sowohl Wiederaufnahme- als auch Sachbescheid (eines Veranlagungsjahres) angefochten sind, zuerst über die Berufung (ab 1.1.2014 Beschwerde) gegen den Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden ist (vgl. u.a…
…gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Diese inhaltliche Rechtswidrigkeit ist vom VwGH im Rahmen des Beschwerdepunktes von Amts wegen wahrzunehmen.“ (VwGH 8.11.1988, 88/14/0135). bzw „Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 8.11.1988, 88/14/0135, widerspricht es dem Gesetz, eine Berufung…
…ist es, dass der Bescheidadressat überprüft, ob der an ihn gerichtete Bescheid seiner Erklärung und den darin beantragten Abzugsposten entspricht. Ist der Bescheidadressat der Meinung, dies sei nicht der Fall, muss er gegen den Sachbescheid berufen. Das Rechtsinstrument der Wiederaufnahme dient nicht dazu, die Folgen…
…lautenden Sachbescheid nach sich zu ziehen, die Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig wäre, das in einem neu erlassenen Einkommensteuerbescheid diese Entschädigungszahlung ebenfalls nicht zu erfassen wäre und dass deswegen auch keine Anspruchszinsen vorzuschreiben seien. Diese Ausführungen sind geeignet, eine Berufung oder eine Beschwerde sowohl gegen den…
…hätten. Die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide sei somit nur auf ein Versehen minderen Grades zurückzuführen. Mit Bescheid vom 14. 1. 2009, der an die Firma JB und E. zu Handen EB gerichtet wurde, wies das Finanzamt den Wiedereinsetzungsantrag ab…