Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wohnadresse, vom 17. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Stundungszinsen entschieden: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Stundungszinsen in Höhe von bisher € 71…
…ist allein der Zeitraum strittig, für den Anspruchszinsen zu entrichten sind. Nach Auffassung des Berufungswerbers würde der Bemessungszeitraum in verfassungskonformer Interpretation des § 205 BAO mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärungen beim Finanzamt enden. Zur Frage der Auslegung von Verwaltungsvorschriften, zu denen auch die Bundesabgabenordnung…
…205 BAO kein Ermessen eingeräumt ist. Aussetzungszinsen werden daher nicht deshalb rechtswidrig, weil das Berufungsverfahren unangemessen lang gedauert hat, sofern der Bemessungszeitraum von 42 Monaten nicht überschritten wird. Daher gehen die Einwendungen bezüglich der Dauer des Verfahrens, Verschulden und Zinsvorteil ins Leere. Gemäß § 214 Abs…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 7. Juni 2006 gegen die Abgabenbescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 24. Mai 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) hinsichtlich des Kalenderjahres 2002 entschieden: Den Berufungen wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache JPGmbH, vom 4. Juli 2016, vertreten durch FHM, gegen die Bescheide des Finanzamtes BE vom 22. April und 2. Mai 2016, betreffend Haftung Kapitalertragsteuer 2012 bis 2015, Körperschaftsteuer 2012 bis 2014 und…
…ist die Vorsteuerkürzung EUR 587.065,39 anstatt EUR 586.665,33 und somit beträgt die Vorsteuer nach der Betriebsprüfung EUR 325.883,72 § 1 Mineralölsteuergesetz 1995 in der im Bemessungszeitraum geltenden Fassung: (1) Mineralöl, das im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht wird…
…Sachverhaltselementen zu beschränken. Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, ist keine Vorfrage, sondern eine für jeden Bemessungszeitraum zu lösende Rechtsfrage (VwGH 17.12.2001, 95/14/0010 mit Verweis auf VwGH 30.11.1999, 94/14/0124). Wie der Bf. im Ergebnis zutreffend ausführt, ist weder…
…5. die Höhe des Gewinns eines Glücksspielanbieters für einen Bemessungszeitraum in Bezug auf normales Glücksspiel errechnet sich aus der Gesamtheit der im Bemessungszeitraum an ihn gezahlten Einsätze für normales Glücksspiel abzüglich des Betrags seiner Ausgaben in Bezug auf diesen Zeitraum für Preise für solches Glücksspiel…
…Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 21.05.2015 berufen, so sei die Einkommensteuer im Bemessungszeitraum zu hoch bemessen worden. Die Steuer sei vielmehr mit 0,00 € zu bemessen und der Einkommensteuerbescheid 2014 zur Gänze aufzuheben. Weil die Einkommensteuer 2014 in Höhe von…
…nachträglich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Überführung in das Verfahren 42 nicht erfüllt waren. Demnach ist für den Beginn des Bemessungszeitraumes für die Abgabenerhöhung nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglichen Abgabenschuld, wie es das Zollamt seiner Berechnung zugrunde gelegt hat, sondern der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 02.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.05.2021, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…gemeinsamer Festsetzungsbescheid für alle drei Kraftfahrzeuge zu erlassen. Die bescheidmäßige Festsetzung hat sich auf die gesamte, im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche und nur bestimmte Sachverhalte oder Fahrzeuge in Betracht zu ziehende Abgabenforderung zu erstrecken (vgl. VwGH 19.6.2013…
…die Selbstbemessung als unvollständig oder als unrichtig erweise, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf die gesamte im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche und nur bestimmte Sachverhalte in Betracht ziehende Abgabenforderung zu erstrecken. Die Abgabe stelle sich als eine einheitliche…
…mit der Fahrgestellnummer *FN2* gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 (widerrechtliche Verwendung) festgesetzt. Für das erstangeführte Kraftfahrzeug wurde die NoVA für den "Bemessungszeitraum 13.04.2017", für das zweitangeführte Kraftfahrzeug für den "Zeitraum 22.03.2014" festgesetzt. 2. Nach einer gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerde…
…Die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum 2001 bis 2009 sei mit 1.675.000 Euro ermittelt worden. Für den Bemessungszeitraum 2001 bis 2009 ergebe sich somit ein Kommunalsteuerbetrag i.H.v. 50.250 Euro. Nach der Abgabenprüfung durch die WGKK wurden anlässlich einer Revision vom 21…
…Panamera mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG2*** jeweils Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 (widerrechtliche Verwendung) fest (für das erstangeführte Kraftfahrzeug: "Bescheid(e) über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe Bemessungszeitraum: 13.04.2017"; für das zweitangeführte Kraftfahrzeug: "Bescheid(e) über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe Zeitraum: 22…
… 201 Abs. 3 Z. 1 BAO zwingend - vom Finanzamt war keine Ermessensentscheidung zu treffen - Abgabenbescheide über die Wettgebühr für den Bemessungszeitraum 01/2012 bis 12/2012 zu erlassen. Die Freebets wurden als vermögenswerte Leistungen behandelt und bei den Einsätzen berücksichtigt. Die Abgabenfestsetzung erfolgte entsprechend der…
…1993 betrage die Kommunalsteuer 3% der Bemessungsgrundlage. Für den Bemessungszeitraum Jänner bis Dezember 2013 ergebe sich daher ein Kommunalsteuerbetrag von 7.362,18 Euro. In seiner Stellungnahme vom 19.02.2018 habe der Beschwerdeführer im Wesentlichen vorgebracht, nur als Treuhänder die Kommanditistentätigkeit bei der gegenständlichen…
…und er damit am Halten der Spielapparate beteiligt gewesen sei. Die Glücksspielautomatenabgabe betrage für den Bemessungszeitraum Mai und Juni insgesamt 11.200,00 Euro (1.400,00 Euro x 4 Apparate x 2 Monate). Der Säumniszuschlag in Höhe von 2% sei nach der zwingenden Vorschrift…