…Beginn der Unternehmereigenschaft 2.1.8.1. Vorbereitungshandlungen Rz 193: Zur Begründung der Unternehmereigenschaft ist es nicht erforderlich, dass bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden, es genügt vielmehr ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Die ausgeübte Tätigkeit muss ernsthaft auf die Erbringung von…
…Die Betriebsaufgabe beider betrieblicher Einkunftsarten sei in der Einkommensteuererklärung für 2009 erklärt worden. In Anlehnung an die UFS-Entscheidung vom 31.5.2011, RV/0581-L/09, werde darauf hingewiesen, dass die Bf im Jahr 2009 sämtliche unternehmerische Tätigkeiten aufgegeben habe und somit kein Unternehmen…
…die hinsichtlich der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer die persönliche Abgabepflicht begründen. Ebenso ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb dieser Frist auch die Begründung einer gewerblichen oder sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hat ab Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit ein Unternehmer auch…
…der in Rede stehenden Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist. (Siehe dazu auch VwGH vom 30.04.2015, Ra 2014/15/0015 mwN) Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine solche Vermietung im Einzelfall überhaupt eine unternehmerische Tätigkeit…
…der Meldung und Abfuhr von Umsatzsteuer in Österreich eben gleich wie in Deutschland sind und er sich deswegen nicht genauer um die österreichischen Gesetzesbestimmungen kümmern muss bzw. auch kein Bedarf besteht, sofort zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit in Österreich fachkundigen Rat betreff u.a. der…
…die mit einem eigenen Hotel bzw. Restaurantbetrieb verbunden seien, schon von Beginn an fasziniert hätten, habe er das Angestelltenverhältnis beendet und Ende 1991 mit der unternehmerischen Tätigkeit begonnen. Seither sei er selbst in der Hotel- bzw. Restaurantbranche operativ tätig, kümmere sich um einen gesamthaft reibungslosen…
…vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit als vorbereitende Maßnahme, um ein dekontaminiertes Grundstück nutzen zu können. Der Vorsteuerabzug für die vorbereitende Tätigkeit wäre zweifelsfrei gegeben gewesen. Der Vorsteuerabzug stünde laut Rechtsprechung des EuGH selbst dann zu, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit nicht entfaltet worden wäre. Der Vorsteuerabzug…
…beginnt. Wäre der Antragsteller bereits selbständig tätig gewesen, könnte er seine Anfangsverluste mit Gewinnen aus seiner bestehenden unternehmerischen Tätigkeit ausgleichen. Der Antragsteller hat nicht nur die Möglichkeit nicht, sondern es wird ihm auch noch Geld entzogen. Geld, das er für das Vorantreiben seiner selbständigen Tätigkeit…
…dass ein Unternehmer nach Einstellung seiner unternehmerischen Tätigkeit noch weiter Miete zahlen musste, da eine Kündigung nicht möglich war (Mietvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit für zehn Jahre). Die Räumlichkeiten blieben nach Betriebseinstellung ungenutzt. Fraglich war, ob auch nach Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit noch Vorsteuern aus den Mietaufwendungen…
…mit, dass die Vermietung ab dem Jahr 1996 als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei angesehen würde. Seit Beginn der Vermietung hätten die Bw. einen Werbungskostenüberschuss von insgesamt € 18.224,02 erzielt. Bei Übergang von einer unternehmerischen zu einer nicht unternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs…
…2005 von der Bw. erworben. Die Bw. besteht aus dem Ehepaar [Ehepaar]. Die Ehepartner sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft. Die steuerliche Vertretung übermittelte dem FA am (Eingangsstempel) 7. August 2009 eine Vollmacht und den Fragebogen mit Angabe des "Beginns der unternehmerischen Tätigkeit Vermietungsgemeinschaft…
…wurde festgestellt, dass sich seit Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im Jahr 1992 bis zur Auflösung des Mitbesitzaktes im Jahr 2000 und der Fortführung der Einzelvermietung (...) ein Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen ergibt. Bei der Beurteilung einer Einkunftsquelle nach der Liebhabereiverordnung (LVO) BGBl. 33/1993…
…in den darauf folgenden Jahren 1999 bis 2005 erzielten umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und damit der unternehmerischen Tätigkeit der Berufungswerber steht. Daran vermögen die vom Finanzamt mit 11. Oktober 2012 vorgebrachten Bedenken nichts zu ändern. Weder die Befolgung melderechtlicher Vorschriften, noch der mit dem Mietvertrag vom 6…
…dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (vgl. VwGH 18.3.1997, 96/14/0045). Weiters setzt es voraus, (2) dass auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen möglich machen (z.B. Vorhandensein von Finanzierungsmitteln), und (3) dass der Zeitraum bis zur (Wieder…
…3.500 kWh erhöht hat. Daher ist nunmehr auf alle Fälle von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen. Es ist auch festzuhalten, dass bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit alle Tatsachen bekannt ware, die zur Einordnung als unternehmerische Tätigkeit notwendig waren. Neue Tatsachen oder Beweismittel sind durch…
…habe ohnehin ursprünglich den Beginn der unternehmerischen Tätigkeit der GesbR dem Finanzamt anzeigen wollen, indem er eine Kopie des Protokolles über den mündlich abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages den am 17. April 2002 eingereichten Abgabenerklärungen betreffend seine Person für 2001 beischließen wollte, in der Folge aber auf die…
…sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich.' D.h. aber u.E. auch, dass die verspätete Weiterentwicklung eines Unternehmenskonzeptes und eine damit verbundene längere Verlustphase nicht zu einer Qualifizierung der unternehmerischen Tätigkeit der [Beschwerdeführerin] als Liebhabereitätigkeit führen können. [Seite 9…
…Beginn der Außenprüfung vom steuerlichen Vertreter des Bw weder eine Buchhaltung oder Aufzeichnungen noch sonstige Unterlagen vorgelegt werden, die auf eine unternehmerische Tätigkeit des Bw hätten schließen lassen. Mangels Vorlage entsprechender Aufzeichnungen und Unterlagen konnte von den Prüfern auch nicht näher überprüft werden, ob der…
…u.a. bei Einlagen vor. Laut Fragebogen wurde die unternehmerische Tätigkeit mit 3.11.2008 begonnen, der Gewerbeschein wurde ebenfalls mit 3.11.2008 ausgestellt. Die vorgelegten Rechnungen sind datiert vom 25.3.2008-3.9.2008, somit vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Eine Berichtigung…
…bereits im Jahre 1997 eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet. Die Bemühungen, ein geeignetes Objekt zu erwerben, würden typische Vorbereitungshandlungen darstellen, die jedenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigen, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt worden seien. Literatur und Rechtsprechung würden sich wiederholte Male mit dem Beginn der Unternehmereigenschaft beschäftigen…