…Sinne des § 106 EStG 1988 eingeschränkt wird (also nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076 ). Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu. Gemäß § 1 der Verordnung zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…doch zusteht". Mit 19.11.2020 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht: "Bezughabende Normen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 Verordnung zu § 34 Abs. 8 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl. 1995/624) Verordnung zu §§ 26 Abs. 4 und 76 Abs…
…wird. An Hand eines Routenplaners (www.viamichelin.at) ist zwar feststellbar, dass Mattersburg von Wien weniger als 80 km entfernt ist. Dass im Sinne von § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes die tägliche Fahrzeit…
…dass Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Zur vorgenannten Bestimmung ist die…
…Absicht des Gesetzgebers sei, in Grenzfällen (wie dem konkreten) die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsenen Kosten bei der Berücksichtigung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage außer Acht zu lassen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…Die Gewährung des Freibetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 sei auch nicht auf die Zeit der Gewährung der Familienbeihilfe eingeschränkt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung…
…glaubwürdigen Ausführungen des Bw. und ist auch nicht strittig. Der festgestellte Sachverhalt war in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine…
…Höhe von S 18.000.- (Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes) zu gewähren ist. Mit Bescheid vom 15.1.2003 wurde diese Frage vom Finanzamt Landeck mit der Begründung verneint, dass "im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" bestehe. In der dagegen…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes iHv. EUR 1.320 geltend zu machen. Durch den am 05.12.2018 ergangenen Einkommenssteuerbescheid 2017 wurde der beantragte Pauschbetrag mit folgender Begründung nicht berücksichtigt: "Gem. § 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des…
…für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In § 2 Abs. 2 der zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II 624/1995, die in der Fassung des…
…Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von EUR 110,00,-- pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach …
…die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht vorgelegen seien. Am 29. März 2010 brachte der Abgabepflichtige die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 ein, in welcher er wiederum u.a. Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung…
…11.1.2010 allerdings nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, d.h. es hat den beantragten Pauschbetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, so das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung, würden nur dann als außergewöhnliche Belastung gelten…
…anzuwenden (Doralt aaO, Tz 65, 66). Als Wohnort gilt der Familienwohnsitz, an dem der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit hat, an der familiären Haushaltsführung und Verpflegung teilzunehmen. Entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. 1965/624 idF BGBl…
…über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988) idF BGBl I 2012/112 lautet auszugsweise: "Außergewöhnliche Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufs-ausbildung berücksichtigt. Nach dem…
…Verordnung ist der Wohnort U der Berufungswerberin als Gemeinde angeführt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt vom und zum Ausbildungsort Innsbruck zeitlich noch zumutbar ist. Gemäß § 2 Abs 2 der erstgenannten Verordnung (BGBl. 624/1995 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes) gilt…
…Für den Unterhalt des Sohnes sei sie als Alleinerzieherin in Form finanzieller Unterstützung aufgekommen. Über die Berufung wurde erwogen: § 34 EStG regelt die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen. In § 34 Abs. 8 EStG wird speziell auf Aufwendungen für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes Bezug genommen…
…Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht die gleichen Maßstäbe wie für das Pendlerpauschale herangezogen werden, wurde auf den unterschiedlichen Regelungszweck der beiden Bestimmungen verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: I. Sachverhalt: Der im strittigen Jahr 19 Jahre alte Sohn des Bf…
…Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. 1995/624). Die genannte Schule ist lediglich 14 Straßenkilometer vom Wohnsitz der in Rede stehenden Schüler (NK ) entfernt und somit innerhalb der (im § 2 Abs.1 der obzitierten VO normierten) Entfernungsgrenze (80 km zum Wohnort)…