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UFSG RV/0269-G/02Bekleidungsaufwand einer Musikgruppe und Verpflegungsmehraufwand bei einer Verköstigung durch den jeweiligen Veranstalter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 13. September 2001 betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid und den Bescheid…

LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

5.9.2 Arbeitskleidung Rz 322: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung (VwGH 10.10.1978, 0167/76…

BFG RV/7102437/2013Wohnraumsanierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2015

…Weiters sei die Fa. "C" von B in seinem Namen beauftragt worden. Alle Arbeiten seien ausschließlich von diesen beiden Fachbetrieben (vorrangig den "A") durchgeführt worden. Hinsichtlich der Bekleidungsaufwendungen gab der Bf. bekannt, dass er seitens seines Arbeitgebers bei der D (Bankgebäude) abgestellt sei und dort…

UFSL RV/0805-L/07Werbungskosten einer Sportlehrerin (Fortbildung, Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009

…von Hallenschuhen geltend, die nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 grundsätzlich unter dem Titel Bekleidungsaufwand als Arbeitsmittel gelten könnten. Allerdings war im Zusammenhang mit der Qualifikation dieser Aufwendungen als Werbungskosten wiederum auf die bereits mehrfach zitierte Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2…

BFG RV/7103238/2011Aufwendungen für bürgerliche Kleidung stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, St.Nr. Nr., gegen den Bescheid des FA Gänserndorf Mistelbach vom 4. Juli 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: D er Beschwerde wird teilweise…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Kammerbeiträge Rz 1569: Siehe Rz 1412 ff. Kfz-Aufwendungen Rz 1570: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Kilometergeld Rz 1571: Siehe LStR 2002 Rz 289 und Rz 371, und Stichwort "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Zur Höhe siehe LStR 2002 Rz 1404. Ab 1. Jänner 2011 bis…

BFG RV/3100822/2016Bürgerliche Kleidung als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. AB in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, über die Beschwerden vom 14. Juli 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kufstein Schwaz vom 11. Juli 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie vom 12. Juli…

UFSL RV/0954-L/05Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten bei Zugehörigkeit eines Kfz zum Betriebsvermögen (und kein Ansatz von Kilometergeldern) bzw. Kosten der privaten Lebensführung mangels typischer Arbeitskleidung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007

…| 42,00 | 4 Pack. Slip | 47,60 | Summe (incl. 20 % Ust) | 389,00 | Gesamter Bekleidungsaufwand | € 706,70 Weiters sind noch folgende Belege aktenkundig. | 1 Beleg der Firma T.Q. vom 22. Dezember 2003 | Handy -B…

UFSL RV/0937-L/05Kleidung eines Lehrabschlussprüfers als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…nur während der Arbeitszeit getragen wird, die Aufwendungen - wie im gegenständlichen Fall - auf Grund gesetzlicher Kleidungsvorschriften erwachsen sind oder etwa dadurch ein beruflich bedingter erhöhter Bekleidungsaufwand entsteht. Diese eindeutige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist auch in der Literatur unumstritten (siehe zB Quantschnigg/Schuch, a.a.O…

BFG RV/5100967/2011Bekleidung (Berufskleidung) einer Restaurantfachfrau (Kellnerin)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2018

…Röcken etc. sowie von Schuhen aus dem Jahr 2005 vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.3.2011 wies das Finanzamt das Begehren mit der Begründung ab, dass der Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle. Diese…

BFG RV/3100053/2024Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sowie Arbeits- und Berufsbekleidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den von der belangten Behörde Finanzamt Österreich zu Steuernummer ***BF1StNr1*** am 21. April 2023 ausgefertigten Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2022 zu Recht erkannt: I. Die…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 2/3

Die Bw. habe € 764,78 (2006) und € 732,60 (2007) als Betriebsausgabe "Dekoration" geltend gemacht. Im Jahr 2006 würden die vorgelegten Belege nicht mit dem Buchhaltungskonto übereinstimmen. Die Bw. werden um Aufklärung ersucht. Der gesamte Einkauf DM-Drogeriemarkt laut Rechnung vom 23. Dezember…

UFSL RV/0263-L/07Aus- und Fortbildungskosten einer Lehrerin. Anerkennung von Fortbildungsaufwendungen, wenn ein direkter Bezug zur bisherigen Tätigkeit erkennbar ist. Vorläufige Anerkennung von Ausbildungskosten, wenn die Ertragsfähigkeit einer neuen Tätigkeit noch nicht gewiss ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 15. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen…

UFSI RV/0422-I/04Berufsausbildung eines Wellnesstrainers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Die berufliche Tätigkeit als Sekretär am L stehe in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Wellness- bzw. Personaltrainers. Bekleidungsaufwand könne nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung, die…

BFG RV/2100231/2015Arbeitskleidung einer Gärtnerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 19. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 23. Oktober 2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…

BFG RV/5100726/2022Arbeitshose als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2022

…€ 686,08 erhöht. Dies begründete das Finanzamt wie folgt: "Die Beiträge für die Netzwerke wurden nicht wie beantragt als Gewerkschaftsbeträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen (KZ 717) sondern als sonstige Werbungskosten (KZ724) anerkannt. Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden…

UFSW RV/4234-W/02Arbeitszimmer und diverser teils privat veranlasster Aufwand eines Sachverständigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…vorgelegten Unterlagen: | Miete: | 9.595,52 | Versicherung: | 345,90 | Strom: | 1.972,91 | Abzugsfähige Bürokosten: | 11.914,33 4) Sonstiger betrieblicher Aufwand: a) Bekleidungsaufwand (11.280,50): Nach Ihren Angeben handelte es sich dabei um Anzüge (Fa…

BFG RV/1300004/2017Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten durch einen steuerlich unvertretenen Vermieter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2017Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux , den Richter Mag. Armin Treichl sowie die fachkundigen Laienrichter Karl-Heinz Dobler und Mag. Patricia Kathan-Simma in der Finanzstrafsache gegen Herrn c wegen der Finanzvergehen der teils…

UFSW RV/3349-W/11Aufwendungen für Kleidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes A. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung vom 9. September…

BFG RV/5100835/2025Bekleidung eines Monteurs als Werbungskosten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…